Betreff
Bestellung eines beratenden Mitglieds gemäß § 58 Abs. 11 GO NRW
Vorlage
047/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestellt Herrn Dr. Jörg Frey zum beratenden Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren regelt § 58 GO NRW.

Nach Maßgabe des Absatzes Satz 11 hat ein Ratsmitglied das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.

 

Das fraktionslose Ratsmitglied Herr Dr. Frey gehört nach der Aufhebung der Bestellung der beratenden Mitgliedschaften der ehemaligen BG-Fraktion keinem Ausschuss mehr an.

 

Herr Dr. Frey hat erklärt, dass er im Haupt- und Finanzausschuss als beratendes Mitglied mitwirken möchte.

 

Der Bestellungsbeschluss erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach werden Wahlbeschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.