Betreff
Bebauungsplan Nr. 68 Ka "Im Grund" hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
042/2006
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung):

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. §233 (1) sowie § 244 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Satz 2141, 1998 I Satz 137) zuletzt geändert durch das Europa­rechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)

 

1.      über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 68 Ka “Im Grund” gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB (Bau­gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorliegenden Plan ersichtlich.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 27.06.2002 beschlossen, den o.a. Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Kamen am 01.08.2002 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB am 02.09.2004 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativen sowie der in diesem Zusammenhang zu berücksichti­genden Rahmenbedingungen und Auswirkungen in Kenntnis gesetzt worden.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbar­gemeinden gem. § 2 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.05.2005 bis 03.06.2005 einschließlich.

 

Am 22.04.2005 wurde im Amtsblatt 7/2005 der Stadt Kamen die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt gemacht. Diese hat gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 02.05.2005 bis 03.06.2005 einschließlich stattgefunden. Die erneute öffentliche Auslegung wurde gem. § 4a (3) BauGB vom 15.03.2006 bis zum 30.03.2006 einschließlich durch­geführt. Bekannt gemacht wurde die erneute öffentliche Auslegung am 07.03.2006 im Amtsblatt 4/2006 der Stadt Kamen.

 

Im Zuge der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung sind einige Anregungen vorgebracht worden. Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergeb­nisse sind der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag beigefügt.

 

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg – Teilabschnitt Dortmund / Unna / Hamm – ist die Fläche des Bebauungsplanes als “Allgemeiner Siedlungsbereich” dargestellt.

 

Die geplanten Ausweisungen für das Plangebiet werden aus den Darstellungen des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Kamen entwickelt.


Anlagen:

 

Prüfergebnisse