Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beauftragt den Bürgermeister, durch ein Schreiben die Landesregierung vom Wunsch des Integrationsrates zu unterrichten und so das Anliegen des Integrationsrates zu unterstützen.
Damit folgt der Rat der Bitte des Integrationsrates.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Integrationsrat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 19.04.2007 beschlossen, sich für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
Er bittet den Rat, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle mindestens seit fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
Der Rat respektiert den in der Sitzung vom 19.04.2007 gefassten Beschluss des Integrationsrates.
Dieser Beschluss zielt auf ein kommunales Wahlrecht für diejenigen ausländischen Migrantinnen und Migranten ‚ die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik leben.
Bekannt sind die verfassungsrechtlichen Restriktionen, die einem solchen Beschluss entgegenstehen. Gleichwohl ist der Wunsch des Integrationsrates legitim.
Rat und Verwaltung der Stadt Kamen nehmen den Wunsch des Integrationsrates ernst, ihr Anliegen an die nächst zuständige Ebene, nämlich die Landesregierung und die Landtagsfraktionen, weiterzuleiten.