Betreff
Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters
Vorlage
058/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt in geheimer Abstimmung für den Rest seiner Wahlzeit zum 1. stellvertretenden Bürgermeister:

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Wahl des stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt gem. § 67 Abs. 1 GO NRW ohne Aussprache aus der Mitte des Rates. Es ist somit nur ein Ratsmitglied wählbar. Diese Norm gilt auch für eine während der Wahlzeit notwendig gewordene Ersatzwahl.

 

Der 1. stellvertretende Bürgermeister Günter Stahlhut ist am 10.06.2007 verstorben. Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Die Fraktionen können sich im Vorfeld auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag einigen. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so ist die Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.