Betreff
Kreisumlage hier: Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen
Vorlage
052/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beim Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft – werden bei den Transferaufwendungen (Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.672.162,26 Euro genehmigt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Transferaufwendungen (Zeile 15) beim Produkt 61.01.01 umfassen neben weiteren Aufwen­dungen auch die von der Stadt Kamen zu zahlende Kreisumlage. Diese wurde für das Haus­haltsjahr 2006 mit einem Ansatz von 16.850.000,-- Euro geplant. Zum Zeitpunkt der Planung gab es noch keine Gewissheit über die Umlagegrundlagen und den Kreisumlage-Hebesatz.

 

Im Jahr 2005 war bei einem Hebesatz von 43,5 v.H. eine Kreisumlage von 16.842.359,58 Euro zu zahlen. Das Haushaltssicherungskonzept 2005 des Kreises Unna sah für 2006 und 2007 eine Anhebung des Hebesatzes um jeweils einen Punkt vor. Aufgrund der gesunkenen Steuer­kraft der Stadt Kamen in der für 2006 maßgebenden Referenzperiode war nicht von höheren Umlagegrundlagen auszugehen.

 

Aufgrund der Arbeitsmarktreformen (sogenannte Hartz IV-Gesetzgebung) hatte der Kreistag bereits den Hebesatz von 37,0 v.H. in 2004 auf 43,5 v.H. in 2005 angehoben. Für das Haus­haltsjahr 2006 wurde der Hebesatz nochmals erhöht (auf 46,5 v.H.).

 

Aufgrund des Hebesatzes von 46,5 v. H. ergibt sich eine von der Stadt Kamen zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 18.522.162,26 Euro. Somit entstehen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.672.162,26 Euro.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 1.243.000,-- Euro bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (Zeile 2) beim Produkt 61.01.01 (899.000,-- Euro Schlüsselzuwei­sungen, 344.000,-- Euro Abrechnung Solidarbeitrag).

Die weitere Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Zeile 20) beim Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft -.

 

Alle aufgeführten Positionen sind auch in der Finanzrechnung liquiditätswirksam.