Betreff
Bestellung eines stellv. Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
072/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für den Rest der Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG):

 

bisher:             Günter Stahlhut

 

neu:                 Jochen Müller

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages bestellt der Rat 8 ordentliche und entsprechend 8 stellvertretende Mitglieder für den Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG). Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates können nach § 9 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages nur Ratsmitglieder bestellt werden.

 

Das stellvertretende Aufsichtsratsmitglied Günter Stahlhut ist am 10.06.2007 verstorben. Schei­det eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahl). Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Jochen Müller vor.