Abstimmungsergebnis: Bei 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.

 


Herr Flaskamp erläuterte kurz die in der Mitteilungsvorlage dargestellten Anmeldezahlen der Lernanfänger des Schuljahres 2000/2001. Hierbei ist im Ortsteil Heeren ein geringer Rück­gang zu verzeichnen. Eingehend auf die Anmeldungen zur Josefschule wies Herr Flaskamp darauf hin, dass nur 24 von 38 Kinder katholischen Glaubens sind. Durch die mit Rats­be­schluss vom 06.07.1995 ausgesprochene Bestandsgarantie für die Bekenntnisschule sei gewährleistet, dass alle Kinder katholischen Glaubens diese Schule besuchen könnten, selbst wenn sich hieraus eine Zweizügigkeit ergeben sollte. Schüler anderen Bekenntnisses könnten jedoch nur in dem Umfang aufgenommen werden, den die Zügigkeit gestattet.

Es könne nicht sein, so Herr Flaskamp, dass sich die Josefschule zu einer konfessionellen Gemeinschaftsschule ohne Ausländeranteil entwickle. Dieses sei nicht Intention des Ratsbe­schlusses. Im Übrigen könne eine Änderung dieses Beschlusses nur durch den Rat erfolgen.

 

Herr Lipinski schlug vor, zunächst bestehende Fragen zu den anderen Schulen zu erörtern und anschließend die Problematik Josefschule aufzugreifen. Dem Vorschlag wurde zuge­stimmt.

 

Herr Hasler bat mit Hinweis auf die vorliegenden Anmeldungen um Mit­teilung, ob die Ei­chendorffschule eine dritte Eingangsklasse bilden muss.

 

Von den 61 kommen 6 Anmeldungen aus dem Schulkindergarten. Auf­grund der Erfahrungs­werte, so Herr Forthaus, ist damit zu rechnen, dass eine gleich große Anzahl wieder dem Schulkindergarten zugewiesen wird. Es würden daher voraussichtlich nur 2 Eingangsklassen gebildet.

 

Eingehend auf die Ausführungen des Herrn Flaskamp zur Josefschule wies Herr Hasler diese zurück. Der Ratsbeschluss aus dem Jahr 1995 sei mit der damaligen Raumsituation begründet worden. Aufgrund des reduzierten Raumbedarfs der Glückaufschule hätten sich die Voraus­setzungen jedoch geändert. Vor diesem Hintergrund beantrage daher die CDU-Fraktion dem Antrag der Schulkonferenz der Josefschule auf Bildung von zwei Eingangs­klassen stattzugeben.

 

Herr Rickwärtz-Naujokat erklärte, dass die Sicherung des Rechtes aller katholischen Kinder auf Besuch einer Bekenntnisschule die Argumen­tationsgrundlage für den damaligen Ratsbe­schluss gebildet habe. Es könne jedoch nicht die Entwicklung eintreten, dass sich hierdurch bei­spielsweise andere Schulen zu islamischen Bekenntnisschulen entwickeln würden.

 

Herr Flaskamp wies die Vorwürfe des Herrn Hasler, dass er den Eltern Ausländerfeindlich­keit unterstelle, zurück. Festzustellen sei jedoch, dass die Josefschule die einzige Schule ohne ausländische Schüler ist. Es sei richtig, dass der damalige Ratsbeschluss aus der Raumsituation heraus begründet wurde. Er stellte jedoch fest, dass durch die beantragte Zwei­zügigkeit die durch den Ratsbeschluss gegebene Bestandsgarantie für eine Bekennt­nisschule untergraben wird.

 

Herr Kissing betonte, dass die Landesverfassung ausdrücklich Bekenntnisschulen vorsehe.

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass der freie Elternwille auf Besuch einer Bekenntnisschule durch den Schulträger nicht reglementiert werde.

 

Herr Eckardt wies darauf hin, dass auch bei Beschränkung der Josef­schule auf eine Ein­gangsklasse dem Wahlrecht der katholischen Eltern nachgekommen werde. Er wies auf die sich ergebenden Probleme für den Fall hin, dass im nächsten Schuljahr Anmeldungen ka­tholischer Kinder für zwei Eingangsklassen vorliegen.

 

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion stellte Herr Kissing für die CDU-Fraktion folgenden Antrag:

 

Dem der Verwaltung vorliegenden Antrag der Schulkonferenz der Josef­schule vom 24.02.2000 auf Bildung von zwei Eingangsklassen wird entsprochen.