Betreff
Entwicklung der Schülerzahlen im Grundschulbereich
Vorlage
008/2007
Art
Mitteilungsvorlage

Die Verwaltung hat den parlamentarischen Gremien mit dem Gutachten zur Entwicklung der Schulen und Schulstandorte (BV-Nr. 62/2005) im Jahre 2005 eine umfassende Schulentwick­lungsplanung vorgelegt. Der Schwerpunkt des vorgelegten Schulgutachtens ist die Prognose der demographischen Entwicklung. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung konnten aufgrund der zeitlichen Abfolge die sich aus dem neuen Schulgesetz ab 01.08.2005 resultierenden Vorgaben, z.B. 2-jährige Schuleingangsphase, nicht berücksichtigt werden. Durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 mit seinen bedeutsamen Änderungen in Bezug auf das Vorziehen der Einschulung, Wegfall der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche und der Möglichkeit, kleine Grundschulstandorte durch Grundschulverbünde zu sichern etc. ergibt sich für den Schulträger die Verpflichtung, die Entwicklung des Schüleraufkommens sowohl vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung als auch der neuen gesetz­lichen Vorgaben zu betrachten. In der Beschlussfassung zum Schulgutachten wurde unter Ziffer 7 festgelegt, dass die Daten des vorgelegten Schulgutachtens in die weiteren Über­legungen einzubeziehen sind.

 

Im Schulgutachten (Tabelle 26) ist die Prognose der Schüler in den Grundschulen in Kamen bis zum Jahr 2015 dargestellt. Die Prognose zeigt im Zeitraum von 2004 bis 2015 einen Rückgang der Schülerinnen und Schüler um 375, ausgehend von 1.879 im Jahr 2004 auf 1.504 im Jahr 2015, auf.

 

Aufgrund der gesetzlichen Änderung gem. § 35 Schulgesetz im Hinblick auf die schrittweise Verlegung des Stichtages für das Einschulungsalter war zu hinterfragen, inwieweit sich mög­licherweise Auswirkungen auf die Anzahl der Schulanfänger in den jeweiligen Einschulungs­jahren ergeben. Um die Prognose auf eine fundierte Grundlage zu stellen, orientieren sich die Aussagen der Verwaltung an den Daten aus der Einwohnermeldedatei. Die Prognose berück­sichtigt die Kinder, die bis zum Stichtag 31.10.2006 geboren und in Kamen gemeldet sind.

 

Der Prognosezeitraum umfasst daher auch nur die Einschulungsjahre 2008 bis 2012.

 

 

Es werden schulpflichtig zum                   Kinder, die im Zeitraum

                                                                       von ....... bis ........ geboren sind

 

01.08.2008                                                     01.08.2001        -        31.07.2002

01.08.2009                                                     01.08.2002        -        31.08.2003

01.08.2010                                                     01.09.2003        -        31.08.2004

01.08.2011                                                     01.09.2004        -        30.09.2005

01.08.2012                                                     01.10.2005        -        31.10.2006

 

 

Die Aufstellung zeigt, dass sich in den Jahren 2009, 2011 und 2012 der Zeitraum für die schulpflichtig werdenden Kinder auf 13 Monate erstreckt. Diese Voraussetzung besteht auch bereits für die Einschulung zum 01.08.2007. Ein unmittelbarer Vergleich der Schulanfänger­zahlen im Schulgutachten mit den neu prognostizierten Zahlen aufgrund der Verlegung des Stichtages für die Einschulung ist somit nicht mehr möglich. Durch diese zeitlichen Verschie­bungen ist der Blick vielmehr auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Schuljahren zu richten.

 

 

Die Zahlen im Einzelnen:

 

Auszug aus dem Schulgutachten (Tabelle 26)

 

Einschulungs­jahr

1. Jhg.

2. Jhg.

3. Jhg.

4. Jhg.

gesamt

2008

398

433

455

461

1.747

2009

385

400

419

448

1.652

2010

402

386

387

413

1.588

2011

396

404

374

381

1.555

2012

388

398

391

369

1.546

 

 

Prognose der Verwaltung nach EMA-Datei und veränderten Einschulungsstichtagen

 

Einschulungs­jahr

1. Jhg.

2. Jhg.

3. Jhg.

4. Jhg.

gesamt

2008

372

439

408

470

1.689

2009

397

372

439

408

1.616

2010

364

397

372

439

1.572

2011

407

364

397

372

1.540

2012

371

407

364

397

1.539

 

 

Die Prognosezahl wird sich durch Zu- und Wegzüge, längerem Verbleib in der Schuleingangs­phase etc. verändern. Ebenso werden sich Verschiebungen in den einzelnen Jahrgängen ergeben. Wesentlich aber ist die Feststellung, dass sich die Prognose des Schulgutachtens durch die Anzahl der in Kamen gemeldeten Kinder bestätigt. Das bedeutet gleichzeitig die Bestätigung für einen deutlichen Rückgang der Schülerzahl in den nächsten Jahren. Aus­gehend von 1.821 Grundschülern im Schuljahr 2006/07 auf 1.539 im Schuljahr 2012/13 beträgt der Rückgang ca. 15 %.