Betreff
Wahl eines ordentlichen Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU)
Vorlage
073/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für den Rest seiner Wahlzeit als ordentliches Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU):

 

bisher:             Günter Stahlhut

 

neu:                 Friedhelm Lipinski

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Die Stadt Kamen kann als Gesellschafter ein ordentliches Mitglied in die Gesellschafter­versammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH entsenden. Herr Stahlhut war bis zu seinem Tod ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der VKU.

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied angehörte, den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die SPD-Fraktion hat Herrn Friedhelm Lipinski vorgeschlagen.