Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung -
Vorlage
074/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte “Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2006. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 ist notwendig. Bei Beibehaltung der bisherigen Gebühren­sätze wäre der Gebührenbedarf um 6.778 € nicht gedeckt. Dem stehen die allgemeinen Haus­haltsgrundsätze (§ 75 Gemeindeordnung NRW, GO NRW) und die Grundsätze der Finanz­mittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) entgegen. Danach hat eine Gemeinde den Haushalt wirt­schaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanzmittel dafür soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Märkte eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 10,6 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.

 

Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2006 erhöhen sich die Personal­kosten um 5.639 € oder 11,3 %. Der gegenüber dem Jahr 2006 erhöhte Ansatz für Beamte und Angestellte ist aufgrund des organisatorischen Mehraufwandes wegen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung notwendig.

 

Die Sachkosten sinken leicht um insgesamt 1.193 € bzw. 2,8 %. Aufgrund der Buchführungs­vorschriften zum NKF wurden Aufwandspositionen verschoben.

 

Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine Erhöhung um 2.290 € oder 254,4 % festzustellen. Die im Vorjahr nicht geplante Beschaffung und Installation der Elektrizitätsversorgung ist mit einem Anschaffungswert von ca. 27.450 € eingestellt. In den Vorjahren wurden hier nur die anteiligen Gebäudekosten des Baubetriebshofes eingestellt. Diese liegen auf dem Niveau des Vorjahres.

 

Die Gesamtkosten steigen somit im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2006 um 6.736 € oder 7,2 %.

 

Die Nebenerlöse sinken um 977 € bzw. 5,2 %. Dies ist maßgeblich durch die um 2.130 € geringeren Werbungskostenerstattungen begründet. Gemäß § 5 der Standgeldsatzung fordert die Stadt Kamen Kostenersatz für Werbeausgaben der Kirmessen, welcher als bestimmter Anteil von den Standgeldern erhoben wird. Diese Einnahmen werden als Ausgaben in gleicher Höhe angesetzt und sind zur Förderung des Publikumszuspruchs geplant. Da die Maßstabsein­heiten für Wochenmärkte und Kirmessen neu und im Ergebnis geringer kalkuliert wurden, ver­mindern sich auch die Werbungskosten.

 

Aus Vorperioden wurde der noch vorzutragende Rest der Überdeckung aus der Betriebsabrech­nung 2004 und die Unterdeckung des Jahres 2005 in Höhe von 5.260 € in die Berechnung ein­bezogen. Der Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW, wonach Kostenüber­deckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszu­gleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausge­glichen werden. Der Überschuss aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2004 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005 in der Mitteilungsvorlage 104/2005, die Unterdeckung des Jahres 2005 am 14.09.2006 in der Mitteilungsvorlage 60/2006 dargestellt.

 

Für Ergebnisverschlechterungen, die von der Einrichtung Märkte nicht zu vertreten sind, wurde ein gebührenbedarfmindernder Ansatz eingetragen. Es handelt sich einerseits um höhere Per­sonalaufwendungen der Verwaltung wegen des erhöhten organisatorischen Aufwandes auf­grund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Innenstadtsanierung. Anderer­seits sind hier auch Mindereinnahmen aus vorgenanntem Grund berücksichtigt.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 71.158 €.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergäben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebühren­erlöse in Höhe von 64.380 €. Damit wäre der Gebührenbedarf um 6.778 € unterdeckt. Die Maß­stabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche x Dauer) wurden sowohl für Wochenmärkte als auch für Kirmessen neu berechnet und sind im Ergebnis etwas geringer als im Vorjahr. Es wurde den Veränderungen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Innenstadtsanierung Rechnung getragen.

 


Zur Deckung des Gebührenbedarfs ist eine Veränderung der Gebührensätze wie folgt not­wendig:

 

 

Bei vorgenannten (neuen) Gebührensätzen für das Jahr 2007 wird eine Gebührenerhöhung um insgesamt 10,6 % herbeigeführt. Die Gebührenerlöse betragen dann 71.203 € und übersteigen den Gebührenbedarf um lediglich 45 €, was auf Rundungsungenauigkeiten zurückzuführen und insoweit hinzunehmen ist.

 

Verlosungen, Schießwagen, sonstige Warenausspielungen, Imbiss- und Ausschankstände werden bei der Gebührenerhöhung stärker berücksichtigt als andere Schaustellergruppen und Beschicker. Damit wird der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, welche Unternehmen für die entsprechende Veranstaltung charakterbildend sind.

 

Die Berechnungen zu den bisherigen und den für das Jahr 2007 geltenden neuen Gebühren­sätzen sind samt Erläuterungen als Anlage beigelegt.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.


Anlagen:

 

Gebührensatzberechnung für das Jahr 2007 einschließlich Erläuterungen

Änderungssatzung