Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest der Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG):
bisher: Günter Stahlhut
neu: Jochen Müller
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages bestellt der Rat 8 ordentliche und entsprechend 8 stellvertretende Mitglieder für den Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG). Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates können nach § 9 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages nur Ratsmitglieder bestellt werden.
Das stellvertretende Aufsichtsratsmitglied Günter Stahlhut ist am 10.06.2007 verstorben. Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahl). Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Jochen Müller vor.