Betreff
Bestellung eines stellv. Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS)
Vorlage
068/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestellt als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS):

 

bisher:             Günter Stahlhut

 

neu:                 Michael Krause

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der UKBS ist die Stadt Kamen berechtigt, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Für jedes entsandte Aufsichtsratsmitglied ist auf Vorschlag der Gesellschafter durch die Gesellschafterversammlung ein Stellvertreter zu wählen. Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt. Der verstorbene 1. stellv. Bürgermeister Günter Stahlhut war stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der UKBS.

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 GO NRW). Das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Michael Krause vor.