Betreff
Bildung von Grundschulverbünden
a) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule
mit der Gemeinschaftsgrundschule Schule In der Mark
b) Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Südschule
mit der Kath. Grundschule Josefschule
Vorlage
012/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 82 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) NRW die Bildung nachstehender Grundschulverbünde zum 01.08.2007:

 

a)      Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Brüder-Grimm-Schule mit der Gemeinschaftsgrundschule Schule In der Mark

b)      Grundschulverbund der Gemeinschaftsgrundschule Südschule mit der Kath. Grundschule Josefschule

Die Brüder-Grimm-Schule und die Südschule verändern sich in sogenannte Stammschulen. Die Schule In der Mark und die Josefschule werden zum Teilstandort des jeweiligen Grundschulverbundes.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen.

  2. Die sofortige Vollziehung wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

I.        Rechtliche Darstellung

 

Durch das Zweite Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 wurden auch die §§ 81und 82 SchulG im Hinblick auf die Errichtung, Änderung und Auflösung sowie die Mindestgröße von Schulen novelliert. Unverändert ist die Verpflichtung des Schulträgers, durch schulorganisa­torische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Neu ist die Verpflichtung, hierzu Schulgrößen festzulegen und sicherzustellen, dass in den Schulen Klassen nach den in der Rechtsverordnung zu § 93 Abs. 2 Nr. 3 SchulG festgelegten Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.

 

Die Neufassung des § 82 Abs. 3 SchulG ist die gesetzliche Grundlage für den Grundschul­verbund. Hiernach sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 möglichst als Teilstandort geführt werden. Auch Bekenntnisschulen können als Teilstandort in einen Grund­schulverbund eingebracht werden. An einem solchen Teilstandort werden Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Mit der katholischen und der evangelischen Kirche besteht Konsens, dass auch Bekenntnisschulen in Grundschulverbünde eingebracht werden können. Ein Mitglied der Schulleitung, das dem betreffenden Bekenntnis angehört, nimmt in bekenntnisbezogenen Belangen des Teilstandortes die Aufgaben wahr.

 

Durch die Bildung von Grundschulverbünden soll angesichts der stark zurückgehenden Schüler­zahlen der Fortbestand kleiner wohnortnaher Grundschulstandorte ermöglicht werden. Durch den Grundschulverbund entsteht eine einheitliche Grundschule mit einem Kollegium, einer Leitung, einer Schulkonferenz und einer Schulpflegschaft. An Grundschulen mit Teilstandorten kann die Schulkonferenz neben der Schulpflegschaft auch Teilschulpflegschaften einrichten. Werden allerdings Bekenntnisschulen als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht, sind stets Teilschulkonferenzen und Teilschulpflegschaften zu bilden.

 

 

II.       Vorlaufende Überlegungen

 

Die Verwaltung hat bereits in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 08.06.2006 über die zu diesem Zeitpunkt noch als Gesetzentwurf vorliegende Regelung informiert und begrüßt, dass sich mit der Änderung des § 82 bewusst ein Weg eröffnet, den Fortbestand kleiner, wohn­ortnaher Grundschulen zu sichern. Seitens der Verwaltung ist ausdrücklich klargestellt worden, dass sie beabsichtigt, mit der Erörterung über Grundschulverbünde zukunftssichernde Wege aufzuschließen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat die Verwaltung in Gesprächen mit dem Schulleiter der Josefschule, Vertretern der Schulpflegschaft und der Kath. Kirche erklärt, dass auch die Josefschule mit dem Ziel der Zukunftssicherung in die Prüfung einbezogen und mögliche Wege zur weitgehenden Bestandsgarantie erörtert werden sollen. Zeitnah hat die Verwaltung auf Einladung der Bezirksregierung im Rahmen einer Arbeitsgruppe erste Gespräche geführt und in ihrer Situationsbeschreibung der Bezirksregierung gegenüber schriftlich dargelegt, dass im Grundschulverbund die Chance sowohl der Standort- als auch der Planungssicherheit gesehen wird. In der Sitzung hat abschließend Einvernehmen darüber bestanden, dass die Verwaltung eine umfassende Prüfung auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Bestimmungen vornehmen wird.

 

 

III.        Bisheriges Verfahren

 

Angesichts der gesetzlichen Verpflichtung des Schulträgers für die Gewährleistung von ange­messenen Klassen- und Schulgrößen gem. § 81 Abs. 1 SchulG hat die Verwaltung daher auf Basis des bestehenden Schulgutachtens mit Blick auf die langfristige Sicherung der Kamener Schulstandorte und die Nutzung von Synergieeffekten durch die Bildung von Grundschul­verbünden gem. § 82 Abs. 3 die voraussichtliche Entwicklung der 1-zügigen Grundschulen und ihrer möglichen Partnerschulen geprüft.

 

Die Verwaltung hat in ihren Gesprächen mit allen Beteiligten, wie Schule, Eltern, Kirche, Schul­aufsicht etc. ihr hohes Interesse an Transparenz und letztlich auch Entscheidungen im Konsens deutlich gemacht. Auf Einladung der Verwaltung erfolgten bereits im November erste Informa­tionsgespräche mit den Beteiligten. Die Bezirksregierung wurde ebenfalls schriftlich über den Sachstand informiert.

 

 

IV.        Entwicklung der Schülerzahlen

 

In allen Gesprächen wurde verdeutlicht, dass der Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der demographischen Entwicklung als der wesentliche Grund für das Erfordernis zur Bildung von Grundschulverbünden anzusehen ist. Unabhängig davon, für welche Grundschule sich künftig die Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder entscheiden werden, können die Anforderungen für angemessene Klassen- und Schulgrößen ohne schulorganisatorische Maßnahmen dauerhaft nicht an allen Standorten erfüllt werden.

 

 

Entwicklung der Schülerzahlen (Quelle Schulgutachten 2005) im Stadtteil Heeren-Werve

 

 

Jahr

Brüder-Grimm- Schule

Schule In der Mark

Stadtteil insges.

2004

238

78

316

2005

231

82

313

2006

218

82

300

2007

215

80

295

2008

208

73

281

2009

196

69

265

2010

189

66

255

2011

185

65

250

2012

184

65

249

2013

183

64

247

2014

181

64

245

2015

179

63

242

 

Im Schulgutachten 2005 ist die Schülerprognose für die jeweilige Grundschule auf Basis der noch bis zum Jahr 2008 bestehenden Schulbezirke erstellt worden. Dem Wegfall der Schul­bezirke trägt die Addition der Schülerinnen und Schüler im gesamten Stadtteil Rechnung.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch SchülerInnenzuwächse aus Bauerwartungspotentialen berücksichtigt sind.

 

Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG vom 18.03.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.05.2006, regelt die Klassenbildung durch die in § 6 festgelegten Klassen­frequenzrichtwerte und Bandbreiten. In der Grundschule beträgt der Klassenfrequenzricht­wert 24. Es gilt die Bandbreite von 18 bis 30. Eine Unterschreitung auf 15 kann zugelassen werden, wenn die vom Schulträger gebildeten Schulbezirke den Besuch einer anderen Schule derselben Schulart ausschließen.

 

Die Zahlen verdeutlichen, dass die Schule In der Mark bereits vom Schuljahr 2009 an nicht mehr in allen Jahrgängen die geforderte Mindestzahl von 18 erreicht. Angesichts des Schulstandortes Lenningser Straße und der damit zwangsläufig verbundenen räumlichen Entfernung zu anderen Siedlungsbereichen im Stadtteil ist auch nicht mit einer deutlichen Verschiebung der Anmelde­zahlen zugunsten der Schule In der Mark zu rechnen. Aus Sicht des Schulträgers ist der Erhalt des Schulstandortes schon allein aufgrund der Schülerzahlen nur durch einen Schulverbund mit einer anderen Grundschule als Angebot für die Grundschülerinnen und Grundschüler im Wohn­bereich Werve zu erreichen.

 

Als einzige Grundschule für den Schulstandort in Heeren-Werve kommt auch nur die zweite Grundschule in diesem Stadtteil, somit die Brüder-Grimm-Schule, in Betracht. Da die kleinere Schule nach dem Gesetz zum Teilstandort wird, wird die Brüder-Grimm-Schule zur sogenannten Stammschule.

 

Entwicklung der Schülerzahlen (Quelle Schulgutachten 2005 und Amtl. Schulstatistik) an der Südschule und der Josefschule

 

 

Jahr

Südschule

Josefschule

 

Quelle: Schulgutachten 2005

Amtl. Schulstatistik

Quelle: Schulgutachten 2005

Amtl. Schulstatistik

2004

174

174

142

142

2005

179

181

158

139

2006

178

178

150

116

2007

173

179

159

120

2008

163

 

148

 

2009

154

 

140

 

2010

148

 

135

 

2011

145

 

132

 

2012

144

 

131

 

2013

144

 

131

 

2014

142

 

129

 

2015

140

 

127

 

 

Die Tabelle zeigt auf, dass die Prognose lt. Schulgutachten für die Südschule zahlenmäßig fast deckungsgleich mit den tatsächlichen Zahlen lt. Amtl. Schulstatistik ist.

 

Bei der Josefschule gibt es erhebliche Abweichungen im Vergleich des Schulgutachtens zu den tatsächlichen Schülerzahlen lt. Amtl. Schulstatistik. Im Schuljahr 2006/07 gibt es mit 2 Klassen lediglich im 3. Jahrgang nur insgesamt 5 Klassen. Diese Zahl wird sich nach der Anmeldung für das Schuljahr 2007/08 auch nicht mehr verändern. In der Realität gibt es zum Schulgutachten eine Abweichung von 3 Klassen bereits zum Schuljahr 2007/08. Bezogen auf die insgesamt sinkenden Schülerzahlen ist daher in Zukunft nur im Ausnahmefall in einzelnen Jahren von 2 Parallelklassen auszugehen. Auf eine zahlenmäßig weitergehende Darstellung der Schüler­prognose wurde daher verzichtet. Sollte sich zum Schuljahr 2008/09 nicht die Bildung einer 2. Klasse ergeben, wird die Schülerzahl möglicherweise bereits im nächsten Jahr weniger als 100 betragen. Im Vergleich zum Jahr 2004 ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

 

 

V.         Schulfachliche Stellungnahme

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist der Bezirksregierung Arnsberg neben der anlass­bezogenen Schulentwicklungsplanung auch die schulfachliche Stellungnahme des zuständigen Schulamtes vorzulegen. Der für die Kamener Grundschulen zuständige Schulamtsdirektor beim Schulamt für den Kreis Unna hat das bisherige Verfahren intensiv begleitet und in den verschie­denen Gesprächen mit der Verwaltung, den Schulen, Eltern und der Kirche aus schulfachlicher Sicht eine positive Bewertung dargelegt. Mit einem Grundschulverbund entsteht eine einheitliche Grundschule und somit auch nur ein Lehrerkollegium. Die Lehrer werden einer Grundschule mit mehreren Standorten zugewiesen. Durch den flexiblen Personaleinsatz wird eine hinreichende Differenzierung und die Sicherstellung von Vertretungsunterricht besser ermöglicht. Dies gilt auch für spezielle Förderangebote wie z.B. Sprachförderunterricht. Die größere Anzahl von Lehrkräften lässt außerdem mehr fachliche Spezialisierungen zu; die Schulprogrammarbeit und die Bewältigung pädagogischer Herausforderungen können auf vereinte und damit mehr Kräfte verteilt werden. Damit einher geht eine bessere Nutzung der Personalressourcen. Den Kom­munen entstehen – im Gegensatz zur Schließung kleiner Grundschulen – keine Kosten für die Erweiterung von Schulen und für zusätzliche Fahrkosten.

 

Durch den Wegfall von Schulleiterstellen wird das derzeitige Nachbesetzungsproblem bei kleinen Standorten verringert, zumal auf Grund der Größe der neu entstehenden Schule diese Leitungsfunktion höher bewertet und damit interessanter wird. Der Schulverbund mit der gestiegenen Schülerzahl ermöglicht zudem die Einrichtung von stellv. Schulleiterstellen.

In Kamen besteht aktuell das Problem in der Nachbesetzung der Schulleiterstelle an der Josefschule. Trotz wiederholter Ausschreibung hat es bisher keinen Bewerber um die Schulleitungsstelle gegeben.

 

 

VI.        Mitwirkung der Schulen

 

Das Schulgesetz definiert die Bildung eines Teilstandortes als Änderung. Bei Änderungen ist die Schule gem. § 76 Ziff. 1 SchulG zu beteiligen. Unabhängig von dieser gesetzlich vorgesehenen Beteiligung hat die Verwaltung von Beginn an auf Transparenz, umfassende Information und einen sich daraus entwickelnden Konsens gesetzt. Alle 4 beteiligten Schulen haben sich in ihren Schulkonferenzen mit der Bildung des jeweiligen Schulverbundes befasst und folgen den geplanten Schulverbünden. 

 

 

VII.       Belange des Schulträgers und allgemein organisatorische Umsetzungsfragen

 

Genehmigungsverfahren

 

Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Kamen wird die Verwaltung umgehend die Genehmigung der Grundschulverbünde zum 01.08.2007 bei der Bezirkregierung in Arnsberg beantragen.

 

Bezeichnung der Schulen

 

Die Bildung der Grundschulverbünde erfordert eine neue Bezeichnung der Schulen. Nach § 6 Abs. 6 SchulG muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Die Arbeitstitel der Verwaltung lauten:

 

a)                  Grundschulverbund Kamen-Mitte
Schulverbund der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Südschule
mit der Städt. Kath. Grundschule Josefschule (Teilstandort)

 

b)                  Grundschulverbund Kamen-Heeren-Werve
Schulverbund der Städt. Gemeinschaftsgrundschulen
Brüder-Grimm-Schule und Schule In der Mark (Teilstandort)

 

Die Verwaltung sieht es aber als selbstverständlich an, den Schulkonferenzen die Möglichkeit zu geben, über ihre künftige Bezeichnung zunächst selbst zu beraten und einen Vorschlag zu benennen, über den dann der Schul- und Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung beschließen wird. Dabei stützt die Verwaltung die Absicht, bei der Benennung der Schulen auch die Identifikation der Standorte zu tragen.

 

Personalregelung

 

Im Rahmen der Grundschulverbünde bleiben die Schulstandorte unverändert. Es ergibt sich somit auch keine Änderung für die Zuständigkeit der derzeitigen Hausmeister; der Schulraum für die Schule In der Mark ist ohnehin nur vom Kreis Unna angemietet.

 

Die Personalfrage zur Besetzung der Schulsekretariate ist insofern sensibel zu betrachten, als sich Aufgaben einer Schulleitung auf jeweils 2 Sekretariate verteilen werden. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Schulleitungen eine für alle Standorte angemessene Regelung finden.

 

Anmeldeverfahren

 

Das Anmeldeverfahren im Grundschulverbund Kamen-Heeren-Werve entspricht dem der anderen Grundschulen. Es ist seitens der Schulleitung organisatorisch zu regeln, zu welcher Zeit an welchem Standort und mit welcher personellen Besetzung die Anmeldungen erfolgen sollen. Die Aufnahmeentscheidung für die jeweiligen Standorte trifft die Schulleitung im Rahmen der Klassenbildung.

 

Im Grundschulverbund Kamen-Mitte werden sich die Anmeldungen wie in den Vorjahren auch ergeben. Die Eltern werden ihre Kinder entweder an der Stammschule oder am Teilstandort bewusst zum Besuch der kath. Bekenntnisschule anmelden. Bei einem Anmeldeüberhang am Teilstandort durch Kinder, die nicht dem kath. Bekenntnis angehören, wird den Eltern zeitnah empfohlen, ihr Kind an der ihrem Wohnort nächstgelegenen oder ihrem Wunsch ent­sprechenden Grundschule anzumelden. In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. ein Kind ev. Bekenntnisses, das bewusst zum Besuch des Teilstandortes Josefschule angemeldet wurde und dort aufgrund der festgelegten Zügigkeit nicht aufgenommen werden konnte, nicht auto­matisch die Stammschule besuchen muss, sondern die formulierten Zugangsrechte zur wohnbereichsnahen Schule behält.

 

In den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule ist geregelt, dass bei einem Anmeldeüberhang die Aufnahmeentscheidung mit benachbarten Schulen abzustimmen ist. Das gilt überdies für sämtliche Schulstandorte. Dazu sollen sich die Schulleitungen der beteiligten Schulen frühzeitig miteinander in Verbindung setzen. Ziel ist, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler die gewählte Schule besuchen können.

 

Betreuungsangebote

 

Aufgrund des von den Eltern nachgefragten Bedarfes wurde an der Brüder-Grimm-Schule und der Südschule die offene Ganztagsgrundschule eingerichtet. Das Betreuungsangebot der Schule von 8 bis 1 besteht mit Ausnahme der Schule In der Mark an allen Schulstandorten. Das derzeitige Angebot entspricht dem nachgefragten Bedarf bei den Eltern. Durch den Grundschul­verbund im Stadtteil Heeren-Werve wird es in Zukunft auch ohne Gastschulantrag möglich sein, den bedarfsgerechten Schulstandort zu wählen.

An der Josefschule ist das Angebot der Schule von 8 bis 1 im Hinblick auf das fehlende OGGS-Angebot in der Vergangenheit abweichend geregelt worden. Die Betreuung endete nicht generell nach der 6. Stunde, sondern erst um 14.00 Uhr. Daran beabsichtigt die Verwaltung festzuhalten. Diese Betreuungszeit erscheint ausreichend, da von dem Angebot, in einem persönlichen Gespräch nach einer Lösung für eine Betreuungsmöglichkeit zu suchen, bisher kein Gebrauch gemacht wurde. Sollten sich künftig geänderte Bedarfe ergeben, wird im Schul­verbund und somit auch am (Teil-)Standort selbst oder mit einer benachbarten Grundschule eine Regelung zu finden sein.

 

Für die Betreuungsangebote an den Kamener Grundschulen ergibt sich auch durch die veränderte Landesförderung mit der Betreuungspauschale je Schule, die den offenen Ganztag eingerichtet hat, keine Änderung. Die Angebote können fortgeführt werden. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Betreuung im Rahmen der Schule von 8 bis 1 nur noch an den Schulen in Höhe von 4.000,00 € je Gruppe gefördert wird, die keinen offenen Ganztag eingerichtet haben. Schulen mit dem offenen Ganztag erhalten unabhängig von der Anzahl der Betreuungsgruppen im Rahmen von 8 bis 1 pauschal 5.500,00 €. Da an der Südschule und der Josefschule auch im kommenden Schuljahr voraussichtlich je 2 Gruppen im Rahmen der verlässlichen Grundschule eingerichtet werden, vermindert sich die Landesförderung durch den Schulverbund künftig von 13.500,00 € auf 5.500,00 €.

 

 

Sportunterricht im Grundschulverbund Kamen-Mitte

 

Die Verwaltung wird die Voraussetzungen schaffen, einen Sportunterricht beider Schulen im Grundschulverbund Kamen-Mitte in der Sporthalle in Südkamen zu ermöglichen. Ein hierfür vorzusehender Bustransfer ist zu organisieren. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 5.000,00 € bis 7.000,00 € je Schuljahr. Anteilige Beträge für das Schuljahr 2007/08 für die Monate August bis Dezember können aus dem Produkt 21.01.01 finanziert werden.

 

 

Anordnung der sofortigen Vollziehung

 

Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Bildung des Grundschulverbundes zur Weiterführung der derzeitigen Schulsituation gezwungen wird. Es liegt im Interesse der Eltern, dass rechtzeitig vor Beginn des Aufnahmeverfahrens für das Schuljahr 2008/09 Klarheit über das Schulangebot besteht. Ohne Bildung der Grundschulverbünde besteht die Möglichkeit, dass aufgrund zu geringer Anmeldezahlen eine Klassenbildung und somit Fortführung der Schule in allen Jahrgängen nicht zustande kommt.