Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen
Vorlage
107/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2008 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:

 

1.            Die Steigerungsrate des Gebührenbedarfs insgesamt vom Geschäftsjahr 2007 zu 2008 beträgt rd. 10,20 %.

2.            Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen “Schmutzwasser” und “Niederschlagsabwasser” erfolgt wie bei der Kalkulation für das Jahr 2007.

3.            Die in 2002 erfolgte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 7,00 % auf 6,75 % hat auch Bestand für die Kalkulation des Jahres 2008.

4.            In der Kalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr 2008 erfolgt eine Reduzierung des Gebührenbedarfs durch eine Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren in Höhe von 300 T€.

In den Kalkulationen der Wirtschaftsjahre 2000 – 2004 und 2006 – 2007 hat der Eigenbetrieb bereits durch Anrechnung handelsrechtlicher Gewinne aus Vorjahren auf Erlöse in Höhe von ca. 2,4 Mio. € verzichtet.

Obwohl eine Anrechnung von Gewinnen aus Vorjahren bei der Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2005 nicht erfolgte, hält der Eigenbetrieb damit trotzdem auch in Zukunft an seiner Vorgehensweise fest, erwirtschaftete Überschüsse aus Vorjahren zur Aufrechterhaltung der Gebührenstabilität bzw. zur Abfederung des Gebührenbedarfs in den kommenden Jahren einzusetzen, nach jeweiliger Abschätzung der aktuellen betriebswirtschaftlichen Verträglichkeit zum Zeitpunkt der Kalkulation.

Dabei ist in Zukunft darauf zu achten, dass bei der Steuerung des Gebührenbedarfs über die Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren auch dem betriebswirtschaftlichen Aspekt Rechnung getragen werden sollte, dass der freiwillige Verzicht auf Liquidität effektiv die Aufnahme von Krediten bewirken kann.

5.            Der Verlust des Jahres 2006 laut Betriebsabrechnung in Höhe von ca. 330 T€ wurde nicht in den Gebührenbedarf 2008 eingerechnet (Unterdeckung laut Betriebsabrechnung rd. 630 T€ abzüglich Anrechnung eines Überschusses in Höhe von 300 T€ in der Kalkulation 2006).

 

6.            Bei der Lippeverbandsumlage wird von 2007 nach 2008 mit einer Erhöhung von rd. 240 T€ gerechnet.

 

 

Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2008 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen. Ein Vergleich mit den Werten der Kalkulation des Jahres 2007 ist erkennbar. Die in der Spalte “Kalkulation 2008” ausgewiesenen Werte werden in jeder einzelnen Zeile den einzelnen Kostenstellen zugeordnet.

 

Die Division des Gebührenbedarfs durch die ausgewiesenen Veranlagungsmengen ergibt den Gebührensatz für die Leistungseinheiten der Kostenstellen “Schmutzwasser” und “Nieder-schlagsabwasser”.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2008, nach Abzug des Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 9.401 T€.

 

Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2007 in Höhe von ca. 870 T€ resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:

 

 

 

Veränderung der Kosten:

 

Lippeverbandsumlage

+

240 T€

 

 

 

Unterhaltung der Abwasseranlagen

+

80 T€

 

 

 

Kanalinspektion

+

50 T€

 

 

 

Fortschreibung des Kanalschadenkatasters

+

100 T€

 

 

 

Abschreibungen

+

241 T€

 

 

 

Kalkulatorische Zinsen

+

272 T€

 

 

 

Sonstige

+

77 T€

 

 

 

Summe Mehrkosten:

+

060 T€

 

 

 

 

 

 

Veränderung der Nebenerlöse:

 

Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung

+

190 T€

 

 

 

Sonstige

+

0 T€

 

 

 

Summe Mehr - Nebenerlöse

+

190T€

 

 

Gebührenmehrbedarf 2008 gegenüber 2007

=

870 T€

 

Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2008:

 

Schmutzwasser:

 

Gebührenbedarf

=

6.141.698 €

 

 

 

Frischwassermenge

=

2.367.800 cbm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2008

=

2,59 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

2,29 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Abweichung

=

+ 13,10 %

 

 

Niederschlagsabwasser:

 

Gebührenbedarf

=

3.259.302 €

 

 

 

Private befestigte Flächen

=

2.940.000 qm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2008

=

1,11 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

0,98 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Abweichung

=

+ 13,27 %

 

Beim Schmutzwasser und auch beim Niederschlagswasser musste in der Kalkulation 2008 von niedrigeren Maßstabseinheiten als in der Kalkulation 2007 ausgegangen werden. Aufgrund aktuell vorliegender Werte wurden beim Frischwasser 2.367.800 cbm (2007: 2.447.000 cbm) und beim Niederschlagswasser 2.940.000 qm (2007: 2.978.000 qm) zugrunde gelegt.

 

Der Gemeindeanteil erhöht sich in der Kalkulation 2008 auf 32,42 % (2007: 32,0 %).

 

Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)

Satzungsentwurf