Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Neunte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde lie­gende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen


Herr Hasler erinnerte an den im Betriebsausschuss am 04.11.2013 mehrheitlich abgelehnten Antrag seiner Fraktion. Im Jahr 2012 habe es gebührenrechtlich eine Unterdeckung von 100.000 Euro gegeben, während der handelsrechtliche Abschluss mit ca. 2,3 Mio. Euro plus abgeschlossen habe. Dies sei eine Differenz von ca. 2,4 Mio. Euro zwischen dem gebührenrelevanten und handelsrechtlichen Abschluss. 1,65 Mio. Euro würden zur Haushaltskonsolidierung an den Kernhaushalt überführt. Die Schere zwischen diesen beiden Abrechnungsmethoden klaffe immer weiter auseinander und die Diffe­renzen zwischen den gebühren- und handelsrechtlichen Abschlüssen seien gravierend, so Herr Hasler. Der Antrag der CDU ziele darauf, ab 50 % des Differenzbetrages in den Gebührenhaushalt einzurechnen. Dieses sei abgelehnt worden. Dem Beschlussvorschlag werde nicht zugestimmt.

 

Frau Dyduch teilte mit, dass die Gebühren dank der soliden Betriebsführung der SEK seit 3 Jahren stabil seien. Die han­delsrechtlichen Gewinne seien sehr hoch. Die Schmutzwasserverbräuche würden immer gerin­ger, die Anlagen und der kostenrechtliche Aufwand blieben. Gleichzeitig sei die verstärkte Flä­chenversiegelung ein Problem. Sie halte die geforderte Gebührensenkung für nicht hilfreich. Man müsse den Gebührenhaushalt mittelfristig in seiner Struktur analysieren und solide im Betriebsaus­schuss bearbeiten. Die Gewinnabführung sei ein unverzichtbarer Konsolidierungsbeitrag für den Haushalt.

 

Herr Hasler berichtete, dass die handelsrechtlichen Gewinne in den nächsten Jahren so hoch ausfallen würden, dass eine Gebührensenkung kein Problem darstellen könne. Er wünsche sich Stabi­lität auf geringerem Niveau.