Sitzung: 13.11.2013 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 081/2013
Beschluss:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Neunte Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Kamen“ und die
dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Herr Hasler erinnerte an den im
Betriebsausschuss am 04.11.2013 mehrheitlich abgelehnten Antrag seiner Fraktion.
Im Jahr 2012 habe es gebührenrechtlich eine Unterdeckung von 100.000 Euro
gegeben, während der handelsrechtliche Abschluss mit ca. 2,3 Mio. Euro plus abgeschlossen
habe. Dies sei eine Differenz von ca. 2,4 Mio. Euro zwischen dem gebührenrelevanten
und handelsrechtlichen Abschluss. 1,65 Mio. Euro würden zur
Haushaltskonsolidierung an den Kernhaushalt überführt. Die Schere zwischen
diesen beiden Abrechnungsmethoden klaffe immer weiter auseinander und die Differenzen
zwischen den gebühren- und handelsrechtlichen Abschlüssen seien gravierend, so
Herr Hasler. Der Antrag der CDU ziele darauf, ab 50 % des Differenzbetrages in
den Gebührenhaushalt einzurechnen. Dieses sei abgelehnt worden. Dem
Beschlussvorschlag werde nicht zugestimmt.
Frau Dyduch teilte mit, dass die Gebühren
dank der soliden Betriebsführung der SEK seit 3 Jahren stabil seien. Die handelsrechtlichen
Gewinne seien sehr hoch. Die Schmutzwasserverbräuche würden immer geringer,
die Anlagen und der kostenrechtliche Aufwand blieben. Gleichzeitig sei die
verstärkte Flächenversiegelung ein Problem. Sie halte die geforderte
Gebührensenkung für nicht hilfreich. Man müsse den Gebührenhaushalt
mittelfristig in seiner Struktur analysieren und solide im Betriebsausschuss
bearbeiten. Die Gewinnabführung sei ein unverzichtbarer Konsolidierungsbeitrag für
den Haushalt.
Herr Hasler berichtete, dass die
handelsrechtlichen Gewinne in den nächsten Jahren so hoch ausfallen würden,
dass eine Gebührensenkung kein Problem darstellen könne. Er wünsche sich Stabilität
auf geringerem Niveau.