Betreff
Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes 2006 des Landes NRW auf das GTK
Erlass einer Beitragssatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kamen
Vorlage
048/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kamen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Landtag NRW hat am 17. und 18. Mai 2006 verschiedene Änderungen des GTK beschlossen, die zum 01.08.2006 in Kraft treten:

 

1.      Gem. § 18 Abs. 3 GTK gewährt das Land den örtlichen Trägern der Jugendhilfe einen Zuschuss von 30,5 % der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen des Bezirks. Damit entfällt gleichzeitig die Mitfinanzierung der Elternbeitragsausfälle und der Struktur­ausgleich des Landes für die unterschiedlichen Trägeranteile.

 

2.      Im Gegenzug ermöglicht das Land gem. § 17 GTK dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, Elternbeiträge nach einer sozialen Staffelung pro Kind zu erheben.

 

Überdies sind für das Jahr 2007 umfassende Neuregelungen des GTK angekündigt.

 

Die Kindertageseinrichtungen wurden in der klassischen Aufteilung durch Trägeranteile (20 % kirchliche Träger, 9 % sog. “Arme Träger”, 4 % Elterninitiativen), durch kalkulierte Elternbeiträge in Höhe von 19 % und Zuschüsse der Kommunen und des Landes finanziert.

In Kamen werden die Trägeranteile der Armen Träger und der Elterninitiativen weitgehend übernommen; ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 werden erstmals 50 % des Trägeranteils der kirchlichen Träger übernommen (vorher wurde ein gruppenbezogener Festbetrag in Höhe von 1.023 € übernommen). Die Annahme, dass 19 % der Betriebskosten durch Elternbeiträge finanziert werden, trifft auf Kamen nicht zu.

Bisher wurden die durch Beitragserlasse und Geschwisterfreistellungen nicht gedeckten Elternbeiträge vom Land mitfinanziert. Nun zieht sich das Land deutlich aus der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zurück. Das Land hat die Streichung der Beteiligung am fehlenden Elternbeitragsaufkommen und die Absenkung des Landeszuschusses an den Betriebskosten, das bezogen auf die Stadt Kamen ca. 137.000 € ausmacht, beschlossen, obwohl es weiß, in welcher finanziellen Situation sich die Städte und Gemeinden derzeit befinden. Insofern wurde durch diese Entscheidung des Landes die zwangsläufig not­wendige Erhöhung der Elternbeiträge in Kauf genommen.

In der Verwaltung des Jugendamtes sind verschiedene Modelle einer neuen Beitragssatzung diskutiert worden. Im Mittelpunkt stand dabei die Vorlage einer familien- und auch stadtver­träglichen Beitragstabelle, um eine Kompensation der von Eltern- und kommunalen Interes­senverbänden gleich heftig als familienfeindlich kritisierten Reduzierung der Landesmittel zu erreichen.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat gleichzeitig eine Entlastung der Familien mit geringem Einkommen durch Anhebung der Einkommensstufe 1 wie auch eine geringere Zunahme der Belastungen der unteren Einkommensstufen im Blick gehabt. Das führt zwangsläufig zu einer höheren Belastung der oberen Einkommensstufen.

Bis zu einem Jahreseinkommen von rund 37.000 ,-- € wird eine Erhöhung von 10 % und darüber hinaus eine Erhöhung von 20 % der auch bisher gestuften Tabelle vorgetragen. Die Stadt leistet ebenfalls einen Beitrag von ca. 20 % der wegfallenden Landesmittel und damit einen Beitrag in Höhe von 27.000 ,-- € der Gesamtausfälle in Höhe von rd. 137.000 ,-- €.

Der Spagat, einerseits die schlechte Situation zahlreicher privater Haushalte und anderer­seits die ebenfalls schlechte Situation des kommunalen Haushaltes bei der Kompensation zu berücksichtigen, führt zu einem Kompromiss.

Im Kern trägt dieser Kompromissvorschlag:

 

1.      Die Berücksichtigung der Situation der privaten Haushalte.

2.      Die Berücksichtigung der Situation des kommunalen Haushaltes.

3.      Die Einführung einer veränderten Beitragsstaffelung unter Beachtung des Pkt. 1

(Sozialstaffelung).

4.      Einen Revisionstermin mit Vorlage der angekündigten landespolitischen neuen Leitlinien zum GTK.

 

 

Aktuelle Beitragstabelle:

 

Elternbeiträge ab 01.01.2002  -  § 17 GTK

Jahreseinkommen

Kiga

Kompakt

Kita

kl. ag Grp

bis 12.271 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 24.542 €

26,08 €

26,08 €

41,93 €

68,00 €

bis 36.813 €

44,48 €

44,48 €

70,56 €

141,12 €

bis 49.084 €

73,11 €

73,11 €

115,04 €

208,61 €

bis 61.355 €

115,04 €

115,04 €

177,93 €

276,61 €

über 61.355 €

151,34 €

151,34 €

235,19 €

312,91 €

 

 

Darstellung der Einkommenssituation der Eltern deren Kinder aktuell eine Tageseinrichtung besuchen:

 

Stichtag 01.01.2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EinkoStufe

 

gesamt

Anteil

Kiga/Kompakt

über Mittag (Kita)

kl. ag Grp

 

bis 12.271 €

1

310

26%

223

86

1

 

bis 24.542 €

2

275

23%

237

38

0

48%

bis 36.813 €

3

299

25%

251

46

2

 

bis 49.084 €

4

163

14%

143

19

1

 

bis 61.355 €

5

71

6%

66

5

0

 

über 61.355 €

6

87

7%

72

13

2

 

 

gesamt

1205

100%

992

207

6

 

 

 

Das Elternbeitragsaufkommen beträgt derzeit ca. 700.000 Euro

 

Um die Elternbeitragsausfälle und die Kürzung des Landeszuschusses an den Betriebs­kosten aufzufangen, wäre eine Anhebung der Beiträge um 20 % notwendig:

 

Jahreseinkommen

Kiga

+ 20%

Kompakt

+ 20%

Kita

+ 20%

kl. ag Grp

+ 20%

bis 12.271 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 24.542 €

26,08 €

31,30 €

26,08 €

31,30 €

41,93 €

50,32 €

68,00 €

81,60 €

bis 36.813 €

44,48 €

53,38 €

44,48 €

53,38 €

70,56 €

84,67 €

141,12 €

169,34 €

bis 49.084 €

73,11 €

87,73 €

73,11 €

87,73 €

115,04 €

138,05 €

208,61 €

250,33 €

bis 61.355 €

115,04 €

138,05 €

115,04 €

138,05 €

177,93 €

213,52 €

276,61 €

331,93 €

über 61.355 €

151,34 €

181,61 €

151,34 €

181,61 €

235,19 €

282,23 €

312,91 €

375,49 €

 

 

Damit weiterhin das qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende Angebot von Kinder­gartenplätzen nachgefragt und genutzt wird, wird in der nachfolgenden Tabelle die Einkom­mensgrenze mit Beitragsbefreiung angehoben und eine geringere und eine deutlich höhere, in beiden Fällen vertretbare Belastung in den bekannten unterschiedlich gewichteten Einkom­mensstufen, vorgeschlagen.  

 

 

Jahreseinkommen

Kiga

+ 10 % / 20 %

Kompakt

+ 10 % / 20 %

Kita

+ 10 % / 20 %

kl. ag Grp

+ 10 % / 20 %

bis 14.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 24.542 €

26,08 €

28,69 €

26,08 €

28,69 €

41,93 €

46,12 €

68,00 €

74,80 €

bis 36.813 €

44,48 €

48,93 €

44,48 €

48,93 €

70,56 €

77,62 €

141,12 €

155,23 €

bis 49.084 €

73,11 €

87,73 €

73,11 €

87,73 €

115,04 €

138,05 €

208,61 €

250,33 €

bis 61.355 €

115,04 €

138,05 €

115,04 €

138,05 €

177,93 €

213,52 €

276,61 €

331,93 €

über 61.355 €

151,34 €

181,61 €

151,34 €

181,61 €

235,19 €

282,23 €

312,91 €

375,49 €

 

 

Durch die unterschiedliche Anhebung von 10 % in den unteren bzw. 20 % in den oberen Einkommensgruppen findet die soziale Staffelung der Beitragserhebung ihre Fortsetzung. Durch die Einführung dieser Beitragsstruktur wird von den Elternbeitragsausfällen in Höhe von ca. 137.000 Euro ein Betrag in Höhe von ca. 110.000 Euro durch die Eltern aufgebracht. Der Restbetrag  in Höhe von ca. 27.000 Euro wird aus dem städt. Haushalt finanziert werden müssen.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle werden die möglichen Auswirkungen der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersichtlich. Da sich die Steuerersparnis immer an den realen Verhältnissen orientiert beschränkt sich die Darstellung auf die bisherigen Jahreseinkommensgrenzen. Dabei wurde der reale Steuersatz ausgehend von dem jewei­ligen Jahreseinkommen und unter Zugrundelegung eines verheirateten Arbeitnehmers mit einem Kind (Steuerklasse III) ermittelt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die jeweilige Erhöhung des Elternbeitrages um die angegebene Steuerersparnis reduziert.

 

 

 

Elternbeitrag

 

 

 

Jahreseinkommen

Steuerersatz in %

Aktuell Kiga

Erhöhung 10% / 20%

nominale Erhöhung

Steuerer-sparnis / Mon.

reale Erhöhung

(StKl. 3 / 1 Kind)

 

 

 

 

 

 

bis 14.000 €

0,00%

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 24.542 €

2,09%

26,08 €

28,69 €

2,61 €

0,40 €

2,21 €

bis 36.813 €

10,23%

44,48 €

48,93 €

4,45 €

3,34 €

1,11 €

bis 49.084 €

14,86%

73,11 €

87,73 €

14,62 €

8,69 €

5,93 €

bis 61.355 €

17,71%

115,04 €

138,05 €

23,01 €

16,30 €

6,71 €

über 61.355 €

18,87%

151,34 €

181,61 €

30,27 €

22,85 €

7,42 €

 

Die vorgeschlagene Maßnahme ist erforderlich um die Elternbeitragsausfälle zu kompensieren, ist aber

¨       durch die Anhebung der Einkommensgrenze von bisher 12.271 € auf nunmehr 14.000 €,

¨       eine prozentual weniger belastende Anhebung in den unteren Einkommensgruppen

¨       und die zu erwartende steuerliche Entlastung

als sozial ausgewogene Maßnahme zu rechtfertigen.

 

Durch die zum 01.08.2007 zu erwartende grundlegende Änderung des GTK ist auch zu diesem Zeitpunkt eine Revision dieser Beitragsregelung beabsichtigt.


Anlagen:

 

Beitragssatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kamen