Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest seiner Wahlzeit als Mitglied in die Gesellschafterversammlung des Hellmig-Krankenhauses gGmbH:
bisher: neu:
ordentliches Mitglied Günter Stahlhut Britta Dreher
Petra Hartig Friedhelm Lipinski
stellv. Mitglied: Friedhelm Lipinski Peter Holtmann
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung sind 7 vom Rat bestellte Mitglieder (§ 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Hellmig-Krankenhaus gGmbH).
Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied angehörte, den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die SPD-Fraktion hat entsprechende Vorschläge unterbreitet.