Betreff
Zukunftssicherung des Hellmig-Krankenhaus Kamen in kommunaler Trägerschaft als gemeinnützige Gesellschaft mbH auf der Grundlage eines Sanierungstarifvertrages
Vorlage
041/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt den Abschluss des Sanierungstarifvertrages positiv zur Kenntnis.

 

Er würdigt den finanziellen Beitrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Überwindung der Notlage und zur Zukunftssicherung des Krankenhauses.

 

Der Rat beschließt die Aufrechterhaltung der kommunalen Trägerschaft in der Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft mbH auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 des vorgelegten Sanierungstarifvertrages in dem vereinbarten Zeitraum.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Grundsatzbeschlüssen des Rates vom 30.09.2003, 18.11.2004 und 21.04.2005 wurde die Überführung des als städtischer Eigenbetrieb geführten Hellmig-Krankenhauses in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Basis war ein durch die Ernst & Young AG und die Anwaltskanzlei Meinold Bezler erstelltes Gutachten zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung sowie zur Rechts- und Organisationsform. Wesentliche Zielvorgaben für die künftige Führung des Krankenhauses waren dabei der Erhalt des Krankenhauses als Einrichtung der Grundversorgung, der öffentlichen Trägerschaft und der Arbeitsplätze. Auf dieser Basis eines mittelfristigen strategischen Unternehmenskonzeptes hat im folgenden der Rat am 21.04.2005 die Gründung der Krankenhaus gGmbH im Wege einer Bargründung beschlossen. Dem Gesellschaftsvertrag wurde zugestimmt, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung wurden gegründet.

In einem weiteren Schritt wurde mit den Beschlüssen zur Überführung des Städtischen Hellmig-Krankenhauses in eine gGmbH vom 30.06.2005

1.      die Übertragung des Krankenhausbetriebes auf die gGmbH durch Einbringung des der gGmbH dienenden Vermögens (Stammkapital 500.000 Euro) im Rahmen einer Sacheinlage zum 01.08.2005 (im Innenverhältnis zum 01.01.2005) beschlossen.

2.      der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genehmigt.

3.      die Verwaltung beauftragt, die Anmeldung der Ausgliederung zur Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen.

4.      der Personalüberleitungsvertrag genehmigt.

5.      der Nutzungsüberlassungsvertrag genehmigt.

6.      der Geschäftsführer, Herr Norbert Vongehr, bestellt.

 

Dabei stellte sich die Umwandlung rechtlich als Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB dar. Das hatte zur Folge, dass alle Arbeitsverhältnisse mit dem Stichtag 01.08.2005 unverändert auf die gGmbH übergingen. Die Gesellschaft ist aufgrund der gesetzlichen Regelung in die Rechte und Pflichten, die sich aus dem bestehenden Arbeitsvertrag ergaben, in vollem Umfang eingetreten. Durch den Personalüberleitungsvertrag wurde das sichergestellt.

 

Auf dieser Grundlage wurde mit der Gewerkschaft ver.di und dem Kommunalen Arbeitgeberverband über die Möglichkeiten und Folgen des Abschlusses eines Tarifvertrages weiter verhandelt. Um mit den Partnern auf Augenhöhe zu verhandeln, wurde bewusst eine Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW unter den Vorbehalt der Einigung mit der Gewerkschaft über die wesentlichen Inhalte eines Tarifvertrages, der die Notlage anerkennt, gestellt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die Prüfung und Abwägung der Wirkungen eines Haustarifvertrages oder eines Sanierungstarifvertrages unter Anerkennung des TVöD mit dem Ziel der Zukunftssicherung unseres Krankenhauses.

Die Gewerkschaft ver.di hat in diesem Zusammenhang ein Gutachten durch einen Wirtschaftsprüfer ihres Vertrauens zur Risikobewertung erstellen lassen. Der Gutachter erkennt mit seinem Prüfbericht die wirtschaftliche Notlage der Hellmig-Krankenhaus gGmbH ebenso an, wie eine positive Gesamtentwicklung ab 2010.

 

Auf der Basis der Strategiegutachten wurde einvernehmlich der vorgelegte Sanierungstarifvertrag ergänzt um eine Betriebsvereinbarung zur Anwendung des § 18 TVöD-K (Umsetzung des Leistungsentgelts). Der Vertrag bietet im Ergebnis eine tragbare Handlungsgrundlage, weil den wirtschaftlichen Notwendigkeiten und tariflichen Vorgaben des TVöD-K in vertretbarem Maß Rechnung getragen wird. Der Vertrag soll ab 01.07.2007 befristet zunächst für die Dauer von drei Jahren gelten.

Die Kernregelungen des § 2 – Abschläge bei der betrieblichen Altersvorsorge und Jahressonderzahlungen der Beschäftigten - gehen zurück auf die übereinstimmende Erkenntnis, dass zur Vermeidung der wirtschaftlichen Notlage alle Beschäftigtengruppen des Krankenhauses einen Beitrag leisten müssen.

 

Der Aufsichtsrat der Hellmig-Krankenhaus gGmbH hat dem Sanierungstarifvertrag zwischenzeitlich zugestimmt.

 

Die Beschäftigten des Krankenhauses haben in einer Urabstimmung am 05.06.2007 ihr Votum für den Tarifvertrag abgegeben.

 

In einem weiteren Verhandlungsschritt wird für die unter die Regelungen des Tarifrechts des Marburger Bundes fallenden Beschäftigten (Ärzteschaft) eine analoge Sondertarifvereinbarung abzuschließen sein. Die Verhandlungspartner und insbesondere die betroffenen Beschäftigten haben ihre grundsätzliche Bereitschaft dazu signalisiert.

 

Nach § 8 Abs. 1 steht die Inkraftsetzung des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zusicherung der Weiterführung des Betriebs in kommunaler Trägerschaft für einen Zeitraum von 6 Jahren bis 2012. Aufgrund der abschätzbaren Risiken und des überschaubaren mittelfristigen Planungszeitraum ist die Übernahmegarantie vertretbar. Den in §§ 107 ff der Gemeindeordnung NRW definierten Grundsätzen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde ist ohnehin zu entsprechen.

 

Dem Rat der Stadt Kamen wird empfohlen, die vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.


Anlagen:

 

Sanierungstarifvertrag für die Hellmig-Krankenhaus Kamen GmbH

Betriebsvereinbarung zur Anwendung des § 18 TVöD-K

Niederschrift zu der Tarifeinigung über einen Sanierungstarifvertrag