Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die nachstehenden Bestellungen von beratenden Mitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW:
Gremium Beratendes
Mitglied Stv. ber.
Mitglied |
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1. Haupt- und Finanzausschuss Dieter Kloß H.P. Kaminski |
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2. Betriebssausschuss Dieter Kloß H.P. Kaminski |
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3. Kulturausschuss Ronald Möller H.P. Kaminski |
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4. Partnerschaftsausschuss Uwe Diester H.P. Kaminski |
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5. Rechnungsprüfungsausschuss H.P. Kaminski Dieter Kloß |
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6. Schul- u. Sportausschuss Dagmar Leidecker Dieter Kloß |
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7. Familien- und Sozialausschuss Heidemarie Freundl Dieter Kloß |
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8. Wirtschaftsausschuss H.P. Kaminski Dieter Kloß |
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9. Wahlprüfungsausschuss Dieter Kloß H.P. Kaminski |
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10. Behindertenbeirat Uwe Diester H.P. Kaminski |
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11. Gleichstellungsbeirat Heidemarie Freundl Dagmar Leidecker |
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12. Jugendhilfeausschuss H.P. Kaminski Dieter Kloß |
13.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Eine Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Diesen Rechtsanspruch haben auch Fraktionen, die sich erst während der laufenden Wahlzeit des Rates bilden. Am 19.06.2006 ist die Bildung einer neuen BG-Fraktion angezeigt worden. Die neue BG-Fraktion erfüllt die kommunalverfassungsrechtlichen Voraussetzungen des § 56 GO NRW.
Entsprechend des Vorschlags der neuen BG-Fraktion hat der Rat die Bestellungen nach § 50 Abs. 1 GO NRW vorzunehmen. Danach werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.
Anlagen: