Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2005
Vorlage
088/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3 b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 12 Nr. 3 b des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und ent­sprechende Beschlussfassung gebeten.

 

In seiner Sitzung am 27.11.2006 hat der Aufsichtsrat empfohlen, die Geschäftsführung zu entlasten.

 

Die Verwaltung schließt sich an und empfiehlt, Aufsichtsrat und Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.


Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesell­schaft mbH sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschluss­fassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Bartosch, Gabriele

Behrens, Heinrich

Borowiak, Ingried

Ciecior, Christel

Dreher, Britta

Gerdes, Rosemarie

Gube, Astrid

Hartig, Petra

Hasler, Reinhard

Hupe, Hermann

Jung, Renate

Mann, Annette

Müller, Ursula

Plümpe, Rüdiger

Scharrenbach, Ina

Stahlhut, Günter

Weber, Franz Hugo