Betreff
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage
092/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

1.      Anpassung der Gebührensätze

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 54.04.01 (Straßenreinigung und Winterdienst)

– siehe auch Mitteilungsvorlage Nr. 060/2006 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2006 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2005 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 90.058 €. Diese hohe Unterdeckung (= 16,99 %) ist überwiegend durch erhebliche Mehrkosten für die intensive Durchführung der Winterwartung (Räum- und Streudienst) zu Beginn und Ende des Jahres 2005 entstanden (Arbeiterkosten des Winterdienstes und erhöhter Streusalzverbrauch).

 

Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Kalkula­tionszeiträume ausgeglichen werden. Eine Veranschlagung der vollen Unterdeckung schon im nächstmöglichen Jahr ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Zur Vermeidung einer allzu hohen Gebührensatzsteigerung wurden in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 nur 50 % des Fehlbetrages (= 45.029 €) veranschlagt. Die restliche Unterdeckung soll zusammen mit einem evtl. besseren Betriebsergebnis des Jahres 2006 in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt werden. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nach der Änderung des § 6 KAG, wonach Überschüsse innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind und Fehlbeträge ausgeglichen werden sollen, insbesondere im Bereich der Straßenreini­gung auch künftig mit unvorhersehbaren Schwankungen im Winterdienst zu rechnen ist, so dass auch in den kommenden Jahren mit Gebührensatzänderungen nach oben oder unten gerechnet werden muss.

 

Zusätzlicher Personalmehraufwand für das Jahr 2007 ergibt sich durch den zunehmenden Streu- und Räumdienst auf Schulwegen sowie auf selbständigen Fuß- und Radwegen ohne Erschließungsfunktion, eine intensivere Winterwartung vor Bushaltestellen sowie durch die vermehrte Laubeinsammlung im Herbst in verschiedenen Bereichen der Stadt. Bedingt durch diesen Personalmehraufwand ergeben sich auch höhere Sachkosten für die Beschäftigten der Querschnittsämter.

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Jahr 2005 beliefen sich die Fahrzeugkosten (Kraftstoffe, Ersatzteile, Reparaturen, TÜV, Versicherungen u.a.) aufgrund allgemein gestiegener Kosten auf 49.605 €. Für das Jahr 2007 wurde deshalb der Ansatz auf 50.000 € angehoben, so dass sich gegenüber der Kalkulation des Jahres 2006 insoweit eine Steigerung von 11.000 € ergibt. Des Weiteren wurde in Anlehnung an den Winterdienst des Jahres 2005 (33.074 €) und des 1. Halb­jahres 2006 sowie der allgemein intensiveren Winterwartung der Ansatz für Streusalz von bisher 15.700 € auf 32.000 € angehoben.

 

Die übrigen anzusetzenden Sach- und kalkulatorischen Kosten verändern sich gegenüber den Veranschlagungen des Jahres 2006 nur unwesentlich.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 ergibt sich für die öffentliche Dienst­leistung “Straßenreinigung einschließlich Winterdienst” ein Gesamtaufwand in Höhe von 451.461 €. Nach Abzug des Gemeindeanteiles an den Kosten der Reinigung (10 %) sowie der Veranschlagung der anteiligen Unterdeckung des Jahres 2005 beträgt der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 451.344 €. Mit den derzeitigen Gebührensätzen würden für das Jahr 2007 nur Gebühreneinnahmen in Höhe von 381.702 € erzielt. Um den Gebührenbedarf des Jahres 2007 decken zu können, ist eine Anhebung der Gebührensätze wie folgt erforderlich:

 

                                                                        

 

 

Neu

Bisher

Anhebung

 

 

 

2007

2006

(%)

 

 

 

 

 

 

 

 

Reinigungsklasse 1

3,48 €

2,95 €

17,96

 

 

(Fußgängergeschäftsstraße)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reinigungsklasse 2

2,57 €

2,18 €

17,88

 

 

(Anliegerstraße)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reinigungsklasse 3

2,40 €

2,03 €

18,23

 

 

(Innerörtliche Straße)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reinigungsklasse 4

2,02 €

1,71 €

18,12

 

 

(Überörtliche Straße)

 

 

 

 

 

Die vorstehenden höheren Gebührensätze führen bei normalen Wohngrundstücken mit Frontlängen von 15 m bis 20 m zu jährlichen Gebührensteigerungen von lediglich 6,00 € bis 8,00 €.

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen für das Jahr 2007 in Höhe von 450.906 € (= Kostendeckungsgrad 99,90 %).

 

Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen verwiesen.

 

 

2.      Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Das Straßenverzeichnis – Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren – ist aufgrund von weiteren fertiggestellten bzw. noch fertig­zustellenden Straßen zu ändern bzw. zu ergänzen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Fahrbahnreinigung einschl. Winterdienst der Straßen

 

Bertolt-Brecht-Straße (HW)

Heinrich-Böll-Straße (HW)

Ingeborg-Bachmann-Straße (HW)

 

den Anliegern zu übertragen (Teil A des Straßenverzeichnisses). Es handelt sich hierbei um verkehrsberuhigt ausgebaute bzw. noch auszubauende Bereiche. Eine Übertragung der Reini­gungspflicht gem. § 4 StrReinG ist in diesen Bereichen unter Berücksichtigung der Verkehrs­verhältnisse zumutbar.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen

Satzungsentwurf