Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen benennt die Geschäftsführung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen, den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Hermann J. Görres, und den Geschäftsführer, Robert Stams, gemeinsam und jeweils für sich als Vertreter der Gesellschaft und der Gesellschafter, die Rechte und Pflichten aus der Beteiligung der GSW an
der ehw - Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft, der ehw – Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, wahrzunehmen.
Er beauftragt die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach Abschluss des
Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Münster sind die o.g. Gesellschaften
inzwischen im Handelsregister eingetragen (HRB 10668
des Amtsgerichtes Münster für die GmbH / HRA 8124 des Amtsgerichtes Münster für
die KG).
Mit
Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 8.11.2007 wird um Bericht bis zum
21.12.2007 gebeten, wie § 113 Abs. 1 und 2 GO NW umgesetzt wird.
In
Abstimmung mit den Gesellschafterkommunen der GSW und der Geschäftsführung der
GSW soll eine Benennung der Geschäftsführung der GSW auch durch die Räte und
die Gesellschafterversammlung der GSW erfolgen.
Als
Begründung wird auf den Entwurf der Beschlussvorlage der Geschäftsführung für
den Aufsichtrat der GSW verwiesen (Anlage).
Entsprechende
Sitzungen sind in diesem Jahr terminiert. Das Verfahren ist auch mit den
anderen Gesellschaftern / Kommanditisten der o.g. Gesellschaften abgestimmt.