Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung -
Vorlage
130/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte “Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 1.1.2007. Auf Grund der Gebühren­bedarfsberechnung ist eine Anpassung der Gebührensätze (§ 4 der Standgeldsatzung) notwen­dig. Bei Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze wäre der Gebührenbedarf um 3.307 € nicht gedeckt. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 GO NRW) und die Grund­sätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) entgegen. Danach hat eine Gemeinde den Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanz­mittel dafür soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten zu beschaffen. Aus diesem Grund ist für die Einrichtung Märkte eine Gebührenerhöhung von ca. 4,3 % vorzunehmen. Wei­tere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.

 

Aufwand

 

Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2007 ermäßigen sich die Personal­kosten um 3.696 € oder 6,6 %. Dies ist auf eine Reduzierung des Organisationsaufwandes der beteiligten Angestellten und Beamten durch die Beendigung der Innenstadtsanierung im Jahre 2008 bedingt.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten erhöhen sich um 3.089 € oder 7,5 %. Hier wirken sich Preissteigerungen beim Aufwand für Elektrizität und Wasser sowie gestiegene Kosten für die Werbung (Kirmessen) aus.

 

Die Gesamtkosten bleiben  somit im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2007 annähernd gleich.

 

Erträge

 

Bei den Nebenerlösen werden Mehrerträge in Höhe von 2.757 € oder 15,4 % erwartet. Dies ist insbesondere durch höhere Werbungskosteneinnahmen bei den Kirmessen bedingt, die als an­teiliger Prozentsatz vom Standgeld erhoben werden. Durch die Rückverlagerung der Kirmes in die Fußgängerzone nach Abschluss der Innenstadtsanierung werden auch wieder mehr Schau­steller einen Standplatz auf der Kirmes erhalten können.

 

Der Gesamtgebühren-/Entgeltbedarf (I) erhöht sich um die Unterdeckung aus der Betriebsab­rechnung 2006 in Höhe von 1.054 € (§ 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW). Andererseits vermindert eine nicht durch die Märkte und Kirmessen zu vertretene Ertragsverschlechterung, die auch im Jahre 2008 auf Grund der Innenstadtsanierung in geringerem Umfang noch zu erwarten ist, in Höhe von 2.920 € den Gebühren-/Entgeltbedarf. Daraus ergibt sich ein Gesamtgebühren-/Entgeltbedarf (II) in Höhe von 76.977 €. Dieser Summe stehen die zu erwartenden Einnahmen / Erlöse (nach der Gebührenerhöhung) in Höhe von 76.812 € gegenüber. Die geringe sich erge­bende Unterdeckung in Höhe von 165 € oder 0,2 % ist rundungsbedingt und kann hingenom­men werden.

 

Bewertung

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergäben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebüh­renerlöse in Höhe von 73.670 €. Damit wäre der Gebührenbedarf um 3.307 € oder 4,3 % unter­deckt. Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche x Dauer) wurden sowohl für Wo­chenmärkte als auch für Kirmessen neu berechnet.

 

Zur Deckung des Gebührenbedarfs ist daher eine Veränderung der Gebührensätze wie in nachfolgender Tabelle dargestellt notwendig:

 

 

Gebührensatz €

Abweichung

Standgelder für Wochenmarkt- und Kirmesveran­staltungen

Alt
je Tag
und ...

Neu
je Tag
und ...

in €

in %

Fahr-, Belustigungs- und Schaugeschäfte je m²:

 

 

 

für die ersten 100 m²

0,50

0,51

0,01

2,0

für die nächsten 100 m²

0,42

0,43

0,01

2,4

für jeden weiteren m²

0,32

0,33

0,01

3,1

mindestens täglich

28,30

29,00

0,70

2,5

Verlosungen, Schießwagen und sonstige Warenausspielungen

 

 

je lfd. m

2,84

2,91

0,07

2,5

bei mehreren Fronten (Pavillon) für jeden m²

1,74

1,78

0,04

2,3

mindestens täglich

10,00

10,30

0,30

3,0

Verkaufsgeschäfte aller Art, außer Imbiß- und Getränkestände

 

je lfd. m

1,45

1,52

0,07

4,8

mindestens täglich

5,96

6,27

0,31

5,2

Imbißstände

 

 

 

 

für jeden lfd. m

3,43

3,61

0,18

5,2

bei mehreren Verkaufsfronten (Pavillon) für die ers­ten 10 m² je m²

2,09

2,20

0,11

5,3

bei mehreren Verkaufsfronten (Pavillon) für jeden weiteren m²

1,10

1,16

0,06

5,5

mindestens täglich

21,10

22,20

1,10

5,2

Ausschankstände

 

 

 

 

für die ersten 10 m²

2,09

2,14

0,05

2,4

für jeden weiteren m²

1,10

1,13

0,03

2,7

mindestens täglich

21,10

21,60

0,50

2,4

Verkaufsgeschäfte eines Bauern- und Krammarktes

 

 

 

für jeden lfd. m

3,12

3,28

0,16

5,1

 

Bei der notwendigen Gebührenerhöhung wurden Verkaufs- und Imbißgeschäfte stärker als die anderen Gruppen – Fahrgeschäfte, Verlosungen, Ausschankgeschäfte – belastet. Dabei wurde der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen (Verkauf, Imbiß) und be­rücksichtigt, welche Unternehmen für die entsprechende Veranstaltung als besonders charakte­ristisch anzusehen ist (Fahrgeschäfte, Ausspielungen, Ausschank).

 

Vergleich der Standgelder verschiedener Kommunen

 

Ein direkter interkommunaler Vergleich der Standgelder für Wochenmärkte und Kirmessen ist nur begrenzt möglich, weil die zu Grunde liegenden Satzungen strukturell äußerst unterschied­lich gestaltet sind. Bezogen auf die Standgelder für den Wochenmarkt der umliegenden Städte ergibt sich nach aktueller Umfrage folgendes Bild. Für die Umrechnung von lfd. m auf qm ist von einer Tiefe der Verkaufsstände von 3 m auszugehen.

 

Beispiel: 6 m Frontlänge x 3 m Tiefe = 18 qm.

 

Kommune

lfd. m €

qm €

Mehrwertsteuer

Bönen

 

1,50

incl.

Bergkamen

2,36

 

+ 7 %

Fröndenberg

 

0,61

keine Angabe

Hamm

1,45

 

+ 5 %

Holzwickede

1,00

 

incl.

Kamen

1,52

 

+ 4,75 %

Lünen

2,45

 

incl.

Unna

2,06

 

+ 19 %

Werne

 

0,90

+ 19 %

Selm

2,00

 

incl.

 

Dieser Vergleich zeigt, dass sich die Wochenmarktstandgelder auch nach der Anhebung im unteren Bereich befinden. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Kamener Wochenmarkt für die Marktbeschicker auf Grund der Standgeldhöhe nicht mehr attraktiv ist.

 

 


Anlagen:

 

- Gebührensatzberechnung für das Jahr 2008 einschl. Erläuterungen

- Satzungsänderung ab 01.01.2008 zur gültigen Standgeldsatzung