Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte “Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 1.1.2007. Auf Grund der Gebührenbedarfsberechnung ist eine Anpassung der Gebührensätze (§ 4 der Standgeldsatzung) notwendig. Bei Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze wäre der Gebührenbedarf um 3.307 € nicht gedeckt. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 GO NRW) und die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) entgegen. Danach hat eine Gemeinde den Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanzmittel dafür soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten zu beschaffen. Aus diesem Grund ist für die Einrichtung Märkte eine Gebührenerhöhung von ca. 4,3 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.
Aufwand
Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2007 ermäßigen sich die Personalkosten um 3.696 € oder 6,6 %. Dies ist auf eine Reduzierung des Organisationsaufwandes der beteiligten Angestellten und Beamten durch die Beendigung der Innenstadtsanierung im Jahre 2008 bedingt.
Die Sach- und
Dienstleistungskosten erhöhen sich um 3.089 € oder 7,5 %. Hier wirken sich
Preissteigerungen beim Aufwand für Elektrizität und Wasser sowie gestiegene
Kosten für die Werbung (Kirmessen) aus.
Die Gesamtkosten bleiben somit im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2007 annähernd gleich.
Erträge
Bei den Nebenerlösen werden Mehrerträge in Höhe von 2.757 € oder 15,4 % erwartet. Dies ist insbesondere durch höhere Werbungskosteneinnahmen bei den Kirmessen bedingt, die als anteiliger Prozentsatz vom Standgeld erhoben werden. Durch die Rückverlagerung der Kirmes in die Fußgängerzone nach Abschluss der Innenstadtsanierung werden auch wieder mehr Schausteller einen Standplatz auf der Kirmes erhalten können.
Der
Gesamtgebühren-/Entgeltbedarf (I) erhöht sich um die Unterdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2006 in Höhe von 1.054 €
(§ 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW).
Andererseits vermindert eine nicht durch die Märkte und Kirmessen zu vertretene
Ertragsverschlechterung, die auch im Jahre 2008 auf Grund der
Innenstadtsanierung in geringerem Umfang noch zu erwarten ist, in Höhe von
2.920 € den Gebühren-/Entgeltbedarf. Daraus ergibt sich ein
Gesamtgebühren-/Entgeltbedarf (II) in Höhe von 76.977 €. Dieser Summe
stehen die zu erwartenden Einnahmen / Erlöse (nach der Gebührenerhöhung) in
Höhe von 76.812 € gegenüber. Die geringe sich ergebende Unterdeckung in
Höhe von 165 € oder 0,2 % ist rundungsbedingt und kann hingenommen
werden.
Bewertung
Bei unveränderten
Gebührensätzen ergäben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in
Höhe von 73.670 €. Damit wäre der Gebührenbedarf um 3.307 € oder 4,3
% unterdeckt. Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche x Dauer)
wurden sowohl für Wochenmärkte als auch für Kirmessen neu berechnet.
Zur Deckung des
Gebührenbedarfs ist daher eine Veränderung der Gebührensätze wie in
nachfolgender Tabelle dargestellt notwendig:
|
Gebührensatz € |
Abweichung |
||
Standgelder für Wochenmarkt- und
Kirmesveranstaltungen |
Alt |
Neu |
in € |
in % |
Fahr-,
Belustigungs- und Schaugeschäfte je m²: |
|
|
|
|
für die
ersten 100 m² |
0,50 |
0,51 |
0,01 |
2,0 |
für die
nächsten 100 m² |
0,42 |
0,43 |
0,01 |
2,4 |
für jeden
weiteren m² |
0,32 |
0,33 |
0,01 |
3,1 |
mindestens
täglich |
28,30 |
29,00 |
0,70 |
2,5 |
Verlosungen,
Schießwagen und sonstige Warenausspielungen |
|
|
||
je lfd. m |
2,84 |
2,91 |
0,07 |
2,5 |
bei
mehreren Fronten (Pavillon) für jeden m² |
1,74 |
1,78 |
0,04 |
2,3 |
mindestens
täglich |
10,00 |
10,30 |
0,30 |
3,0 |
Verkaufsgeschäfte
aller Art, außer Imbiß- und Getränkestände |
|
|||
je lfd. m |
1,45 |
1,52 |
0,07 |
4,8 |
mindestens
täglich |
5,96 |
6,27 |
0,31 |
5,2 |
Imbißstände |
|
|
|
|
für jeden
lfd. m |
3,43 |
3,61 |
0,18 |
5,2 |
bei
mehreren Verkaufsfronten (Pavillon) für die ersten 10 m² je m² |
2,09 |
2,20 |
0,11 |
5,3 |
bei
mehreren Verkaufsfronten (Pavillon) für jeden weiteren m² |
1,10 |
1,16 |
0,06 |
5,5 |
mindestens
täglich |
21,10 |
22,20 |
1,10 |
5,2 |
Ausschankstände |
|
|
|
|
für die
ersten 10 m² |
2,09 |
2,14 |
0,05 |
2,4 |
für jeden
weiteren m² |
1,10 |
1,13 |
0,03 |
2,7 |
mindestens
täglich |
21,10 |
21,60 |
0,50 |
2,4 |
Verkaufsgeschäfte
eines Bauern- und Krammarktes |
|
|
|
|
für jeden
lfd. m |
3,12 |
3,28 |
0,16 |
5,1 |
Vergleich der Standgelder verschiedener
Kommunen
Ein direkter interkommunaler Vergleich der Standgelder für Wochenmärkte und Kirmessen ist nur begrenzt möglich, weil die zu Grunde liegenden Satzungen strukturell äußerst unterschiedlich gestaltet sind. Bezogen auf die Standgelder für den Wochenmarkt der umliegenden Städte ergibt sich nach aktueller Umfrage folgendes Bild. Für die Umrechnung von lfd. m auf qm ist von einer Tiefe der Verkaufsstände von 3 m auszugehen.
Beispiel: 6 m Frontlänge x 3 m Tiefe = 18 qm.
Kommune |
lfd. m € |
qm € |
Mehrwertsteuer |
Bönen |
|
1,50 |
incl. |
Bergkamen |
2,36 |
|
+ 7 % |
Fröndenberg |
|
0,61 |
keine Angabe |
Hamm |
1,45 |
|
+ 5 % |
Holzwickede |
1,00 |
|
incl. |
Kamen |
1,52 |
|
+ 4,75 % |
Lünen |
2,45 |
|
incl. |
Unna |
2,06 |
|
+ 19 % |
Werne |
|
0,90 |
+ 19 % |
Selm |
2,00 |
|
incl. |
Dieser Vergleich zeigt, dass sich die Wochenmarktstandgelder auch nach der Anhebung im unteren Bereich befinden. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Kamener Wochenmarkt für die Marktbeschicker auf Grund der Standgeldhöhe nicht mehr attraktiv ist.
Anlagen:
- Gebührensatzberechnung für das Jahr 2008 einschl. Erläuterungen
- Satzungsänderung ab 01.01.2008 zur gültigen Standgeldsatzung