Betreff
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
058/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kamen” und billigt gleichzeitig die Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes sind die Gemeinden im Rahmen der bestehenden Abwasserbeseitigungspflicht auch zur Abfuhr und Entsorgung der Klärschlämme aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) verpflichtet. Die Abfuhr der Klärschlämme aus ca. noch 50 vorhandenen Kleinkläranlagen mit einem jährlichen Volumen von ca. 400 cbm wird von einem Privatunter­nehmer im Auftrag der Stadt durchgeführt.

 

Die Gebühr für die Abfuhr der Klärschlämme beträgt nach der bestehenden Satzung seit dem 1.1.2003 unverändert 17,30 €/cbm. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Anhebung der Unternehmervergütung von 11,00 € auf 12,00 € pro cbm Klärschlamm sowie gestiegenen Personal- und Sachkosten und der Mehrwertsteuererhöhung ab 1.1.2007 ist eine Anhebung der Klärschlammgebühr erforderlich. Auf der Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsberech­nung ergibt sich für das Jahr 2007 ein Gebührensatz von 19,41 € pro cbm Klärschlamm.


Anlagen:

 

-          Satzungsentwurf

-          Gebührenbedarfsberechnung