Betreff
Gestaltungssatzung für den Bereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 18 Ka-HW (Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung) innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 Ka-HW (Heeren)
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
117/2007
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2005)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380) i.V.m. dem § 86 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert am 29. April 2005 (GVBl. 2005, Nr. 18, S. 341), die Gestaltungssatzung für den Bereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 18 Ka-HW (Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung) innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 Ka-HW (Heeren) (siehe Lageplan).

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 Ka-HW (Heeren) ist seit 1963 rechtskräftig. Für einen Teilbereich befindet sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW (Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung) im Aufstellungsverfahren.

 

Die Siedlung im Bebauungsplanbereich Nr. 18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung” ist in den 50er Jahren zur Versorgung der Bergarbeiter mit Wohnraum entstanden. Sie befindet sich im Besitz der TreuHandStelle GmbH und soll in naher Zukunft privatisiert werden.

 

Um die historisch gewachsene, städtebaulich und geschichtlich bedeutsame Bebauungsstruktur der Bergarbeitersiedlung auch nach der bevorstehenden Privatisierung zu erhalten, wird von der Stadt Kamen zur Zeit der o.a. Bebauungsplan erarbeitet. Ergänzend wird bereits im Vorgriff auf die Regelungen des Bebauungsplanes die vorliegende Gestaltungssatzung gem. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) als Ortsrecht aufgestellt. Durch die Festsetzungen der Satzung, die sich auf wesentliche charakteristische und städtebaulich relevante Gestaltungsmerkmale beschränkt, soll der ursprüngliche und homogene Siedlungscharakter und das äußere Erscheinungsbild gesichert werden. Hierbei wird den zukünftigen Eigentümern genügend Raum verbleiben, die Häuser modernen und zeitgemäßen Wohnbedürfnissen anzupassen.

 

Die zur Beschlussfassung vorliegende Gestaltungssatzung wurde in ihren Grundzügen bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 03.09.2007 seitens der Verwaltung vorgestellt. Ergänzend fand am 25.10.2007 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerhaus Heeren statt. Sich daraus ergebende Anregungen und Bedenken wurden geprüft und entsprechend in den Satzungstext integriert.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Gestaltungssatzung

Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung