Sitzung: 12.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Mösgen gab anhand einer PowerPoint-Präsentation (als Anlage dem Protokoll beigefügt) einen Überblick über die derzeitige finanzielle Situation sowie die entsprechend bis zum Jahresende prognostizierten Werte. Im Bereich der Erträge zeigte er insbesondere die Entwicklung der Steuern auf. Bei der Gewerbesteuer liege der Hebesatz bei 470%, der durchschnittliche Hebesatz im Kreis Unna betrage 464%. Der Ansatz von 15 Mio. € in 2013 werde bis zum Jahresende um ca. 500.000 € unterschritten. Bei der Grundsteuer B sei der Hebesatz in 2013 von 440% auf 580% angehoben worden. Hier betrage der durchschnittliche Hebesatz im Kreis Unna 570%. Die Prognose zeige, dass der Ansatz leicht überschritten werde (+116.000 €).
Aufgrund einer Systemumstellung bei der Vergnügungssteuer sei es zu einem einmaligen Mehreffekt in Höhe von 146.000 € gekommen.
Bei den Sonstigen Erträgen gebe es einen leichten Rückgang der Schlüsselzuweisungen um ca. 116.000 €, bei den Zuweisungen vom Land eine leichte Erhöhung von ca. 493.000 €. Diese Erhöhung beruhe auf Umbuchungen infolge von Anregungen der Wirtschaftsprüfer im Bereich nicht erwarteter Leistungen im Kindertagespflegebereich.
In der Ergebnisrechnung seien Mindererträge in Höhe von 16,74 Mio. Euro festzustellen. Das NKF-Weiterentwicklungsgesetz 2013 ermögliche es nach § 43 GemHVO Abgänge des Anlagevermögens und tatsächlich realisierte Veräußerungen nur noch mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Dies helfe insbesondere den struktur- und finanzschwachen Kommunen die aufgrund der bisher geltenden Buchungsvorgaben durch die Veräußerung von Immobilien oder anderen Anlagegütern aufgrund der bislang zwingenden erfolgswirksamen Auflösung der Restbuchwerte mitunter ein so negatives Ergebnis hinnehmen mussten, das sie in die Haushaltssicherung zwang, obwohl das Ziel der Veräußerung nachhaltige Haushaltsverbesserung gewesen wäre. Unter diesem Aspekt der Restbuchwertproblematik sei das prognostizierte Jahresergebnis zu bewerten. Mindererträge durch Abgänge des Anlagevermögens infolge Veräußerungen und daraus resultierender Aufwand führe zu einem nahezu neutralen Ergebnis. Das verdeutlichte Herr Mösgen anhand einer Folie am Beispiel des Hellmig-Krankenhauses. Auf eine Verständnisfrage von Herrn Grosch erläuterte Herr Mösgen die bisherige Systematik. Er nannte die buchungstechnischen Effekte am Beispiel der Glückaufschule. Hier habe es einen Restbuchwert von 1,6 Mio. Euro gegeben, der durch Sonderabschreibungen zu Verlusten geführt habe. Der Bürgermeister ergänzte, dass das NKF es ermögliche einen Bilanzverlust im Anlagevermögen mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Im Bereich der Aufwendungen bezog sich Herr Mösgen zunächst auf die Finanzaufwendungen. Hier zeige die Prognose, dass die Höhe der Darlehen sowie die Liquiditätskredite die Planzahlen unterschritten. Die Tilgung des Darlehens läge bei 1,43 Mio. Euro. Die Netto-Neuverschuldung läge, wie prognostiziert, bei 8,68 Mio. Euro. Aufgrund des günstigen Zinsniveaus zeichne sich bei den Zinsaufwendungen eine Minderung gegenüber der Planung von 1,2 Mio. Euro ab. Bei den Sonstigen Aufwendungen weise die Prognose insbesondere bei den Jugendhilfeleistungen und bei der Kreisumlage Minderaufwendungen aus. Ein leichter Mehraufwand entstehe bei den Sonstigen sozialen Leistungen und den Wertkorrekturen.
Im Ergebnis zeichne sich bis zum Jahresende kein größerer Verlust ab. Im Gegenteil: statt 12,4 Mio. Euro betrage der Jahresfehlbetrag nur 11,2 Mio. Euro und fällt geringer aus als erwartet. Diese Verbesserung von rund 1,2 Mio. Euro sei sehr erfreulich, so Herr Mösgen. Auch die mit dem HSK verbundenen Einsparmaßnahmen und die damit angestrebte Haushaltsverbesserung für 2013 würden um ca. 200.000 Euro höher ausfallen als erwartet.
Auf eine Nachfrage von Herrn Klanke, wie hoch die Abschreibungen insgesamt seien, antwortete der Bürgermeister, dass diese zwischen 6 und 7 Mio. Euro lägen.
Herr Eisenhardt war erfreut über das Jahresergebnis 2013. Allerdings empfand er es als schwierig, dem Finanzbericht zu folgen. Er wünsche sich vorab ein Hand-Out oder eine Tischvorlage, um den Bericht besser nachvollziehen zu können.
Der Bürgermeister erwiderte, dass eine Visualisierung des Berichtes wie im Vorjahr gefordert mit der PowerPoint-Präsentation vorgenommen worden sei. Er bat den visualisierten Bericht und die Zuleitung nach der Sitzung zu akzeptieren. Diese Vorgehensweise sei richtig und üblich. Dem Informationsrecht des Rates werde genügt.
Auf die Bitte von Herrn Hasler, die Unterlagen nach dem Vortrag zu bekommen, verwies der Bürgermeister auf die Niederschrift. Er sicherte zu, die PowerPoint-Präsentation vorab ins Ratsinformationssystem stellen zu lassen.