Betreff
Bebauungsplan Nr. 73 Ka "Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Hemsack"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
017/2008
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. d. F. vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380/SGV NRW 2023)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 Ka  “Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Hemsack”, Gemarkung Südkamen, Flur 1, Flurstücke 192/38, 276, 279, 350 tlw., 351 tlw., 352, 579 und 672 tlw.  gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316))

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die an den Bebauungsplan östlich angrenzende Firma (Gülde Kaltwalzwerk GmbH) ist auf der Suche nach dringend benötigten Flächen für eine Betriebserweiterung, die in den kommenden Jahren durchgeführt werden soll. Die Erweiterungskapazitäten auf dem bestehenden Betriebsgelände sind weitestgehend ausgeschöpft. Eine Verlagerung des Betriebsstandortes ist ökonomisch unrealistisch und aus Sicht der Stadt Kamen nicht wünschenswert. Daher soll für die westlich angrenzende Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um notwendige Betriebserweiterungen am heutigen Standort realisieren zu können.

 

Die Fläche wird z.Z. landwirtschaftlich genutzt. Zukünftig wird der Bereich obendrein von der bereits planfestgestellten “Verbindung L 663 – K 40 (Südkamener Spange)”, einer neuen Verbindungstrasse zwischen Dortmunder Allee und Westicker Straße, tangiert. Diese durch den Kreis Unna realisierte Neuplanung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen aus dem Jahre 2004 ist die Fläche bereits im Vorgriff auf eine zukünftige Firmenerweiterung als “Gewerbliche Baufläche” dargestellt worden.

 

Im Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen/Kreis Unna ist der westliche Teilbereich mit dem Entwicklungsziel “Wiederherstellung” gekennzeichnet. Gemeint ist hiermit die Wiederherstellung der Körne als naturnahes Gewässer mit entsprechenden Uferfluren, Röhrichten, Ufergehölzen sowie Feucht- und Nasswiesen als Lebensraum und landschaftlicher Erlebnisraum Bachaue.

Der Umbau der Körne wurde bereits abgeschlossen. Ein Eingriff in das neu erstellte Ökosystem Flusslandschaft wird nicht erfolgen.