Betreff
Sportflächensituation in Kamen-Methler
Vorlage
112/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Übertragung der Nutzungsrechte an der Sportplatzanlage Jahnstraße zugunsten des Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. notwendigen vertraglichen Regelungen abzuschließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. hat durch die im Mai 2006 abgeschlossenen Um- und Erweiterungsbauten die ehemalige “Sportschule Kaiserau” zum SportCentrum Kamen-Kaiserau weiterentwickelt mit dem Ziel, neben dem Lehrgangsbetrieb einen Anlaufpunkt für die überregionale Sportwelt zu etablieren.

 

Hiermit verbunden ist eine starke Nachfrage von Mannschaften der nationalen und internationalen Spitze wie auch von Nationalmannschaften:

Zu realisieren ist ein gestiegener Bedarf an Sportanlagen zur Durchführung des Lehrgangsbetriebes im Schulungsbereich wie auch zeitparallel die Anforderung des Spitzensports an Plätzen, die witterungsunabhängig zu bespielen sind. Ein Umbau der verbandseigenen Rasenflächen ist dem Verband aus Gründen notwendiger Vorhaltungen von Rasenplätzen nicht möglich.

 

Der Verband hat die Stadt Kamen gebeten, die städtische Sportplatzanlage Jahnstraße (Tennenplatz mit Rundlaufbahn) zu übergeben und wird im Falle einer Übertragung der Nutzungsrechte kurzfristig einen Kunstrasenplatz mit weiteren Trainingsnebenanlagen (Kleinspielfeld, Beachsportfläche – siehe schematische Skizze) errichten. Darüber hinaus beabsichtigt der Verband ein weiteres Umkleidegebäude zu bauen.

 

Das vorhandene Umkleidegebäude soll ebenfalls durch den Verband übernommen werden. Zudem soll das durch den SuS Kaiserau 1920 e.V. Kamen-Methler errichtete Containergebäude dem TV Germania 1876 Kaiserau e.V. zur Nutzung bereitgestellt werden. Die bisher vom TV Germania genutzten Garagen- / Lagerräume sind abgängig und stehen einer Neustrukturierung der Sportplatzanlage im Wege.

 

Aufgrund der dem Verband für das Jahr 2008 in Aussicht gestellten Fördermittel ist eine kurzfristige Umsetzung der Baumaßnahmen beabsichtigt.

 

Die Sportplatzanlage Jahnstraße wird von den Sportvereinen TV Germania 1876 Kaiserau e.V., SuS Kaiserau 1920 e.V. Kamen-Methler, der Behinderten-Sportgemeinschaft Kaiserau e.V. und dem RV Wanderlust Methler 1900 e.V. regelmäßig zur Durchführung des Trainings- und Meisterschaftsbetriebes der Fußballmannschaften und der Sportabzeichenabnahme sowie für Sonderveranstaltungen (Triathlon, Volkslauf u.a.) genutzt.

Eine schulsportliche Nutzung durch die Jahnschule und Eichendorffschule erfolgt in einem geringen Umfang für Schulsportfeste und Sportabzeichenabnahmen.

 

Durch den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. wird zugesagt, dass diese Nutzungen auch auf dem neu zu errichtenden Kunstrasenplatz bzw. auf der Hauptsportanlage des Verbandes durchgeführt werden können und eine vertragliche Regelung mit der Stadt Kamen im Einvernehmen mit den Nutzern getroffen werden soll.

Die Verwaltung empfiehlt den Überlegungen des Verbandes zu folgen und die Fläche durch vertragliche Nutzungsregelung an den Verband zu übertragen.

 

In der Erörterung mit dem Verband stehen aktuell folgende Rechtskonstruktionen:

 

·         Eigentumsübergang

·         Erbpachtlösung

·         Schuldrechtliche Vertragssituation mit Langzeitbindung (Pachtvertrag ca. 20 Jahre)
(Vertreter des Verbandes halten auch eine Pachtvertragssituation mit dem Inhalt einer langfristigen Bindung für nicht förderschädlich)

 

Die Verwaltung präjudiziert insofern die schuldrechtliche Vertragssituation:

 

Unter NKF-Gesichtspunkten führt ein Eigentumsübergang oder eine Erbpachtregelung zu einer Ergebnisbelastung.

 

Bei Abschluss einer anderen vertraglichen Nutzungsregelung erfolgt aus Eigentumsrechten keine Ergebnisbelastung. Allerdings wird bei künftiger Nutzung des Platzes mit seinem Umbau zu einem Kunstrasenplatz die bisherige Tennenplatzanlage “vernichtet”. Das bedeutet eine Abschreibung des Restbuchwertes als Aufwand im laufenden Jahr (Jahr des Vertragsabschlusses). Der Restbuchwert beträgt rd. 80.000,00 €.

 

Bisher sind durch die Stadt Kamen für die Bewirtschaftung der Sportplatzanlage jährlich Kosten in Höhe von rd. 40.000,00 € aufgewendet worden. Hinzu kommen Aufwendungen in Höhe von rd. 15.000,00 € für Energieverbrauch und Unterhaltung für das Umkleidegebäude sowie nicht liquide Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von rd. 19.000,00 €.

Überdies besteht an dem jetzigen Gebäude ein erheblicher Sanierungsbedarf (Grundsanierung: Dach, Fassade, Fenster, Innenausbau).

 

Unter vergleichendem Kostenrahmen einerseits und dem Interesse des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e.V. andererseits, dessen Unterstützung als überregionaler Sportstandort im Interesse der Stadt Kamen liegt, sowie der bisher bekannten positiven Signale der Sportvereine wird eine Übertragung der Nutzungsrechte an der Sportplatzanlage Jahnstraße (Tennenplatz mit Rundlaufbahn) an den Verband vorgeschlagen.

 

Die Nutzungsrechte der Vereine und Schulen sind im Einvernehmen zwischen Verband, Stadt und Vereinen vertraglich zu sichern.

 

Die sportfachliche Beratung erfolgt im Schul- und Sportausschuss.

Die Vertragsmodalitäten wird die Verwaltung in der nichtöffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses vortragen.

 


Anlage:

 

Lageplan