Betreff
Wahl eines Mitgliedes in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
075/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als Mitglied in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

 

bisher:             Günter Stahlhut

 

neu:                 Michael Krause

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen stellen die ordentlichen Mitglieder (Städte und Gemeinden) mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohner drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter für die Mitgliederversammlung. Vom Rat sind daher 6 ordentliche und 6 stellvertretende Mitglieder zu bestellen.

 

Herr Günter Stahlhut war bis zu seinem Tod ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Michael Krause vorgeschlagen.