Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2005
Vorlage
126/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2005 und der Lagebericht einschließlich aller Anlagen in der vorgelegten Form wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Jahresabschluss wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.810.571,37 Euro wird durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

 

4.    Dem Bürgermeister wird für das Hauhaltsjahr 2005 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister genehmigte Entwurf der Jahresrechnung dem Rat zur Feststellung zugeleitet.

 

Der Bürgermeister legte zum 27.04.2006 dem Rat den Entwurf der Jahresrechnung 2005 vor.

 

Gemäß §§ 101 ff GO NRW ist der Entwurf der Jahresrechnung zu prüfen, mit einem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zu versehen und über den Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 dem Rat der Stadt Kamen zur Feststellung vorzulegen.

 

Die Verwaltung legte gemäß § 92 GO NRW in Verbindung mit § 95 Absatz 3 zur Rechenschaftslegung über das abgelaufene Jahr 2005 dem Rat der Stadt Kamen die folgenden begründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme und Beratung vor:

 

- Eröffnungsbilanz 2005

 

- Jahresabschluss 2005

            - Ergebnisrechnung

            - Finanzrechnung

            - Teilrechnungen

            - Schlussbilanz zum 31.12.2005

            - Anhang

 

- Lagebericht nach 48 GemHVO

 

- Abschluss Teilbereich Jugend und Soziales und Abschluss Verwahr- und Vorschussbereich

 

Der jetzt von einer Wirtschafts­prüfungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2005 basiert auf der vom Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 13.09.2007 festgestellten Eröffnungsbilanz mit den Korrekturbuchungen, die sich aufgrund der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Kamen und der Gemeindeprüfungsanstalt ergeben haben.

 

Der jetzt zur Feststellung vorgelegte Jahresabschluss 2005 beinhaltet auch die Korrekturbuchungen, die sich im Rahmen der Prüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlusses 2005 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben haben.

 

Die Bilanz zum 31.12.2005 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 414.745.911,49 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Haushaltsjahr 2005 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.810.571,37 Euro aus.

 

Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

 

Nach Maßgabe des § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat nach Vorlage der Jahresrechnung und Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes über die Entlastung des Bürgermeisters. Eine Verweigerung oder Erteilung mit Einschränkungen ist vom Rat besonders zu begründen.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2005 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.