Betreff
Bestellung von beratenden Mitgliedern der neuen BG-Fraktion in Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen
Vorlage
051/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die nachstehenden Bestellungen von beratenden Mitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW:

 

Gremium                                              Beratendes Mitglied                     Stv. ber. Mitglied

 

1.      Haupt- und Finanzausschuss        Dieter Kloß                                       H.P. Kaminski

 

2.      Betriebssausschuss                      Dieter Kloß                                       H.P. Kaminski

 

3.      Kulturausschuss                            Ronald Möller                                   H.P. Kaminski

 

4.      Partnerschaftsausschuss              Uwe Diester                                     H.P. Kaminski

 

5.      Rechnungsprüfungsausschuss     H.P. Kaminski                                  Dieter Kloß

 

6.      Schul- u. Sportausschuss             Dagmar Leidecker                           Dieter Kloß

 

7.      Familien- und Sozialausschuss     Heidemarie Freundl                         Dieter Kloß

 

8.      Wirtschaftsausschuss                   H.P. Kaminski                                  Dieter Kloß

 

9.      Wahlprüfungsausschuss               Dieter Kloß                                       H.P. Kaminski

 

10.  Behindertenbeirat                           Uwe Diester                                     H.P. Kaminski

 

11.  Gleichstellungsbeirat                      Heidemarie Freundl                         Dagmar Leidecker

 

12.  Jugendhilfeausschuss                   H.P. Kaminski                                  Dieter Kloß

13.   


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Eine Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Diesen Rechtsanspruch haben auch Fraktionen, die sich erst während der laufenden Wahlzeit des Rates bilden. Am 19.06.2006 ist die Bildung einer neuen BG-Fraktion angezeigt worden. Die neue BG-Fraktion erfüllt die kommunalverfassungsrechtlichen Voraussetzungen des § 56 GO NRW.

 

Entsprechend des Vorschlags der neuen BG-Fraktion hat der Rat die Bestellungen nach § 50 Abs. 1 GO NRW vorzunehmen. Danach werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.


Anlagen: