Betreff
Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
093/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Vorbemerkung

 

Nach der europaweiten öffentlichen Ausschreibung der Leistungen “Einsammeln und Befördern von Rest-, Bio- und Sperrmüll” sowie “Abfuhr des kommunalen Altpapiers” wurde - auch in den Medien - aufgrund der erzielten günstigen Ergebnisse von Gebührensatzsenkungen bis zu 32 % gesprochen. Eine Ermäßigung der Gebührensätze tritt aber aufgrund von Kostensteigerungen im sonstigen Aufwandblock “Abfallentsorgung” nicht ein.

 

Anzumerken ist hier zunächst, dass der Anteil der Kosten für die Sammlung und den Transport des Restmülls, des Bioabfalls, des Sperrmülls und des Altpapiers an den Gesamtkosten der Abfallentsorgung (einschl. Verbrennung bzw. Kompostierung) im Jahr 2006 lediglich rd. 25 % beträgt. Nach dem Ausschreibungsergebnis ergibt sich für das Jahr 2007 für die vorgenannten Teilleistungen der Abfallentsorgung auf der Basis des zurzeit noch geltenden Mehrwertsteuer­satzes ein Anteil an den Gesamtkosten der Abfallentsorgung von nur noch ca. 14 %. Die mit der Ausschreibung erzielten günstigeren Abfuhrkosten würden, unter der Voraussetzung, dass die Kosten in den übrigen Bereichen gleich blieben, ab dem 01.01.2007 nur zu einer Ermäßigung der Gebührensätze von 11 % führen. Dieser Ermäßigung stehen jedoch Kostensteigerungen in anderen Bereichen gegenüber, die die Ermäßigungen in den eingangs genannten Teilbereichen kompensieren und teilweise sogar übersteigen. So wird die Umsatzsteuer erhöht, aus dem Jahr 2005 ist ein Fehlbetrag vorzutragen, und die Kreiseinheitsgebühr wird in nicht unerheblichem Umfang angehoben. Letztlich kommt es deshalb zu einer Anhebung der Gebührensätze für die Biotonnen um 5,8 % und die 1.100-l-Container um 3,8 %. Die Gebührensätze der Restmüll­gefäße (60-, 80-, 120- und 240-l-Behälter) bleiben konstant.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung für Rest- und Biomüll

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 ergibt sich für die öffentliche Einrich­tung “Abfallbeseitigung und -entsorgung” für den Restmüllbereich ein Gesamtaufwand in Höhe von 3.479.957 € (Vorjahr 3.495.031 €). Nach Abzug der Erträge und der Veranschlagung einer Unterdeckung aus dem Jahr 2005 beträgt der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 3.197.978 €. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Gebührenmehrbedarf von 40.318 €. Da für die Gebührenerhebung nach § 6 KAG das Kostendeckungsgebot bzw. Kostenüberschreitungsverbot gilt, ist eine Anpassung der Gebührensätze vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden (verringerten) Maßstabseinheiten (Gefäß­volumen) ergeben sich nach Umlegung des Gebührenbedarfes für die Restmüllentsorgung für das Jahr 2007 folgende Gebührensätze:

 

 

Neu

Bisher

Änderung

 

2007

2006

(%)

 

 

 

 

 

     60 l-Restmüllgefäß

103,00 €

103,00 €

0,00 %

 

     80 l-Restmüllgefäß

137,00 €

137,00 €

0,00 %

 

   120 l-Restmüllgefäß

206,00 €

206,00 €

0,00 %

 

   240 l-Restmüllgefäß

412,00 €

412,00 €

0,00 %

 

1.100 l-Container wöch. Leerung

3.791,00 €

3.652,00 €

+ 3,81 %

 

1.100 l-Container 2x wöch. Leerung

7.582,00 €

7.304,00 €

+ 3,81 %

 

1.100 l-Container 14-tgl. Leerung

1.896,00 €

1.826,00 €

+ 3,83 %

 

 

 

 

 

 

 

Der Gebührensatz liegt bei den 60- bis 240-l-Tonnen auf dem Niveau des Jahres 2003. Für die 1.100-l-Container fiel das Ausschreibungsergebnis gegenüber den kleineren Behältern bedingt durch die kostenintensivere (Einzel-) Einsammlung etwas ungünstiger aus, so dass hier eine Anhebung von ca. 3,80 % erforderlich wurde.

 

 

Für den Bereich Biomüllentsorgung ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 ein Gesamtaufwand in Höhe von 590.739 € (Vorjahr 639.164 €). Der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag beträgt unter Einbeziehung des Fehlbetrages aus dem Vorjahr 620.310 €. Gegenüber dem Jahr 2006 ergibt sich in diesem Entsorgungsbereich ein Gebührenmehrbedarf in Höhe von rd. 29.900 €. Auch hier ist unter Beachtung des Kosten­deckungsgebotes nach § 6 KAG eine Gebührensatzkorrektur vorzunehmen. Unter Berück­sichtigung der gegenüber dem Vorjahr geringfügig verringerten Maßstabseinheiten (Behälter­volumen) ist nach Umlegung des Gebührenbedarfes eine Gebührensatzanpassung für das Jahr 2007 wie folgt vorgenommen werden:

 

 

 

Neu

Bisher

Anhebung

 

 

2007

2006

(%)

 

 

 

 

 

 

 

  80 l-Biogefäß

72,00 €

68,00 €

5,88 %

 

 

140 l-Biogefäß

127,00 €

120,00 €

5,83 %

 

 

 

 

 

Nach dieser Gebührenanhebung liegen die Sätze immer noch unterhalb der Gebühren des Jahres 1994.

 

 

Begründung der wesentlichen Veränderungen:

 

 

Anhebung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2007

 

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird bekanntlich zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 % angehoben.

 

Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW gehört auch die jeweils anfallende Umsatzsteuer zu den betriebs­bedingten, umlagefähigen Aufwendungen einer kostenrechnenden öffentlichen Einrichtung oder Anlage. Die Umsatzsteuer wirkt sich im Produkthaushalt “Abfallwirtschaft” besonders intensiv aus, da in diesem Bereich überwiegend Fremdleistungen von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (z. B. die Einsammlung und der Transport des Abfalls durch Unternehmer, die Beseitigung des Abfalls in der MVA). Allein für die Abfallabfuhr ergibt sich hierdurch ein Mehraufwand in Höhe von rund 12.000 €. Im Bereich der Entsorgung, des größten Kostenblocks, ergeben sich wesentlich höhere Beträge, die jedoch aufgrund anderer in den Kreiseinheitsgebühren enthaltener mehrwertsteuerfreier Aufwendungen (z. B. Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten etc.) nicht genau bezifferbar sind.

 

 

Unterdeckung des Jahres 2005

 

Für das Jahr 2006 konnten die Gebühren für die Rest- und Biotonnen ermäßigt werden, weil eine Überdeckung aus dem Jahre 2004 gebührenmindernd in die Kalkulation eingestellt werden konnte. So konnten Überschüsse für den Kostenträger Restmüll in Höhe von 93.724 € und für den Kostenträger Bioabfall in Höhe von 48.791 € von 2004 nach 2006 übernommen werden.

 

Für das Jahr 2007 ist aber kein Überschuss, sondern eine Unterdeckung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 62.660 € (Restmüll = 33.089 €, Biomüll = 29.571 €) zu veranschlagen. Dies wirkt zusammen mit dem Wegfall des Überschusses zusätzlich gebührensteigernd.

 

Gebührenmehrbedarf Restmüll 2007 insgesamt                     126.813 €

Gebührenmehrbedarf Biomüll 2007 insgesamt                         78.362 €

 

Auf Grund der in § 6 KAG geforderten Übertragung der Unter- und Überdeckungen in die Folgejahre ist auch in Zukunft mit Änderungen in die eine oder andere Richtung zu rechnen.

 

 

Aufwendungen für die Entsorgung/Kompostierung (Kreiseinheitsgebühr)

 

Die Aufwendungen für die Entsorgung/Verbrennung und Kompostierung der Restmüll- und Biomüllmengen sowie die Grünabfuhr sind in der Kreiseinheitsgebühr (KEG) enthalten. Darüber hinaus beinhaltet die KEG auch Aufwendungen für Sperrmüllverwertung, Abfallberatung, Schad­stoffsammlung, Papierverwertung, Verwaltungsgemeinkosten des Kreises u.a.

 

Nach der Kalkulation des Kreises Unna vom 18.10.06 ergeben sich für das Jahr 2007 unter Berücksichtigung der maßgebenden Mengen folgende Kosten:

 

 

KEG

KEG   

Mehr-/ Minderaufwand

 

2007

2006

2007

 

 

 

 

Restmüll/t.

216,52 €

204,46 €

193.782,00 €

Biomüll/t.

117,43 €

110,58 €

11.444,00 €

Grünschnitt/t.

56,35 €

52,50 €

32.740,00 €

Altpapier/t.

1,65 €

3,21 €

-4.176,00 €

Sperrmüll

 

 

 

- Grundgebühr €/Einw.

2,15 €

204,46 €

- 33.753,00 €

- Systemgebühr €/t

 

82,78 €

 

 

Der Aufwand für die Sperrmüllentsorgung wird ab dem 01.01.2007 nicht mehr nach dem Einheitssatz für die Restmüllentsorgung, sondern nach einer einwohnerbezogenen Grund­gebühr sowie einer Mengengebühr berechnet. Für die Stadt Kamen ergibt sich, auch auf Grund eines Rückgangs der Sperrmüllmenge um ca. 100 t, ein Minderaufwand in Höhe von rund 33.700 €.

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2007 insgesamt                      188.593,00 €

Mehraufwand für den Kostenträger Biomüll 2007 insgesamt                           11.444,00 €

 

 

Kosten der Abfallabfuhr durch Unternehmer (Rest-, Bio-, Sperrmüll, Altpapier)

 

Auf Grund der europaweiten öffentlichen Ausschreibungen der Leistungen “Einsammeln und Befördern von Rest-, Bio- und Sperrmüll” sowie “Abfuhr des kommunalen Altpapiers” ergeben sich in diesen beiden Teilbereichen Einsparungen. Für die einzelnen Abfallfraktionen ergibt sich unter gleichzeitiger Berücksichtigung der höheren Mehrwertsteuer für das Jahr 2007 folgender Aufwand:

 

                                                                                                                                             

 

2007

2006

Minderaufwand

 

 

 

 

Restmüllabfuhr

280.598 €

421.902 €

141.304 €

Sperrmüllabfuhr

58.296 €

60.151 €

1.855 €

Biomüllabfuhr

138.351 €

207.594 €

69.243 €

Altpapierabfuhr

18.881 €

173.000 €

154.119 €

 

 

 

 

 

 

Minderaufwand für den Kostenträger Restmüll 2007 insgesamt

297.278 €

Minderaufwand für den Kostenträger Biomüll 2007 insgesamt

69.243 €

 

 

 

 

 

Projekt “Saubere Stadt Kamen”

 

Bezüglich der Weiterführung des Projektes “Saubere Stadt Kamen” wird auf die Ratsvorlage Nr. 74/2005 verwiesen. Der Aufwand des Programms wurde zu 100 % dem Gebührenbedarf für die Restmüllentsorgung zugerechnet, da keine nennenswerten Bioabfallmengen eingesammelt werden. Eine Belastung des Biomüllbereiches mit Kosten im Rahmen des Projektes “Saubere Stadt Kamen” wäre deshalb nicht gerechtfertigt.

 

Nach den vertraglichen Regelungen fallen für das Jahr 2007 folgende Kosten an:

 

 

Entgelt gem. Ziff 4.1 Abs. 1 des Vertrages (brutto)

249.617 €

Personalkosten für 6 Arbeiter

178.801 €

Zusammen

428.418 €

 

 

Kosten des Programms 2006

410.601 €

Kosten des Programms 2005

447.090 €

 

 

PR-Aktion 2007

4.765 €

PR-Aktion 2006

19.000 €

 

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2007 insgesamt

3.582 €

 

 

Kosten der Wertstoffhöfe

 

Betreiberentgelt (Personal- und Sachaufwand)

 

Der Wertstoffhof in Kamen-Heeren-Werve ist bisher montags geschlossen. Aufgrund der ver­stärkten Nachfrage aus der Bürgerschaft soll im kommenden Jahr auch montags eine Wertstoff­abgabe zu den üblichen Öffnungszeiten ermöglicht werden. Das Einvernehmen mit der GWA wurde hergestellt. Es ergibt sich hierdurch ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rd. 10.000 €. Hinzu kommen noch jährliche Steigerungen durch die allgemeine Preisgleitklausel und die Anhebung der Mehrwertsteuer.

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2007 insgesamt          16.600,00 €

 

Systemkostenentgelt

 

Der Aufwand im Systemkostenbereich (Containergestellung, Abfuhr bzw. Entsorgung von Holz, Styropor, Eisen, Rest- und Sperrmüll, Garten- und Parkabfälle) ist durchgehend gestiegen. Von dem entstehenden Mehraufwand entfallen zum Beispiel ca. 28.000 € auf Rest- und Sperrmüll, ca. 13.000 € auf Garten- und Parkabfälle (+ 22 %) und 8.000 € auf Altholz.

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2007 insgesamt          73.500,00 €

 

Dem gestiegenen Mehraufwand stehen aber auch höhere Einnahmen durch höhere Gebühren gegenüber (siehe unten).

 

 

Personalaufwendungen/Sachkosten der Querschnittsbereiche

 

Nach § 6 Abs. 2 KAG und § 9 Landesabfallgesetz (LAbfG) ist es zulässig, Personalaufwen­dungen in angemessenem Umfang anzusetzen. Die Personalaufwendungen für die für das Produkt Abfallwirtschaft tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (FB 10 - Innerer Service -, Stadtkasse, Steuern und Gebühren, FB 30 - Recht und Ordnung -, FB 34.2 - Bürgerbüro -, Rechnungsprüfung und Baubetriebshof) wurden auf die Kostenträger Restmüll- und Biomüll im Verhältnis 4 zu 1 verteilt. Die Berechnung der Sachkosten der Arbeitsplätze erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens der KGSt.

 

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2007

rd. 22.107 €

Mehraufwand für den Kostenträger Biomüll 2007

rd.   5.526 €

 

 

Erträge (Gebühreneinnahmen Altpapier, Sperrmüll und Wertstoffhöfe, Restmüllsäcke)

 

Der Gebührenbedarf wird gemindert durch Gebühreneinnahmen, die sich aus der Inanspruch­nahme des Wertstoffhofes Kamen-Heeren und der Wertstoffannahmestelle Hemsack und aus der Abfuhr von Sperrmüll (anteilige Service-Pauschalen) ergeben und durch die Erlöse aus der Altpapierverwertung durch den Kreis Unna.

 

Im Rahmen der Altpapierverwertung erhöhen sich durch die Verringerung der DSD-Anteile (17 % statt 25 %) die Gutschriften aus den Altpapiererlösen. Für das Jahr 2007 werden folgende Gebührenerlöse erwartet:

Gebühren Wertstoffhof, -annahmestelle

144.603 €

Sperrmüllgebühren, Gebühren aus dem Verkauf von Restmüllsäcken

29.604 €

Papiererlöse Kreis Unna

136.600 €

 

 

Mehrerträge für den Kostenträger Restmüll 2007

71.421 €

 

 

Zusammenfassung

 

Der auf Grund der öffentlichen Ausschreibung zu veranschlagende geringere Aufwand für die Restmüll-, Sperrmüll- und Altpapierabfuhr des Jahres 2007 wird durch Mehraufwand in anderen Kostenbereichen kompensiert, so dass eine Gebührensenkung für die 60-l- bis 240-l- Restmüll­gefäße nicht möglich ist, eine Gebührensatzanhebung aber auch nicht notwendig wird. Für die 1.100-l-Container ist jedoch eine Anhebung der Sätze um 3,80 % erforderlich, da das Ausschrei­bungsergebnis gegenüber den kleineren Behältern bedingt durch die kostenintensivere (Einzel-) Einsammlung etwas ungünstiger ausfiel.

 

Den geringeren Abfuhrkosten im Bereich Biomüll in Höhe von ca. 69.000 € steht ein Mehr­aufwand von ca. 96.000 € (Personalaufwand, Veranschlagung BA 2005, KEG) gegenüber, so dass hier eine Anhebung der Gebührensätze um 5,8 % erforderlich ist.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Erläuterungen

Entwurf der Gebührensatzung