Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
049/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates in der Gesellschafterversammlung abstimmen.

 

In seiner Sitzung am 19.06.2006 wird der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfehlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.


Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Hupe, Hermann

Klanke, Heiko

Müller, Ursula

Rickwärtz-Naujokat, Heinrich

Dreher, Britta

Middendorf, Susanne

Kissing, Heinrich