Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte “Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen” und billigt zugleich die dieser Satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 ergibt
sich für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung für den Bereich Restmüll
ein Gesamtaufwand in Höhe von 3.628.260 € (Vorjahr 3.479.957 €). Nach Abzug der
Erträge und der Veranschlagung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2006 beträgt der
durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 3.371.095 € .Gegenüber
dem Vorjahr ergibt sich ein Gebührenmehrbedarf von 173.116 € . Da für
die Gebührenerhebung nach § 6 KAG das Kostendeckungsgebot bzw.
Kostenüberschreitungsverbot gilt, ist eine Anpassung der Gebührensätze
vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden (leicht
verringerten) Maßstabseinheiten (Gefäßvolumen) ergeben sich nach Umlegung des
Gebührenbedarfes für die Restmüllentsorgung für das Jahr 2008 folgende
Gebührensätze:
|
|
|
|
|
2008 |
2007 |
Erhöhung |
60 l-Restmüllgefäß |
109,00 € |
103,00 € |
5,83% |
80 l-Restmüllgefäß |
145,00 € |
137,00 € |
5,84% |
120 l-Restmüllgefäß |
218,00 € |
206,00 € |
5,83% |
240 l-Restmüllgefäß |
437,00 € |
412,00 € |
6,07% |
1.100 l-Container wöch. Leerung |
4.007,00 € |
3.791,00 € |
5,70% |
1.100 l-Container 2x wöch. Leerung |
8.014,00 € |
7.582,00 € |
5,70% |
1.100 l-Container 14-tgl. Leerung |
2.004,00 € |
1.896,00 € |
5,70% |
|
|
|
|
Vergleicht man diese neuen Gebührensätze des Jahres 2008 mit den Sätzen des Jahres 2002, so ist festzustellen, dass in sechs Jahren bei den kleinen Tonnen (60 bis 240 Liter) nur eine Kostensteigerung von insgesamt 8,80% und bei den 1.100-l-Containern von 12,88% eingetreten ist.
Für den Bereich Biomüllentsorgung ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2008 ein Gesamtaufwand in Höhe von 596.809 € (Vorjahr 590.739 €). Der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag beträgt unter Einbeziehung des Fehlbetrages aus dem Vorjahr 613.518 € . Gegenüber dem Jahr 2007 ergibt sich in diesem Entsorgungsbereich ein Minderbedarf in Höhe von 6.792 € . Auch hier ist unter Beachtung des Kostendeckungsgebotes nach § 6 KAG eine Gebührensatzkorrektur vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Maßstabseinheiten (Behältervolumen) ist nach Umlegung des Gebührenbedarfes eine Gebührensatzermäßigung für das Jahr 2008 wie folgt vorzunehmen:
|
2008 |
2007 |
Ermäßigung |
80 l-Biogefäß |
71,00 € |
72,00 € |
-1,39% |
140 l-Biogefäß |
124,00 € |
127,00 € |
-2,36% |
Begründung der wesentlichen Veränderungen:
Unterdeckung des Jahres 2006
Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 53.02.01 (Abfallwirtschaft) – siehe auch Mitteilungsvorlage Nr. 087/2007 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2006 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 83.544 €. Diese relativ geringe Unterdeckung (= 2,02 %) ist überwiegend auf höhere Tonnagen, Rest- und Sperrmüll plus 230 t und Grünabfälle plus 660 t, zurückzuführen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass besonders durch die Möglichkeit der kostenlosen Laubabgabe im Herbst eines jeden Jahres ein deutlicher Anstieg der Grünabfallmengen zu verzeichnen ist.
Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Kalkulationszeiträume ausgeglichen werden. Für das Jahr 2008 werden folgende Beträge als Unterdeckung dem Gebührenbedarf zugeschlagen:
Restmüll 2008 insgesamt 66.835 €
Biomüll 2008 insgesamt 16.709 €
Auf Grund der in § 6 KAG geforderten Übertragung der Unter- und Überdeckungen in die Folgejahre ist auch in Zukunft mit Änderungen in die eine oder andere Richtung zu rechnen.
Aufwendungen für die Entsorgung/Kompostierung
(Kreiseinheitsgebühr)
Die Aufwendungen für die Entsorgung/Verbrennung und Kompostierung der Restmüll- und Biomüllmengen sowie die Grünabfuhr sind in der Kreiseinheitsgebühr (KEG) enthalten. Da-rüber hinaus beinhaltet die KEG auch Aufwendungen für die Sperrmüllverwertung, Abfallberatung, Schadstoffsammlung, Papierverwertung, Verwaltungsgemeinkosten des Kreises u.a.
Nach der Kalkulation des Kreises Unna vom 16.10.2007 ergeben sich für die Stadt Kamen für das Jahr 2008 unter Berücksichtigung der maßgebenden Mengen folgende Kosten:
|
KEG |
KEG |
Mehraufwand |
|
2008 |
2007 |
2008 |
Restmüll/t. |
219,37 € |
216,52 € |
23.085 € |
Biomüll/t. |
110,77 € |
117,43 € |
4.607 € |
Grünschnitt/t. |
53,55 € |
56,35 € |
28.721 € |
Altpapier/t. |
2,85 € |
1,65 € |
3.120 € |
Sperrmüll |
|
|
|
- Grundgebühr €/Einw. |
3,10 € |
2,15 € |
36.793 € |
- Systemgebühr €/t |
69,20 € |
82,78 € |
|
|
|
|
|
Der Aufwand für die Sperrmüllentsorgung wird ab dem 01.01.2007 nicht mehr nach dem Einheitssatz für die Restmüllentsorgung, sondern nach einer einwohnerbezogenen Grundgebühr sowie einer Mengengebühr berechnet.
Für die Abfallfraktionen Biomüll und Grünschnitt ergeben sich trotz Minderung der Gebührensätze aufgrund zu veranschlagender Mehrmengen gegenüber dem Vorjahr höhere Kosten. Bei der kombinierten Sperrmüllgebühr (Grund- und Systemgebühr) steht der ermäßigten Systemgebühr ein wesentlich höherer Aufwand für die Grundgebühr gegenüber.
Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2008 insgesamt 91.719 €
Mehraufwand für den Kostenträger Biomüll 2008 insgesamt 4.607 €
Kosten der Abfallabfuhr
durch Unternehmer (Rest-, Bio-, Sperrmüll, Altpapier)
Die nach der europaweiten Ausschreibung für das Einsammeln und Befördern von Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie die Abfuhr des kommunalen Altpapiers abgeschlossenen Verträge sehen für das Jahr 2008 keine Anpassung der Entgelte vor. Der für diese Leistungen zu kalkulierende Aufwand ist daher allein abhängig von der Zahl der Mülltonnen, der Altpapiercontainer und der Zahl der Einsatzstunden für die Sperrmüllabfuhr. Für das Jahr 2008 wird ausgehend von den derzeitigen Zahlen folgender Aufwand geschätzt:
|
2007 |
2008 |
Mehraufwand |
|
|
|
Minderaufwand (-) |
|
|
|
|
Restmüllabfuhr |
280.598 € |
279.618 € |
- 980 € |
Sperrmüllabfuhr |
58.296 € |
60.078 € |
1.781 € |
Biomüllabfuhr |
138.351 € |
139.563 € |
1.212 € |
Altpapierabfuhr |
18.881 € |
19.340 € |
459 € |
Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2008 insgesamt 1.179 €
Mehraufwand für den Kostenträger Biomüll 2008 insgesamt 1.212 €
Es ergeben sich somit bei den Unternehmerkosten (Abfuhrkosten) keine nennenswerten Änderungen.
Projekt “Saubere
Stadt Kamen”
Bezüglich der Weiterführung des Projektes “Saubere Stadt Kamen” wird auf die Ratsvorlage Nr. 74/2005 verwiesen. Der Aufwand des Programms wurde zu 100 % dem Gebührenbedarf für die Restmüllentsorgung zugerechnet, da keine nennenswerten Bioabfallmengen eingesammelt werden. Eine Belastung des Biomüllbereiches mit Kosten im Rahmen des Projektes “Saubere Stadt Kamen” wäre deshalb nicht gerechtfertigt.
Nach den vertraglichen Regelungen fallen für das Jahr 2008 folgende Kosten an:
Entgelt gem. Ziff. 4.1 Abs. 1 des Vertrages (brutto) 249.305 €
Personalkosten für 6 Arbeiter 184.165
€
Zusammen 433.470 €
Nachrichtlich:
Kosten des Programms 2007 (kalk.) |
428.418 € |
Kosten des Programms 2006 |
410.601 € |
Kosten des Programms 2005 |
447.090 € |
PR-Aktion 2008 |
13.250 € |
PR-Aktion 2007 |
4.765 € |
PR-Aktion 2006 |
19.345 € |
|
|
Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2008 insgesamt |
5.052 € |
Kosten der
Wertstoffhöfe
Betreiberentgelt (Personal- und Sachaufwand)
Für den Wertstoffhof in Kamen-Heeren-Werve ist mit einem Mehraufwand von 0,90% und für die Wertstoffannahmestelle im Hemsack von 2,50% durch die in den Verträgen enthaltenen Preisgleitklauseln zu rechnen.
Beim Wertstoffhof ergibt sich ein Aufwand i. H. v. |
72.923 € |
und bei der Wertstoffannahmestelle i.H.v |
26.746 € |
|
|
Systemkostenentgelt (Abfuhr- und Entsorgungsaufwand)
Auch im Systemkostenbereich (Containergestellung, Abfuhr bzw. Entsorgung von Holz, Styropor, Eisen, Rest- und Sperrmüll, Garten- und Parkabfälle) wird mit 1,80% bzw. 2,50% höheren Preisen zu rechnen sein.
Beim Wertstoffhof ergibt sich ein Aufwand i. H. v. |
251.693 € |
und bei der Wertstoffannahmestelle i.H.v |
19.283 € |
|
|
Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2008 insgesamt |
45.577 € |
Personalaufwendungen/Sachkosten
der Querschnittsbereiche
Nach § 6 Abs. 2 KAG und § 9 Landesabfallgesetz (LAbfG) ist es zulässig, die betriebsbedingten Personalaufwendungen einer kostenrechnenden Einrichtung anzusetzen. Die Personalaufwendungen für die für das Produkt Abfallwirtschaft tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (FB 10 - Innerer Service -, Stadtkasse, Steuern und Gebühren, FB 30 - Recht und Ordnung -, FB 34.2 - Bürgerbüro -, Rechnungsprüfung und Servicebetriebe) wurden auf die Kostenträger Restmüll- und Biomüll im Verhältnis 4 zu 1 verteilt. Die Berechnung der Sachkosten der Arbeitsplätze erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens der KGSt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich nur unwesentliche Abweichungen.
Erträge
(Gebühreneinnahmen Altpapier, Sperrmüll und Wertstoffhöfe, Restmüllsäcke)
Der Gebührenbedarf wird gemindert durch Gebühreneinnahmen, die sich aus der Inanspruchnahme des Wertstoffhofes Kamen-Heeren und der Wertstoffannahmestelle Hemsack und aus der Abfuhr von Sperrmüll (anteilige Service-Pauschalen) sowie durch die Erlöse aus der Altpapierverwertung (nur kommunales Altpapier) durch den Kreis Unna ergeben.
Für das Jahr 2008 werden folgende Gebührenerlöse erwartet:
|
|
Gebühren Wertstoffhof, -annahmestelle |
157.000 € |
Sperrmüllgebühren, Verkauf von Restmüllsäcken (Fachbereich 30.2) |
28.000 € |
Verkauf von Restmüllsäcken durch übrige Verkaufsstellen |
2.500 € |
Papiererlöse Kreis Unna |
136.000 € |
|
|
Mehrertrag für den Kostenträger Restmüll 2008 |
9.000 € |
Zusammenfassung:
Die steigenden Kreiseinheitsgebühren für die Entsorgung der Restmüllabfälle, die erforderlichen Anpassungen für das Projekt “Saubere Stadt Kamen” und die Wertstoffhöfe sowie die Veranschlagung der Unterdeckung des Jahres 2006 führen zu einer maßvollen Gebührenanhebung. Im Mittel sind die Gebühren für die Restmülltonnen um 5,89% zu erhöhen.
Die Biomüllgebühren können dagegen auf Grund einer Senkung der KEG, eines gegenüber dem Vorjahr geringer zu veranschlagenden Fehlbetrages sowie höherer Maßstabseinheiten (größeres Behältervolumen) um durchschnittlich 1,88% gesenkt werden.
Anlagen:
- Gebührenbedarfsberechnung
- Erläuterungen
- Entwurf der Gebührensatzung