Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Wahlzeit als Mitglieder in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen:
bisher: neu:
ordentliches Mitglied: Michael Krause Peter Holtmann
stellv. Mitglied: Günter Stahlhut Michael Krause
Robert Biedermann Klaus Kasperidus
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) bestellt der Rat als Vertretungskörperschaft des Verbandsmitgliedes die jeweiligen Vertreter. Gemäß § 15 Abs. 3 GkG ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt war, erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW die Wahl des Nachfolgers/der Nachfolgerin für die restliche Zeit nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (§ 50 Abs. 2 GO NRW). Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat die Fraktion das Vorschlagsrecht, der der Ausgeschiedene angehörte. Die SPD-Fraktion hat entsprechende Vorschläge unterbreitet.