Betreff
Bürgeranregung auf Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich des Kreisverkehrs Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße
Vorlage
095/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung des Herrn Jörg Preuschoff, Güldentröge 3, 59174 Kamen, auf Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich des Kreisverkehrs Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße wird zur Beratung und Beschlussfassung an den Straßenverkehrs­ausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung:

 

Auf Grund der Bürgeranregung des Herrn Jörg Preuschoff vom 30.10.2006 hat die Verwaltung, um eine möglichst kurzfristige Bearbeitung zu gewährleisten, ohne vorherigen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2006 bereits Zählungen des Kraftfahrzeugverkehrs und der querenden Fußgänger durchgeführt.

 

Bei der Anlegung von Fußgängerüberwegen sind mehrere gesetzlich vorgegebene Kriterien, u.a. die Richtlinien für die Anlegung von Fußgängerüberwegen, zu beachten.

 

Gemäß diesen zitierten Richtlinien kann u.a. ein Fußgängerüberweg nur dann angelegt werden, wenn mindestens 50 – 100 Fußgänger die Fahrbahn queren und die Kfz-Verkehrsstärke mindestens 200 und maximal 750 beträgt.

 

Die höchste Querungszahl an Fußgängern wurde in der Zeit von 07.00 bis 08.00 Uhr erreicht.

Es querten 69 Fußgänger den Bereich bei einer gleichzeitigen Kfz-Belastung von 392 Fahr­zeugen.

Dabei handelte es sich bei 20 Fußgängern augenscheinlich um Grundschüler und bei 32 augen­scheinlich um Schüler weiterführender Schulen.

 

Auf Grund der besonderen Verkehrssituation an dieser Stelle

 

-          abknickende Vorfahrt von der Hammer Straße kommend an der Oststraße in die Straße Nordenmauer

-          Oststraße aus Richtung Innenstadt kommend bzw. Straße Ostenmauer auf die Oststraße mündend

 

sind weitere vorbereitende Arbeiten erforderlich, so u.a. auch Abstimmungsgespräche mit der Polizeiinspektion Nord.

Die Verwaltung schlägt daher vor, da einerseits in der Sache keine besondere Eilbedürftigkeit besteht und andererseits die nächste Sitzung des Straßenverkehrsausschusses erst auf Anfang März des nächsten Jahres terminiert ist, die Entscheidung in die Sachkompetenz des Fachaus­schusses zu legen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss daher vor, die abschließende Entscheidung gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung dem Straßenverkehrsausschuss zu übertragen.


Anlage:

 

Bürgeranregung