Betreff
Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen
Vorlage
094/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen (Gebührensatzung)” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebühren­bedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen wurden mit Ausnahme der zum 01.01.2005 geringfügig vorgenommenen Anpassung (0,5 %) zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2001 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angehoben.

 

Für das Jahr 2007 ist für das Produkt 55.02.01 “Bestattungswesen” nach nunmehr 5-jähriger Gebührenstabilität trotz einer Minderung der Personalkosten aufgrund allgemeiner Kosten­steigerungen und anderer Erhöhungsfaktoren (z. B. Anhebung der Mehrwertsteuer) sowie geringer anzusetzender Maßstabseinheiten eine durchschnittliche 5 %ige Gebührensatz­anhebung erforderlich.

 

 

Zur Begründung der wesentlichen Änderungen:

 

 

Anhebung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2007

 

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird bekanntlich zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 % angehoben.

 

Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW gehört auch die jeweils anfallende Umsatzsteuer zu den betriebs­bedingten, umlagefähigen Aufwendungen einer kostenrechnenden öffentlichen Einrichtung oder Anlage. Die Erhöhung der Umsatzsteuer führt auch im Produkthaushalt “Bestattungswesen” zu einer Anhebung verschiedener Kostenansätze.

 

 

Unterdeckung des Jahres 2005

 

Für das Jahr 2006 konnten die Bestattungsgebühren konstant gehalten werden, weil ein Teil­betrag des Überschusses aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2004 (13.710 €) zur Deckung des vollständigen Gebührenbedarfes in die Kalkulation eingestellt wurde.

 

Die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2004 verblieb als Vortrag für die Kalkulation des Jahres 2007. Der Veranschlagung des verbleibenden Überschusses in Höhe von 5.938 € steht jedoch eine Unterdeckung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 33.557 € (siehe Mitteilungsvorlage Nr. 60/2006 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2006) gegenüber, so dass letztlich ein Fehlbetrag vorzutragen ist. Zur Vermeidung einer allzu hohen Gebührensatzsteigerung wurde der Fehlbetrag des Jahres 2005 nur zu 50 % veranschlagt. Die restliche Unterdeckung des Jahres 2005 soll mit einem evtl. besseren Ergebnis des Jahres 2006 in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt werden. Zusammenfassend ergibt sich folgende Veranschlagung:

 

Restüberschuss des Jahres 2004                                     5.938 €

50 % Fehlbetrag des Jahres 2005                                   16.779 €

Vortrag Kalkulation 2007 (Fehlbetrag)                              10.841 €

 

Auf Grund der in § 6 KAG geforderten Übertragung der Unter- und Überdeckungen in die Folge­jahre ist auch in Zukunft mit Änderungen in die eine oder andere Richtung zu rechnen.

 

 

Personalaufwendungen/Sachkosten der Querschnittsbereiche

 

Nach § 6 Abs. 2 KAG ist es zulässig, die betriebsbedingten Personalaufwendungen anzusetzen. Die Personalaufwendungen für die für das Produkt Bestattungswesentätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (FB 10 - Innerer Service -, Steuern und Gebühren, Personal, Rechnungs­prüfung, Baubetriebshof) wurden im erforderlichen Umfang angesetzt. Aufgrund organisato­rischer Veränderungen konnten die Personalkosten für Arbeiter (./. 500 Std.) und für Verwal­tungspersonal um zusammen ca. 42.000 € vermindert werden.

 

Die Berechnung der Sachkosten der Arbeitsplätze erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens der KGSt.

 

 

Sonstige Sach- und Dienstleistungskosten

 

Die sonstigen Sach- und Dienstleistungskosten (Energiekosten, Kraftstoffe, Ersatzteile, Ver­sicherungen u. a.) für die auf den Friedhöfen eingesetzten Fahrzeuge (Bagger, Minikipper, Transporter, LKW, Radlader etc.) und für die Gebäude steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 19.400 €. Den Kosten für die Unterhaltung der Kriegs- und Ehrengräber stehen entsprechende Einnahmen gegenüber. Der Produkthaushalt “Bestattung” wird insoweit mit diesen nicht ansatz­fähigen Kosten auch nicht belastet.

 

 

Verringerung der Maßstabseinheiten

 

Die Anzahl der Maßstabseinheiten (Anzahl der Gebührentatbestände als Divisoren) wurden als gewogene Mittelwerte der Vorjahre einschl. der Ist-Nutzungen bis zum 30.10.2006 für das Jahr 2007 sorgfältig geschätzt. Gleichwohl bleibt aber festzustellen, dass auch sorgfältige Schätzungen keine sicheren Erkenntnisse auf die tatsächliche Gebührenentwicklung zulassen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass aufgrund der allgemeinen Verteuerung im Friedhofs- und Bestattungsbereich der Trend nach preiswerteren Bestattungsmöglichkeiten (z. B. Urnenbeisetzungen) weiterhin besteht. Diese Entwicklung wurde bei der Schätzung der gebührenrelevanten Tatbestände sowie bei der Anpassung der Einzelgebühren besonders berücksichtigt.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 ergibt sich für die öffentliche Dienst­leistung “Friedhofs- und Bestattungswesen” ein Gesamtaufwand von 517.919 €. Unter Berück­sichtigung der Nebenerlöse und der verbleibenden Unterdeckung aus den Salden der Betriebs­abrechnungen der Jahre 2004 und 2005 beträgt der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 522.660 €. Die prognostizierten Gebühreneinnahmen mit den derzeitigen Sätzen würden sich nur auf ca. 491.000 € belaufen. Um den Gebührenbedarf des Jahres 2007 decken zu können, ist eine durchschnittliche Anhebung der Gebührensätze um ca. 5 % wie folgt erforderlich:

 


Gegenüberstellung

Gebühren für die Überlassung von Gräbern (einmalig)

2006

2007

Abweichung

Reihengräber

  - Kinder bis 5 Jahre

704,00 €

740,00 €

36,00 €

105,00%

  - Kinder bis 5 Jahre, anonym

898,00 €

950,00 €

52,00 €

106,00%

  - über 5 Jahre alte Personen

1.260,00 €

1.350,00 €

90,00 €

107,00%

  - über 5 Jahre alte Personen, anonym

1.770,00 €

1.900,00 €

130,00 €

107,00%

  - Urnen

742,00 €

800,00 €

58,00 €

108,00%

  - Urnen, anonym

689,00 €

750,00 €

61,00 €

109,00%

Wahlgräber

  - Wahlgräber je Stelle

1.500,00 €

1.590,00 €

90,00 €

106,00%

  - Urnengräber je Stelle

810,00 €

870,00 €

60,00 €

107,00%

Bestattungs- und Aufbewahrungsgebühren

Leichenaufbewahrung in einer Zelle / Tag

44,40 €

45,00 €

0,60 €

101,00%

  - höchstens jedoch

222,00 €

225,00 €

3,00 €

101,00%

Für die Bestattung eines Verstorbenen

  - Kinder bis 5 Jahre sowie

    Tot- und Fehlgeburten

78,70 €

80,00 €

1,30 €

102,00%

  - über 5 Jahre alte Personen

200,00 €

220,00 €

20,00 €

110,00%

  - Urnen

63,90 €

80,00 €

16,10 €

125,00%

Gebühren für das Aus- und Umbetten von erdbestatteten Leichen und Aschenurnen

Ausbetten einer Leiche

 

 

 

 

  - Kinder bis 5 Jahre

562,00 €

590,00 €

28,00 €

105,00%

  - über 5 Jahre alte Personen

1.430,00 €

1.520,00 €

90,00 €

106,00%

  - Urnen

261,00 €

270,00 €

9,00 €

103,00%

Ausbetten und Wiederbestatten einer Leiche auf dem selben Friedhof

 

 

  - Kinder bis 5 Jahre

772,00 €

820,00 €

48,00 €

106,00%

  - über 5 Jahre alte Personen

1.960,00 €

2.080,00 €

120,00 €

106,00%

  - Urnen

358,00 €

380,00 €

22,00 €

106,00%

Benutzung der Trauerhalle und des Obduktionsraumes

Nutzung der Trauerhalle

235,00 €

235,00 €

-  

100,00%

Nutzung des Obduktionsraumes 

  - für Sezierungen

197,00 €

200,00 €

3,00 €

102,00%

  - zum Waschen einer Leiche

98,70 €

105,00 €

6,30 €

106,00%

Gebühren für sonstige Leistungen

Pflege von vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgegebenen Grabstellen je Jahr Restlaufzeit und Stelle

bei einer Restnutzungsdauer von mehr als fünf Jahren

Reihengräber

  - Kinder bis 5 Jahre

30,60 €

32,00 €

1,40 €

105,00%

  - über 5 Jahre alte Personen

43,10 €

45,00 €

1,90 €

104,00%

  - Urnen

22,90 €

24,00 €

1,10 €

105,00%

Wahlgräber

  - Wahlgräber je Stelle

45,70 €

48,00 €

2,30 €

105,03%

  - Urnengräber je Stelle

28,10 €

29,00 €

0,90 €

103,00%

Vorzeitige Rücknahme bei einer Restnut­zungsdauer von max. 5 Jahren für alle Grabarten, pro Stelle pauschal

53,20 €

60,00 €

6,80 €

113,00%

 

Mit den vorgenannten neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen für das Jahr 2007 in Höhe von 522.025 € (= Kostendeckungsgrad 99,9 %).

 

Auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen wird verwiesen.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Erläuterungen

Satzung