Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzungen:
Gremium bisher: neu:
Haupt- und Finanzausschuss
stellv. Mitglied: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
Rechnungsprüfungsausschuss
ordentliches Mitglied: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
stv. Vorsitzender: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
Planungs- und Umweltausschuss
ordentliches Mitglied: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
Schul- und Sportausschuss
Sachkundiger Bürger: Rainer Fuhrmann Bettina Geiselhart
Straßenverkehrsausschuss
ordentliches Mitglied: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
sachkundiger Bürger: Rainer Fuhrmann Karl Adolf Schneider
Betriebsausschuss
ordentliches Mitglied: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
Integrationsrat
stellv. Mitglied: Karl Adolf Schneider Rüdiger Plümpe
Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen
ordentliches Mitglied: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
Stellv. Vorsitzende/r: Karl Adolf Schneider Rainer Fuhrmann
Jugendhilfeausschuss
stimmber. Mitglied gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII
ordentliches Mitglied: Ludger Töpfer Thomas Kurschilgen
Stadtsportverband
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Herr Karl Adolf Schneider hat sein Ratsmandat zum 12.12.2007 niedergelegt. Für die Wiederbesetzung von Ausschüssen hat gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW die Fraktion das Vorschlagsrecht, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Die CDU-Fraktion beantragt daher die daraus resultierenden Umsetzungen.
Herr Ludwig Töpfer hat seinen Vorsitz im Stadtsportverband Kamen e.V. aufgegeben. Zum neuen Vorsitzenden wurde Herr Thomas Kurschilgen gewählt. Der Verband schlägt deshalb Herrn Kurschilgen als Nachfolger für die Besetzung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor.
Für Nachbesetzungen in Ausschüssen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Nach Ausscheiden eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden während der Wahlzeit bestimmt die Fraktion, der er angehörte, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 GO NRW). Die CDU-Fraktion hat somit das Recht, den Nachfolger von Herrn Schneider für den Rechnungsprüfungsausschuss und die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen zu benennen. Dabei ist der Ausschussvorsitzende aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder zu bestimmen.