Herr Mösgen gab anhand einer PowerPoint-Präsentation (als Anlage dem Protokoll beige­fügt) einen Überblick über die derzeitige finanzielle Situation sowie die entsprechend bis zum Jahres­ende prognostizierten Werte. Im Bereich der Erträge zeigte er insbesondere die Ent­wicklung der Steuern auf. Bei der Gewerbesteuer liege der Hebesatz bei 470%, der durchschnittli­che Hebe­satz im Kreis Unna betrage 464%. Der Ansatz von 15 Mio. € in 2013 werde bis zum Jahresende um ca. 500.000 € unterschritten. Bei der Grundsteuer B sei der Hebesatz in 2013 von 440% auf 580% angehoben worden. Hier betrage der durchschnitt­liche Hebesatz im Kreis Unna 570%. Die Prognose zeige, dass der Ansatz leicht überschrit­ten werde (+116.000 €).

Aufgrund einer Systemumstellung bei der Vergnügungssteuer sei es zu einem einmaligen Mehreffekt in Höhe von 146.000 € gekommen.

Bei den Sonstigen Erträgen gebe es einen leichten Rückgang der Schlüsselzuwei­sun­gen um ca. 116.000 €, bei den Zuweisungen vom Land eine leichte Erhöhung von ca. 493.000 €. Diese Er­höhung beruhe auf Umbuchungen infolge von Anregungen der Wirtschaftsprü­fer im Bereich nicht erwarteter Leistungen im Kindertagespflegebereich.

In der Ergebnisrechnung seien  Mindererträge in Höhe von 16,74 Mio. Euro festzustellen. Das NKF-Weiterentwicklungsgesetz 2013 ermögliche es nach § 43 GemHVO Abgänge des Anlage­vermögens und tatsächlich realisierte Veräußerungen nur noch mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Dies helfe insbesondere den struktur- und finanzschwachen Kommunen die auf­grund der bisher geltenden Buchungsvorgaben durch die Veräußerung von Immobilien oder anderen Anlagegütern aufgrund der bislang zwingenden erfolgswirksamen Auflösung der Rest­buchwerte mitunter ein so negatives Ergebnis hinnehmen mussten, das sie in die Haushaltssi­cherung zwang, obwohl das Ziel der Veräußerung nachhaltige Haushaltsverbesserung gewesen wäre. Unter diesem Aspekt der Restbuchwertproblematik sei das prognostizierte Jahresergebnis zu bewerten. Mindererträge durch Abgänge des Anlagevermögens infolge Veräußerungen und daraus resultierender Aufwand führe zu einem nahezu neutralen Ergebnis. Das verdeutlichte Herr Mösgen anhand einer Folie am Beispiel des Hellmig-Krankenhauses. Auf eine Verständ­nisfrage von Herrn Grosch erläuterte Herr Mösgen die bisherige Systematik. Er nannte die bu­chungstechnischen Effekte am Beispiel der Glückaufschule. Hier habe es einen Restbuchwert von 1,6 Mio. Euro gegeben, der durch Sonderabschreibungen zu Verlusten geführt habe. Der Bürgermeister ergänzte, dass das NKF es ermögliche einen Bilanzverlust im Anlagevermögen mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Im Bereich der Aufwendungen bezog sich Herr Mösgen zunächst auf die Finanzaufwendun­gen. Hier zeige die Prognose, dass die Höhe der Darlehen sowie die Liquiditätskredite die Planzah­len unterschritten. Die Tilgung des Darlehens läge bei 1,43 Mio. Euro. Die Netto-Neuverschul­dung läge, wie prognostiziert, bei 8,68 Mio. Euro. Aufgrund des günstigen Zins­niveaus zeichne sich bei den Zinsaufwendungen eine Minderung gegenüber der Planung von 1,2 Mio. Euro ab. Bei den Sonstigen Aufwendungen weise die Prognose insbesondere bei den Jugendhilfeleistun­gen und bei der Kreisumlage Minderaufwendungen aus. Ein leichter Mehraufwand entstehe bei den Sonstigen sozialen Leistungen und den Wertkorrektu­ren.

Im Ergebnis zeichne sich bis zum Jahresende kein größerer Verlust ab. Im Gegenteil: statt 12,4 Mio. Euro betrage der Jahresfehlbetrag nur 11,2 Mio. Euro und fällt geringer aus als erwartet. Diese Verbesserung von rund 1,2 Mio. Euro sei sehr erfreulich, so Herr Mösgen. Auch die mit dem HSK verbundenen Einsparmaßnahmen und die damit angestrebte Haushalts­verbesse­rung für 2013 würden um ca. 200.000 Euro höher ausfallen als erwartet.

Auf eine Nachfrage von Herrn Klanke, wie hoch die Abschreibungen insgesamt seien, ant­wor­tete der Bürgermeister, dass diese zwischen 6 und 7 Mio. Euro lägen.

 

Herr Eisenhardt war erfreut über das Jahresergebnis 2013. Allerdings empfand er es als schwierig, dem Finanzbericht zu folgen. Er wünsche sich vorab ein Hand-Out oder eine Tisch­vorlage, um den Bericht besser nachvollziehen zu können.

 

Der Bürgermeister erwiderte, dass eine Visualisierung des Berichtes wie im Vorjahr gefordert mit der PowerPoint-Präsentation vorgenommen worden sei. Er bat den visualisierten Bericht und die Zuleitung nach der Sitzung zu akzeptieren. Diese Vorgehensweise sei richtig und üblich. Dem Informationsrecht des Rates werde genügt.

 

Auf die Bitte von Herrn Hasler, die Unterlagen nach dem Vortrag zu bekommen, verwies der Bürgermeister auf die Niederschrift. Er sicherte zu, die PowerPoint-Präsentation vorab ins Ratsinformationssystem stellen zu lassen.