Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest seiner Wahlzeit als Mitglied in die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes:
bisher: Günter Stahlhut
neu: Friedhelm Lipinski
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gem. § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes sind Mitglieder der Verbandsversammlung die von den Mitgliedssparkassen und ihre Trägern entsandten Vertreter. Jede Mitgliedssparkasse und ihr Träger entsenden in die Verbandsversammlung 2 Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Kreditausschusses – darunter einen Hauptverwaltungsbeamten - , die von der Vertretung des Trägers für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden.
Das Ratsmitglied Günter Stahlhut war bis zu seinem Tod Mitglied in der Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Verwaltungsrates einer Mitgliedssparkasse wird von der Vertretung (des Trägers) für die Verbandsversammlung ein nachfolgendes Mitglied für den Rest der Wahlzeit gewählt (§ 5 Abs. 4 der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes). Diese Regelung entspricht § 50 Abs. 4 GO NRW. Danach wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion (§ 50 Abs. 3 GO NRW), der der Ausgeschiedene angehörte, für die restliche Zeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO) den Nachfolger.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Friedhelm Lipinski vor.