Betreff
Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me "Auf dem Pastoratsfelde"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
020/2007
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 Ka-Me “Auf dem Pastoratsfelde”, Gemarkung Methler, Flur 9, Flurstücke 373, 374, 375, 376, 377 und 378 teilweise gem. § 2 (1) BauGB i.d.F. der Bek. Vom 23.9.2004 (BGBl. I S.2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt nördlich der Westicker Straße an der Straße Am langen Kamp und hat eine Größe von insgesamt ca. 1,4 ha.

 

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum im Stadtteil Kamen-Methler.

 

Die sich ändernden Altersstruktur der Wohnbevölkerung aufgrund des demographischen Wandels hat eine gesteigerte Nachfrage nach speziellen seniorengerechten Wohnformen zur Folge. Aus diesem Grunde wurden bereits im Stadtgebiet verschiedene Wohnprojekte umge­setzt. Dennoch besteht weiterhin eine große Nachfrage nach diesen speziellen Wohnformen, gerade auch in den Ortsteilen, damit ein Umzug in eine seniorengerechte Wohnform innerhalb des gewachsenem sozialem Umfeld möglich ist. Um dieser Nachfrage Rechnung tragen zu können, schlägt die Verwaltung vor, im Stadtteil Methler für den im beiliegenden Plan darge­stellten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist dieser Bereich als “Wohnbaufläche” dargestellt. Insofern wird der Bebauungsplan analog § 8 (2) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr.4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna werden für diesen Bereich keine Festsetzungen getroffen.


Anlage:

 

Lageplan