Betreff
Wahl eines stellv. Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH
Vorlage
074/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für den Rest seiner Wahlzeit als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:

 

bisher:             Günter Stahlhut

 

neu:                 Manfred Wiedemann

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH entsendet die Stadt Kamen einen Vertreter in den Aufsichtsrat. Nach 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages können die Mitglieder vertreten werden.

 

Das stellvertretende Aufsichtsratsmitglied Günter Stahlhut ist am 10.06.2007 verstorben. Nach § 50 Abs. 4 GO NRW sind die Vertreter für Gremien vom Rat zu bestellen. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher der Ausgeschiedene angehörte, den Nachfolger für die restliche Zeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW).

 

Die SPD-Fraktion hat Herrn Manfred Wiedemann vorgeschlagen.