Betreff
Fällung von zwei Ahornbäumen, Höhe Unnaer Str. 23/25
Vorlage
018/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt der Fällung von zwei Ahornbäumen im Gehwegbereich vor den Gebäuden Unnaer Str. 23/25 gemäß § 6 Abs. 1 c  i.V.m.  Abs. 5 der “Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen vom 18.12.2001” zu.

Als Ersatz werden an geeigneter Stelle im Stadtgebiet – falls möglich auch im Bereich der Unnaer Straße – zwei standortgerechte, heimische Laubbäume gepflanzt. Die Fällarbeiten sollen noch im Februar 2008 erfolgen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die zwei Spitzahorne (35-40 Jahre alt, Stammumfänge: 150-170 cm) stehen im Bereich des städtischen Gehwegs, ca. 5 m westlich der genannten Häuser.

 

Die Baumwurzeln sind teilweise in die Hausanschlusskanäle eingewachsen, aus denen sie in 2007 entfernt werden mussten. Außerdem wurden Mauerschäden durch flächige Fugendurchwurzelung im Kellerbereich eines der Häuser festgestellt. Die Schäden mussten mit zum Teil erheblichem Aufwand repariert werden. Wiederkehrende Schäden sind derzeit nicht auszuschließen.

Im Rahmen der Standortuntersuchung wurde zudem festgestellt, dass etwa 1,5 m östlich der Stammmittelpunkte eine Erdgasleitung verläuft. Bei der heutigen Ausdehnung der Wurzelanläufe/-ballen ist von einer erhöhten Gefährdung der Gasleitung durch statische (durch Baummasse) aber auch dynamische Belastungen (durch Baumbewegungen) auszugehen.

 

Aus Vorsorgegründen beabsichtigt die Verwaltung, die zwei Bäume im Februar 2008 zu entfernen. Die Möglichkeiten einer Nachpflanzung in diesem Bereich werden noch geprüft (hinsichtlich Baumauswahl und Leitungsschutz). Ansonsten wird im Frühjahr eine adäquate Ersatzpflanzung an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgen.

 

Finanzielle Mittel zur Durchführung der Fällarbeiten und der Ersatzpflanzungen sind für den Haushalt 2008 angemeldet.