Betreff
Überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 631.98000 - Rückzahlung von überzahlten Zuwendungen bei der Maßnahme P+R-/B+R-Anlage am Bahnhof Methler -
Vorlage
236/2004
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der HHSt. 631.98000 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 € genehmigt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Maßnahme zur Errichtung von Parkplätzen und Fahrradabstellplätzen am Bahnhof Methler (P +R-/B +R-Anlage) wurde ursprünglich 1988 beantragt und genehmigt. Die Fahrradabstell­plätze wurden 2001 gebaut. Mit Abschluss dieser Maßnahme ist ein Schlussverwendungs­nachweis erstellt worden und entsprechende Landesmittel abgerufen worden.

Die Zuwendung für die B + R-Anlage wurde aber unter dem Vorbehalt des Nachweises ge­währt, dass die Anlage in vollem Umfang, mind. aber zu 80 % B + R-Zwecken dient. Ergibt sich ein geringerer Auslastungsgrad als 80 %, so ist die Anlage nur zu dem Anteil zuwendungsfähig, der 125 % des nachgewiesenen Auslastungsgrades entspricht.

Die durchschnittlichen Zählergebnisse ergaben eine Auslastung von 100 Fahrrädern.

Daraus errechnet sich eine Überzahlung von 46.841, 05 €.

Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises wurden außerdem Ausgaben von 1000 € für Entschädigungsleistungen als nicht zuschussfähig erkannt. Daraus begründet sich eine Rückzahlung von 409,03 €.

Dies macht eine Gesamtrückzahlung von 47.250,08 €. Eine Zinsberechnung wird nach Eingang der Mittel bei der Landeskasse erfolgen.

 

Finanzielle Möglichkeiten:

Auf o.g. HHSt sind z.Zt. noch 12.00 € verfügbar.

Die Deckung erfolgt durch Einsparung in Höhe von 40.000 € bei der HHSt 631.96265 (Erschließung BP 5 Südkamen)

 

Die Verwaltung bittet darum, diese überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000 € zu genehmigen.