Beschlussvorschlag:
Bei der HHSt. 631.98000 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € genehmigt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Maßnahme zur Errichtung von Parkplätzen und Fahrradabstellplätzen am Bahnhof Methler (P +R-/B +R-Anlage) wurde ursprünglich 1988 beantragt und genehmigt. Die Fahrradabstellplätze wurden 2001 gebaut. Mit Abschluss dieser Maßnahme ist ein Schlussverwendungsnachweis erstellt worden und entsprechende Landesmittel abgerufen worden.
Die Zuwendung für die B + R-Anlage wurde aber unter dem Vorbehalt des Nachweises gewährt, dass die Anlage in vollem Umfang, mind. aber zu 80 % B + R-Zwecken dient. Ergibt sich ein geringerer Auslastungsgrad als 80 %, so ist die Anlage nur zu dem Anteil zuwendungsfähig, der 125 % des nachgewiesenen Auslastungsgrades entspricht.
Die durchschnittlichen Zählergebnisse ergaben eine Auslastung von 100 Fahrrädern.
Daraus errechnet sich eine Überzahlung von 46.841, 05 €.
Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises wurden außerdem Ausgaben von 1000 € für Entschädigungsleistungen als nicht zuschussfähig erkannt. Daraus begründet sich eine Rückzahlung von 409,03 €.
Dies macht eine Gesamtrückzahlung von 47.250,08 €. Eine Zinsberechnung wird nach Eingang der Mittel bei der Landeskasse erfolgen.
Finanzielle Möglichkeiten:
Auf o.g. HHSt sind z.Zt. noch 12.00 € verfügbar.
Die Deckung erfolgt durch Einsparung in Höhe von 40.000 € bei der HHSt 631.96265 (Erschließung BP 5 Südkamen)
Die Verwaltung bittet darum, diese überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 € zu genehmigen.