Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Aufhebung nachstehender Bestellungen von beratenden Mitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW:
Gremium |
Beratendes Mitglied |
Stv. ber. Mitglied |
1. Haupt- und Finanzausschuss Dieter Kloß Jörg Frey |
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2. Betriebssausschuss Dieter Kloß Jörg Frey |
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3. Kulturausschuss Ronald Möller Dieter Kloß |
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4. Partnerschaftsausschuss Uwe Diester Jörg Frey |
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5. Rechnungsprüfungsausschuss Jörg Frey Dieter Kloß |
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6. Schul- u. Sportausschuss Dagmar Leidecker Jörg Frey |
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7.
Straßenverkehrsausschuss Dieter Kloß Jörg Frey |
8.
Familien- und Sozialausschuss - Heidemarie Freundl Dieter Kloß |
9.
Wirtschaftsausschuss Jörg Frey Dieter
Kloß |
10.
Wahlprüfungsausschuss Dieter Kloß Jörg
Frey |
11.
Behindertenbeirat Jörg Frey Dieter Kloß |
12.
Gleichstellungsbeirat Heidemarie Freundl Dagmar Leidecker |
13. Jugendhilfeausschuss Jörg Frey Dieter Kloß |
Sachverhalt und Begründung:
Eine Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Die ehemalige BG-Fraktion hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der Rat hat daraufhin mit Beschlüssen vom 14.10.2004, 18.11.2004, 21.04.2005 sowie 30.06.2005 die in dem Beschlussvorschlag angegebenen Bestellungen vorgenommen.
Die BG-Fraktion existiert seit dem 11.05.2006 nicht mehr, da die gesetzlich vorgegebene Mindeststärke von 2 Mitgliedern gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NRW nach dem Fraktionsaustritt von Herrn Dr. Frey nicht mehr erfüllt wird. In analoger Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW hat der Rat im Fall der Auflösung einer Fraktion, die beratenden Mitgliedschaften durch Beschluss aufzuheben. Bis dahin bleiben die vom Rat bestellten Ausschussmitglieder noch im Amt.
Die Aufhebung des Bestellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW. Danach werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.