Betreff
Aufhebung der Bestellung von beratenden Mitgliedern der ehemaligen BG-Fraktion in Ausschüsse des Rates der Stadt Kamen
Vorlage
040/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung nachstehender Bestellungen von beratenden Mitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW:

 

Gremium

Beratendes Mitglied

Stv. ber. Mitglied

 

1.           Haupt- und Finanzausschuss         Dieter Kloß                             Jörg Frey

 

2.           Betriebssausschuss                       Dieter Kloß                             Jörg Frey

 

3.           Kulturausschuss                             Ronald Möller                         Dieter Kloß

 

4.           Partnerschaftsausschuss               Uwe Diester                           Jörg Frey

 

5.           Rechnungsprüfungsausschuss      Jörg Frey                                Dieter Kloß

 

6.           Schul- u. Sportausschuss               Dagmar Leidecker                 Jörg Frey

 

7.           Straßenverkehrsausschuss            Dieter Kloß                             Jörg Frey

8.           Familien- und Sozialausschuss -    Heidemarie Freundl                Dieter Kloß

9.           Wirtschaftsausschuss                    Jörg Frey                                Dieter Kloß

10.       Wahlprüfungsausschuss                Dieter Kloß                             Jörg Frey

11.       Behindertenbeirat                            Jörg Frey                                Dieter Kloß

12.       Gleichstellungsbeirat                       Heidemarie Freundl                Dagmar Leidecker

13.       Jugendhilfeausschuss                     Jörg Frey                                Dieter Kloß

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Eine Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Die ehemalige BG-Fraktion hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der Rat hat daraufhin mit Beschlüssen vom 14.10.2004, 18.11.2004, 21.04.2005 sowie 30.06.2005 die in dem Beschlussvorschlag angegebenen Bestellungen vorgenommen.

 

Die BG-Fraktion existiert seit dem 11.05.2006 nicht mehr, da die gesetzlich vorgegebene Mindeststärke von 2 Mitgliedern gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NRW nach dem Fraktionsaustritt von Herrn Dr. Frey nicht mehr erfüllt wird. In analoger Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW hat der Rat im Fall der Auflösung einer Fraktion, die beratenden Mitgliedschaften durch Beschluss aufzuheben. Bis dahin bleiben die vom Rat bestellten Ausschussmitglieder noch im Amt.

 

Die Aufhebung des Bestellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 50 Abs. 1 GO NRW. Danach werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.