Frau Scharrenbach bat um Mitteilung, ob sich die zwölf noch offenen Anmeldungen in der Zwischenzeit verteilt hätten und wie sich die Anmeldungen auf die Anzahl der zu bildenden Klassen unter Berücksichtigung des kommunalen Klassenteilers sowie auf die Klassengrößen auswirken.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass es sich um den aktuellen Stand der Anmeldungen handeln würde, verwaltungsintern sei eine Zuweisung nach den Wohnorten auf die einzelnen Schulstandorte erfolgt, um eine Einschätzung hinsichtlich der Klassenbildung zu erhalten. Die in der Mitteilungsvorlage benannte Problemlage, dass SchülerInnen am Teilstandort der Südschule abgewiesen werden müssen, werde sich auch noch einmal auf die Klassenbildung auswirken.
Er zeigte sich überzeugt davon, dass man mit den nach der kommunalen Klassenrichtzahl zulässigen 16 Eingangsklassen auskommen werde.

 

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach, ob an dem Teilstandort der Südschule eine Eingangsklasse mit 29 SchülerInnen gebildet werde, verwies Herr Brüggemann auf eine seit Jahren mit der Schule bestehende Vereinbarung, dass zunächst eine Klassenbildung mit 28 SchülerInnen erfolge, um noch die Möglichkeit der Aufnahme eines späteren Zuzuges eines Kindes mit katholischem Bekenntnis zu ermöglichen. Dieses werde wie in der Vergangenheit die Schulleitung regeln. Anmerkung der Verwaltung: Die Vereinbarung mit der Schule ist durch die neue Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz vom Mai 2013 überholt. Danach gilt bei der Klassenbildung an Grundschulen die Bandbreite von 15 – 29. Die Schulanfängerzahl zum Schuljahr 2014/2015 wird auf 25 Kinder beschränkt. Diese Regelung erfolgt in Abstimmung mit Schule und Schulaufsicht.

 

Herr Schulamtsdirektor Rieger betrat die Sitzung.