Betreff
Änderung der Gebührenordnung der Städt. Musikschule
Vorlage
033/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte “Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Städt. Musikschule” mit einer gestaffelten Gebührenerhöhung zum 01.08.2006 und zum 01.08.2007 wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Betrieb der Musikschule ist im Produkt 25, Produktgruppe 25.03, Produkt 25.03.01 etatisiert. Laut Ergebnisrechnung 2005 beträgt der Fehlbetrag 397.667 Euro. Die Auf­wendungen für das Gebäude sind in dieser Ergebnisrechnung nicht enthalten. Diese Aufwendungen sind in Produkt 11, Produktgruppe 11.06, Produkt 11.06.03 "Gebäude­bewirtschaftung" dargestellt und werden später unter dem Produkt "Musikschule" in den Zeilen "Interne Leistungsverrechnungen" aufgeführt.

Allein der Fehlbetrag zum operativen Betrieb der Musikschule mit rd. 400.000 Euro hat dazu geführt, dass aus unterschiedlichen Quellen erneut Konsolidierungsnotwendigkeiten bis hin zu - gelegentlich spekuliertem - Angebotsverzicht kommuniziert worden sind.

Die Verwaltung wird nicht den Weg eines Angebotsverzichts beschreiten. Aber: Ausgaben­minderung und die Verbesserung der Einnahmesituation ist regelmäßiger Punkt der Agenda, so auch u.a. in der interfraktionellen Sparrunde erörtert.

 

Zu realisieren ist, dass sich die Musikschule bereits Mitte der 90-er Jahre und zu Beginn des aktuellen Jahrzehnts dem Kostendruck erfolgreich entgegengestellt hat. Insofern ist auch erneut zu wiederholen, dass - neben strukturellen Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung und zur Ausgabenreduzierung - durch das Personal der Musikschule mit einem bemerkens­werten Einkommensverzicht wesentlich zur Kostenminderung beigetragen wurde.

 

Die Musikschule ist erneut unter tätiger Mitwirkung der Fachbereiche 10 und 40 sowie des Leiters der Musikschule einer umfassenden Analyse unterzogen worden. Prüffelder waren im Wesentlichen, ob es nach Konstruktwirkungen (Ensemble-Arbeit) vertretbar ist, die (Jugend-)Musikschule in das "Kerngeschäft" zurückzuführen. Überdies sind die Angebots­strukturen erörtert und die Gebührensätze in einen interkommunalen Vergleich geführt worden. Des Weiteren sind Nutzerstatistiken ausgewertet und den Unterrichtsfächern wie auch den spezifischen Personalaufwendungen zugeordnet worden mit dem Ziel, die Aus­kömmlichkeit der Angebote zu beurteilen und ggf. einen Teilunterrichtsverzicht zu erörtern unter dem Vorbehalt, dass daraus weder die pädagogischen Inhalte noch die Ensemble-Arbeit derart beeinflusst wird, dass sich die notwendige Qualität im ganzheitlichen Kontext zwangsläufig nicht mehr einstellt.

Ferner wurde die Möglichkeit besprochen, weitere Geschäftsfelder (Offene Ganztagsgrund­schulen, Grundschulangebote) zu erschließen und die Auslastung zu verdichten bzw. auch

- temporär - Räumlichkeiten zu vermarkten.

Im Übrigen hält die Verwaltung an der Linie fest, nach Fluktuation ausgeschiedenes haupt­amtliches Personal - soweit vertretbar - mit Honorarkräften nach zu besetzen.

 

 

Bisherige Entwicklung und aktuelle Struktur

 

Die Städt. Musikschule Kamen stellt sich als voll ausgebaute Musikschule dar, wie es die Richtlinien des Verbandes Deutscher Musikschulen (VdM) und das einschlägige KGSt-Gutachten vorsehen. An die Einhaltung dieser Richtlinien ist auch die jährliche Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Musikschule gekoppelt. Wesentliches Merkmal der Struktur der Musikschule ist ein durchgängiges Angebot von der musikalischen Früherziehung und Grundausbildung über den Unterricht in den verschiedenen instrumen­talen Hauptfächern mit begleitender Ensemble-Arbeit bis zur Vorbereitung auf ein Studium und das Laienmusizieren mit Erwachsenen. Die Musikschule Kamen hält ein Angebot der 17 häufigsten Instrumente bereit, welches die wichtigsten Streich-, Zupf- und Tasteninstru­mente sowie Schlagzeug umfasst. Die Anzahl und Auswahl der instrumentalen Hauptfächer entspricht der Nachfrage und den Erfordernissen der Ensemble- und Orchesterarbeit. Im Jahresdurchschnitt werden an der Musikschule über 700 Teilnehmer unterrichtet; rd. 10 % dieser Teilnehmer sind Erwachsene.

 

In der Musikschule sind 15 TVÖD-Kräfte beschäftigt. Davon sind 11 unkündbar. Bis zum Jahre 2008 sind sämtliche Kräfte unkündbar.

Der Beschäftigungsanteil gliedert sich auf wie folgt:

 

weniger als 6 Std.

 

1

6 bis 10 Std.

 

3

11 bis 15 Std.

 

2

16 bis 20 Std.

 

5

21 bis 25 Std.

 

2

mehr als 25 Std.

 

2

(alle Informationen nach Stand 2005)

 

Überdies sind 13 Lehrkräfte auf Honorarbasis tätig (bis Dezember 1995 waren 28 Lehrkräfte nach - damals - BAT beschäftigt). Die Personalpolitik ist seit 1996 so ausgerichtet, dass freiwerdende BAT (TVÖD)-Stellen durch Honorarkräfte nachbesetzt werden. Diese Nach­besetzung erfolgt nach Möglichkeit in reduziertem Umfang. Anfang 1998 wurden die Ver­gütungen und die Arbeitszeit der Lehrkräfte pauschal um 15 % gekürzt. Damit entfielen 60 Unterrichtsstunden pro Woche (sog. Jahreswochenstunden; eine volle Stelle umfasst 30 Jahreswochenstunden). Zum Ausgleich der Einnahmeverluste wurden 8 Ensembles geschlossen, 2 Ensembles in den Honorarbereich überführt und die dadurch freiwerdende Unterrichtszeit in gebührenpflichtigen Instrumentalunterricht umgewandelt.

 

Anfang 2003 wurde ein modifiziertes Unterrichtskonzept mit einer Stärkung des Gruppen­unterrichtes eingeführt, um mehr SchülerInnen innerhalb des verfügbaren Stundenumfangs zu unterrichten.

 

Anfang 2005 ist die Arbeitszeit im Sekretariat mit einer vollen Stelle mit 38,5 Std. um 5,75 Std. auf eine Teilzeitstelle von 32,75 Std. gekürzt worden.

Auf der Einnahmenseite wurden die Gebühren der Musikschule am 01.01.1998 und am 01.08.2003 erhöht. Im Vergleich der Fehlbeträge aus 1995 und 2005 (ohne Aufwendungen für die Gebäude) ist festzuhalten, dass die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen im Ergebnis mehr als 110.000 Euro betragen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Einspa­rungen tatsächlich höher zu beziffern sind, weil sich

 

·         Bewährungsaufstiege nach Vergütungsrecht vollzogen haben

·         mehrfache Tariferhöhungen eingetreten sind

·         Lebensalterszulagen gestiegen sind.

 

 

Einnahmen und Ausgaben der Musikschule Kamen

 

Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. In der vorgelegten Tabelle wird ersichtlich, welche Ein­nahmen die Musikschule Kamen im Monat und Jahr je Unterrichtseinheit erzielt. Außerdem lässt sich erkennen, wie viele Jahreswochenstunden für die unterschiedlichen Angebote vorgesehen sind.

Es werden die durchschnittlichen Ausgaben für das Lehrpersonal (TVÖD und HON) berechnet, so dass sich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ausweisen lässt. Der Deckungsgrad wurde je Einheit bestimmt.

 

Am unteren Ende der Tabelle wird die Auswirkung einer Gebührenerhöhung ersichtlich. Als Grundlage für die Ausgaben für das pädagogische TVÖD-Personal, die sich auf rd. 426.000 Euro belaufen, diente die Ergebnisliste des Fachbereiches 10 für den UA 333 aus dem Kameralen Haushalt für das Jahr 2004.

 

Die Ausgaben für das Honorarpersonal belaufen sich auf rd. 111.000 Euro, so dass sich eine Gesamtsumme von rd. 537.000 Euro verzeichnen lässt.

 

In dem Analysejahr wurden insgesamt 3842 JWS unterrichtet, so das eine JWS im Durch­schnitt 139,97 Euro kostet.

 

Aufgesplittert im TVÖD und HON ergibt, dass eine JWS einer Lehrkraft nach TVÖD im Durchschnitt 163, 65 Euro kostet und eine Jahreswochenstunde einer Lehrkraft auf Honorar­basis im Durchschnitt 90,01 Euro.

 

 

Angebotsanalyse

 

Im Rahmen der Erörterung und der nachgehenden Analyse ist auch die Angebotsstruktur unter dem Prüfansatz eines möglichen Verzichts bestimmter Unterrichtsfächer beurteilt worden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bereits mit den im Jahre 1996 eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen (siehe vorstehend) Strukturveränderungen bis an die Grenze eines noch leistungsfähigen, den gewünschten qualitativen Ansatz eines ganzheitlichen pädagogischen Anspruch genügenden Konstruktes organisiert worden sind. Ein weiterer Unterrichtsverzicht ist nach aktueller Abwägung auch zur schwierigen Haushaltslage nicht zu verantworten.

Das gilt auch für den Teilbereich der Erwachsenenbildung. Sie ist der Schlussbaustein im Aufbau der Musikschule. In den großen Ensembles spielen Erwachsene eine tragende Rolle. Gemeinsames Musizieren ist eines der zentralen Anliegen der Musikschularbeit.

Die Begegnung mehrerer Generationen unter einem Dach und mit einem gemeinsamen Ziel hat eine hochwertige integrative Wirkung. Tatsächlich beträgt die Zahl der Erwachsenen an der Musikschule rd. 10 %. Die Erwachsenen zahlen bereits nach der aktuellen Gebührenord­nung einen Zuschlag zur Unterrichtsgebühr in Höhe von 16,00 Euro pro Monat und Fach.

Betriebsorganisatorisch haben die Erwachsenen bei der Einteilung der neuen SchülerInnen nach dem eigenen Nachwuchs der Musikschule und den Neuanmeldungen von Kindern und Jugendlichen eine nachrangige Priorität. Der Verzicht auf die Erwachsenenbildung würde zwangsläufig zur Schließung der großen Ensembles der Musikschule, vor allem der Big Band und des Kammerorchesters führen. Überdies sind die Personalkosten, festgemacht am Honorarbereich, in der Erwachsenenbildung bereits jetzt von einem hohen Deckungsgrad und insofern im Bereich des Personalaufwandes dem Grunde nach auskömmlich.

Im Ergebnis steht, dass nicht vorgeschlagen wird, die (Jugend-)Musikschule in das "Kern­geschäft" (der Unterricht für Erwachsene ist seit 1983 Bestandteil des Angebotes der damals auch von "Jugendmusikschule" in "Städt. Musikschule" umbenannten Einrichtung) zurück­zuführen.

 

 

Zur interkommunalen Zusammenarbeit

 

Der Fächerkanon der Musikschule im instrumentalen Bereich berücksichtigt die wichtigsten und am meisten nachgefragten Instrumente. Der Fächerkanon ist vor allem auch so ange­legt, dass die verschiedenen Ensembles richtig besetzt werden können. So werden beispiel­haft für die Streicherspielkreise und das Kammerorchester die Fächer Violine, Viola, Violon­cello und Kontrabass benötigt, ergänzend Klavier, Querflöte, Klarinette, Trompete und Schlagzeug.

 

Es ist nicht realisierbar, einzelne Fächer aus diesem Kanon herauszubrechen und mit einer Musikschule in einer Nachbarstadt zu vereinbaren, von dort die benötigten SpielerInnen dieses Fachs für die Arbeit in Ensembles zusammenzuführen. Ein solches Verfahren ist in der Praxis derartigen Unwägbarkeiten unterworfen, dass es nicht mit dem Anspruch von Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit praktikabel ist.

 

Dabei ist die Ensemble-Arbeit unverzichtbar. Etliche Aspekte des Musizierens können nur im Ensemble gelernt werden. Genannt werden hier die Ausbildung eines genauen Rhythmus, sauberer Intonation, flexibler Reaktion auf musikalische Vorgänge und sorgfältiger Schulung des Gehörs. Im instrumentalen Unterricht werden die grundlegenden Fertigkeiten erworben; im Ensemble werden sie angewendet und erweitert. Beides bedingt sich und ist für eine Musikausbildung notwendig. Vorstehend ist bereits vorgetragen worden, dass seit 1995 aus Kostengründen die Zahl der Ensembles von 17 auf 9 reduziert wurde. Eine weitere Reduzie­rung ist mit Blick auf den qualitäts- und ganzheitlichen Anspruch des "Konstrukt Kamener Musikschule" nicht tragfähig und würde überdies zu Nachfrageverlusten führen.

 

 

Neue (erweiterte) Geschäftsfelder und Raumvermarktung

 

Die Musikschule hat bereits neue Geschäftsfelder erschlossen. Sie bietet sich im Rahmen der Mitgestaltung der Betreuungskonzepte in der Offenen Ganztagsschule als eine anspruchsvolle pädagogische Profession an. Die Musikschule ist ebenfalls bereits verbreitet im Rahmen musikalischer Unterrichtsangebote in den Grundschulen tätig. Diese Geschäfts­felder sollen weiterentwickelt werden, insbesondere mit dem Ausbau der Ganztagsschul­angebote. Raumvermarktung ist als mögliche zusätzliche Einnahmequelle aus dem Raum­bestand des Musikschulgebäudes vor dem Hintergrund der ganztäglichen Unterrichtsein­heiten und zahlreicher Wochenendveranstaltungen so gut wie unmöglich. Sollten Nach­fragen und vorhandene Raumkapazitäten zeitlich und organisatorisch kompatibel sein, wird die Leitung der Musikschule eine Vermarktung organisieren. Eine besondere Gebühren­satzung wird mit Blick auf die Einzelfallsituation nicht in Erwägung gezogen.

Es wird eine einzelvertragliche Regelung, orientiert an den Raummieten des Bürgerhauses Kamen-Methler, bevorzugt.

 

 

Gebührenvergleich und Gebührenerhöhung

 

Die bekannt schwierige Haushaltslage zwingt dazu, im Bereich der Musikschule die Gebühren anzuheben. Die letzte Gebührenerhöhung datiert aus dem Jahr 2003. In den vergangenen drei Jahren konnten die Gebühren stabil gehalten werden. Jetzt zwingt die Haushaltslage zu einer Erhöhung der Gebühren.

 

Diese Anhebung soll in zwei moderaten Schritten zum 01.08.2006 für das Schuljahr 2006/07 und zum 01.08.2007 für das Schuljahr 2007/08 durchgeführt werden.

 

Um die sorgfältig ausbalancierte innere Struktur der Gebührenordnung mit den genauen Abstufungen zwischen den einzelnen Unterrichtsformen zu erhalten, soll diese Erhöhung nicht prozentual, sondern mit festen Beträgen erfolgen.

 

Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung, Teilnahme am Ensemble­unterricht, Mietinstrumente und der 14-tägige Einzelunterricht werden zum Schuljahr 2006/07 und zum Schuljahr 2007/08 um jeweils einen Euro pro Monat in jeder Einkommensstufe erhöht, die übrigen Unterrichtsformen um jeweils zwei Euro pro Monat.

 

Die Erhöhung der Gebühren im gesamten Volumen wird zu voraussichtlichen jährlichen Mehreinnahmen von 12.416,10 Euro in jedem Schuljahr führen, was insgesamt zu voraus­sichtlichen jährlichen Mehreinnahmen von 24.832,20 Euro ab dem Schuljahr 2007/08 führen wird.

 

In einem Gebührenvergleich wurden die Gebührenordnungen von 12 Musikschulen im näheren Umkreis Kamens bis Gelsenkirchen gegenüber gestellt. Die Schulen in nächster Umgebung und die Schulen mit vergleichbaren Einwohner-/Schülerzahlen befinden sich am Anfang der Tabelle. Bei der Städt. Musikschule Kamen muss sowohl nach den drei Einkommensgruppen als auch nach Kindern und Erwachsenen unterschieden werden.

 

Die Beträge in Euro werden bei jeder Musikschule je Unterrichtsangebot ersichtlich. Beim Gruppenunterricht orientiert man sich an der Gebührenordnung der Städt. Musikschule Kamen. Andere Schulen haben zwar andere Zusammensetzungen mit anderen Unterrichts­zeiten, hier wurden vergleichbare Mittelwerte heran gezogen. In der Spalte Ermäßigungen kann man vergleichen, welche Ermäßigungen die einzelnen Schulen gewähren.

 

Der Vergleich zeigt, dass die vorgeschlagene moderate Erhöhung auch im Gebühren­vergleich vertretbar ist. Hervorzuheben ist, dass die Gebührenordnung der Städt. Musik­schule Kamen deutlich familienfreundlich ausgerichtet ist, was an den Ermäßigungen für Geschwisterkinder und Familienmitglieder zu erkennen ist (Anlage 1).

 

 

Konsolidierungseffekte

 

Zum Jahresende wird eine z.Z. hauptamtlich besetzte 2/5-Stelle vakant. Es ist vorgesehen, auf die Nachbesetzung dieser Stelle zu verzichten. Insofern wird hier der Leitlinie Rechnung getragen, wie sie unter dem Absatz "Bisherige Entwicklung und aktuelle Struktur" beschrieben ist: "Die Personalpolitik ist seit 1996 so ausgerichtet, dass freiwerdende BAT (TVÖD)-Stellen durch Honorarkräfte nachbesetzt werden. Diese Nachbesetzung erfolgt nach Möglichkeit in reduziertem Umfang."

 

 

In diesem konkreten Fall wird auf die Nachbesetzung gänzlich verzichtet und das bisherige Unterrichtsangebot durch Angebotsverdichtung bei anderen Lehrkräften belastet. Damit tritt ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von rd. 22.000 Euro ein. Der Konsolidierungsbeitrag durch die vorgeschlagene Gebührenerhöhung beträgt in der Endphase (Stufe 2) rd. 25.000 Euro. Mithin beziffert sich der Konsolidierungseffekt auf 47.000 Euro.

 

Die Maßnahmen sind in der interfraktionellen Sparrunde vorgeschlagen und dort erörtert worden und werden einhellig mitgetragen.

 

Hinweis:

Zu weitergehenden Informationen siehe auch Anlagen 2 und 3


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenvergleich 2006

Gebührenübersicht

Summe aller Teilnehmer nach Gebührenstufen

Einnahmen und Ausgaben