Betreff
Wahl eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsche Sektion -
Vorlage
076/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für den Rest seiner Wahlzeit als Delegierten in die Delegiertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion - :

 

bisher:             Günter Stahlhut

 

neu:                 Manfred Wiedemann

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion - ist die Stadt Kamen berechtigt, 3 Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden.

 

Herr Günter Stahlhut war bis zu seinem Tod Delegierter in der Delegiertenversammlung. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Dabei hat die Fraktion, welcher der Ausgeschiedene angehörte, das Vorschlagsrecht. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen.

 

Die SPD-Fraktion hat Herrn Manfred Wiedemann vorgeschlagen.