Frau Jachmann erinnerte an den Bericht des Herrn Schulamtsdirektors Rieger zum Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 21.03.2013 und dass von einer Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause ausgegangen werden konnte. Das Gesetz sei nun verabschiedet worden. Im Hinblick auf eine Entscheidung noch vor der Sommerpause habe die Verwaltung im April die Schulleiterinnen und Schulleiter der Kamener Schulen angeschrieben und gebeten, das Thema Inklusion in den schulischen Gremien zu diskutieren. Daraus würden sich standortspezifische Schulpositionen ergeben.

Zurzeit würden der Verwaltung bereits einige Unterlagen der Schulen vorliegen, die teilweise auf der Grundlage von Beschlüssen der Schulkonferenzen und teilweise durch Schulleitung formuliert seien. Die Unterlagen würden zunächst noch gesammelt und gesichtet und werden noch mit den Schulen zu besprechen seien.

Die vielfältigen Auswirkungen des Gesetzes im Schulalltag seien noch nicht abschließend absehbar. Als Beispiele seien genannt die Bereiche der Lern- und Fördermaterialien, Raum- und Sachausstattung, Raumgrößen und Erreichbarkeit sowie Verbesserung der Raumakustik.

 

Herr Bucek fragte, ob es möglich sei, einige Beispiele an Rückmeldungen der Schulen zu geben, um schon jetzt einen Eindruck davon zu gewinnen, welche gravierenden Veränderungen organisatorischer Art oder in der Sachausstattung bzw. Unterrichtsgestaltung zu erwarten sein werden.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass sicherlich am Ende eine Anforderungsliste stehe, die schulstandortscharf aufzuarbeiten sei und die dann auch umzusetzen sei. Wie bereits schon durch Frau Jachmann erklärt, seien einzelne Bereiche jedoch erst rudimentär aufgerufen worden. Es sei zu verinnerlichen, dass das Gesetz erst jetzt verabschiedet worden sei und die Schulen daher erst jetzt in der Lage seien unter Mitwirkung der Schulgremien unter Berücksichtigung von Standortspezifika entsprechende Anforderungen an die Verwaltung zu formulieren.

 

Die Verwaltung werde wie zugesagt die Anforderungen bündeln und dem Ausschuss vortragen. In der Entwicklung einer gemeinsamen Linie gehöre dann auch die Bildung von Schwerpunktschulen. Ein genügend großer Zeitraum sei hierfür vorhanden. Die Verwaltung werde dem Parlament jedoch schon für den Haushalt 2014 eine Position vorlegen, mit der im begrenzten Umfang erste Maßnahmen zur Optimierung von Schulstandorten durchgeführt werden könnten.

 

Frau Weingarten richtete die Frage an die anwesenden SchulleiterInnen, wie die Erfahrungen der allgemein bildenden Schulen bis jetzt seien.

 

Frau Dirzus teilte mit, dass die Grundschulen bereits seit mehr als 15 Jahren gemeinsamen Unterricht durchführen würden. Hier werde im Grunde alles möglich gemacht, was Eltern wünschen. Sie sehe eher ein Problem für die weiterführenden Schulen. Die Grundschulen hätten positive Erfahrungen gemacht. Es bestehe nicht die Befürchtung, dass aufgrund der Änderung des Schulgesetztes die Klassen überfüllt würden mit Kindern mit besonderem Förderbedarf. Ihre Sorge sei eher, dass die Klassenstärken eher zu groß seien, so dass keine weiteren Kinder aufgenommen werden könnten. Eine Klassenstärke von 29 Kindern im gemeinsamen Unterricht, davon 5 Kindern mit besonderem Förderbedarf, sei eine Herausforderung, unter der die Gesundheit der Lehrkräfte schon einmal leiden könne. Daher müsse abgestimmt werden, was zu tun sei, wenn die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf ein gewisses Maß überschreite.

 

Herr Kampmann ergänzte, dass nach den Zahlen des aktuellen Schuljahres 2013/14 in Kamen und Bönen 61 SchülerInnen in der Primarstufe und inzwischen 69 SchülerInnen in der Sekundarstufe am gemeinsamen Unterricht teilnehmen würden. Das Zahlenverhältnis habe sich damit gegenüber früheren Jahren umgekehrt. Dieses müsse betrachtet werden vor dem Hintergrund, dass mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Jahr 1995 die Grundschulen bereits angefangen hätten integrativ zu fördern und zu arbeiten. Dieser Erfahrungsschatz fehle in der Sekundarstufe. Hier seien die Kamener Schulen aber bereits auf dem Weg. In den Förderschulen in Kamen und Bönen, die Sonnenschule, Regenbogenschule und Käthe-Kollwitz-Schule, seien derzeit 123 SchülerInnen und im gemeinsamen Unterricht 160 SchülerInnen. Damit seien deutlich über 50 % der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule.

 

Frau Weingarten erklärte, dass sie aufgrund eigener Gespräche mit Eltern die Entwicklung in der Primarstufe nicht als positiv empfinde. Es bestehe das Problem, dass die Qualifizierung der Lehrkräfte nicht ausreiche bzw. nicht genügend Förderschullehrer in den Schulen vorhanden seien. Dieses führe gerade im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung zu einer nur ungenügenden Förderung. Die Kinder mit Förderbedarf erhielten täglich die Rückmeldung, dass sie Störenfriede seien, wo hingegen die Kinder ohne Förderbedarf in ihren Lernbedingungen eingeschränkt seien. Hier käme es teilweise bei Kindern ohne Förderbedarf auch zu körperlichen Beeinträchtigungen, seien es chronische Bauchschmerzen oder Angst vor körperlicher Gewalt und Mobbing. Insoweit sei aus ihrer Sicht schneller Handlungsbedarf gegeben.

 

Die beiden Unterrichtskonzepte gemeinsamer Unterricht und integrative Klasse würden, so Herr Bucek, aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung zukünftig nicht mehr existieren bzw. auslaufen. Er bat die Schulleitungen um Auskunft darüber, wie sich die Zukunft der Arbeit mit SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf darstellen würde.

 

Hinsichtlich der Erklärungen von Frau Weingarten äußerte Herr Klanke, dass es sicherlich diese Bedenken von LehrerInnen und Eltern gebe, hier Regelungen jedoch nur vor Ort möglich und mit den SchulleiterInnen zu klären seien.
Die Stadt Kamen sei als Schulträger vorrangig zuständig für äußere Schulangelegenheiten, also die Sachausstattung des Gebäudes und die Vorhaltung von Verwaltungspersonal. Hier sei das Bestmögliche zu tun. Ob die hierfür bereitgestellten Mittel auskömmlich sind, sei im Dialog mit den Schulleitungen zu klären und es müsse gegebenenfalls nachgesteuert werden.

 

Frau Scharrenbach betonte, dass die CDU-Fraktion zur Inklusion stehe. Es gebe keine großen Bedenken und es gebe ein Gesetz. Es werde sich über die nächsten Jahre zeigen, wo Nachsteuerungsbedarf gegeben sei und wo nicht. Die Verpflichtung der Kommune sei es, das System aufzustellen und daher sei es durchaus bemerkenswert, dass für den Haushalt 2014 eine Position eingetragen werden soll. Hier habe die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund der Ausschussitzung im März eher den Wunsch gehabt, dieses im gemeinsamen Dialog zu entwickeln. Wenn die Verwaltung überlege, in Abstimmung mit den Schulleitungen SchülerInnen schwerpunktmäßig zuzuweisen, dann muss man sich die Frage stellen, ob dieses funktioniert, wenn formal noch keine Schwerpunktschulen eingerichtet worden sind.


Wenn aus einer Schulpflegschaft heraus einer Schulpflegschaftsvorsitzenden die Erfahrungen aus Grundschule berichtet werden, dann könne man dieses nicht versuchen wegzuwischen, sondern es sei auch Sorge dafür zu tragen, dass kommunale Bildungslandschaft gelingt. Man könne sich, so Frau Scharrenbach, wie Herr Klanke auf den Standpunkt stellen, dass man als Schulträger nur für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig sei. Die CDU-Fraktion würde aber hinsichtlich der schulischen Inklusion gerne einen Schritt weitergehen und versuchen die Prozesse soweit wie möglich zu begleiten, damit schulische Inklusion auch gelinge. Dies seien Vernetzungen, Kooperationen mit regionalen Bildungslandschaften. Sie regte die Überlegung an, mit Blick auf den 01.08.2014 eine Veranstaltung zusammen mit Förderschule und sämtlichen Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen durchzuführen, um einen inhaltlichen Austausch vorzunehmen.

 

Was den eigentlichen Tagesordnungspunkt angehe, so Frau Scharrenbach, habe die CDU-Fraktion seitens der Verwaltung erheblich mehr erwartet. Zu nennen seien beispielhaft die Integrationsklassen, in denen SchülerInnen im Förderbereich Lernen ab der Klasse 7 im Unterrichtsfach Technik unterrichtet werden müssen. Hier stelle sich die Frage, ob hier genügend Werkräume zur Verfügung stehen, ob ein Schülertransport zu anderen Schulstandorten bestehe oder weitere Probleme in der Sachausstattung bestehen.

 

Herr Eckardt berichtete aus seiner Funktion als Schulleiter einer Hauptschule heraus, dass mit Blick auf die verschiedenen Förderschwerpunkte kein gesonderter Technik- und Hauswirtschaftsraum benötigt werde. Ein anderer Fall liege vor, wenn es sich um Körperbehinderung oder motorische Behinderung handeln würde. Diese seien bisher jedoch noch nicht an einer Regelschule. Wenn hierfür eine Schwerpunktschule zu bilden sei, dann müssten entsprechend der Behinderungen auch die Einrichtungen geschaffen werden.

 

Er könne schon jetzt garantieren, so Herr Brüggemann, dass auf die von Frau Scharrenbach formulierten Fragen in der Sitzung nicht in allen Fällen Antworten zu erhalten seien. Seitens der CDU-Fraktion werde immer davon gesprochen, die Entwicklung im Dialog durchzuführen. Genau dieser Ansatz werde von der Verwaltung verfolgt. Mit der aktuellen Sitzung werde die zweite oder dritte Runde durchgeführt. Nachdem die Schulen von der Verwaltung angeschrieben worden seien, bestehe die Möglichkeit mitzuwirken und zwar auch unter Mitnahme der Mitwirkungsgremien.

Die Verwaltung wisse sehr wohl um die Sorgen, die auf allen Ebenen vorhanden seien. Auf der Ebene der Förderschulen über das Weiterbestehen der Schule, die Zukunft des Kollegiums, die Sorge der Eltern um die weitere Entwicklung des Kindes. Auch die Kollegien der Regelschulen seien in Sorge über die weitere Entwicklung, da sie im Regelfall noch über keine Erfahrungen hinsichtlich der inklusiven Beschulung verfügen. Und es gebe auch die Sorgen der Eltern, deren Kinder schon jetzt in den Regelschulen beschult würden.
Herr Brüggemann betonte, dass allgemein ein hoher Informations- und Nachfragebedarf vorhanden sei und auch die aktuelle Sitzung des Schul- und Sportausschusses dazu diene, aufkommende Fragen ein Stück weit aus der Gruppe der Fachleute zu beantworten. Die Einladung von Herrn Dr. Habeck diene dazu, einen Input zu geben. In Kamen wolle man wissen, was auf die Schulen zukomme. Er glaube, dass Kamen die einzige Kommune im Kreis Unna sei, die dieses so organisiert habe. Auch das sei ein Bestandteil von Dialog.

 

Es handele sich um einen Prozess, der sich auch in den Schulen über Jahre entwickeln werde. Je nach Sparte der Behinderungen seien die einzelnen Schulstandorte nacheinander aufzurüsten, nachdem man vielleicht den Ansatz der Schwerpunktschulen verlassen habe.

 

Herr Brüggemann bezeichnete die von Frau Scharrenbach genutzte Vokabel, dass bei der Aufnahme der SchülerInnen an den Grundschulen durch die Schulleitungen behinderte SchülerInnen einzelnen Standorten zugewiesen würden, nicht angemessen.

Die Verwaltung habe gesagt, dass zunächst auf den Förderbedarf und die notwendige Ausstattung geschaut werden müsse. Er habe das Wort Schülerzuweisungen in diesem Kontext nicht verwandt.

 

Er appellierte daran, die Entwicklung gemeinsam, in Ruhe, mit Geduld und unter Mitnahme aller Strukturen zu gestalten. Die Verwaltung habe in den Anschreiben im April und zur aktuellen Sitzung genau formuliert, welchen Weg man sich gemeinsam vorstelle könne.

 

Herr Dr. Hoffmann berichtete, dass die Gesamtschule momentan, ausgehend von 180 SchülerInnen pro Jahrgang, im 5. Jahrgang zwei SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im 6. Jahrgang ebenfalls zwei SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Sprache und jeweils 1 Kind mit dem Förderschwerpunkt Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung besuchen würden. Den 7. Jahrgang würden 3 SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung besuchen und es sei eine integrative Lerngruppe mit 5 SchülerInnen gebildet worden. Im 8. Jahrgang werde ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Lernen und im 9. Jahrgang ein Kind mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beschult. Diese Zahlen belegten den geringen Anteil der diagnostizierten SchülerInnen gesehen auf den jeweiligen Jahrgang. Hier sei zu fragen, ob es noch das ein oder andere nicht diagnostizierte Kind gebe und warum eine Diagnose noch nicht erfolgt sei.

Im Falle der zu bildenden integrativen Lerngruppe sei es der Fall gewesen, dass alle 5 SchülerInnen erst in der 6. Klasse nach längerer Beobachtungsphase diagnostiziert wurden, obwohl schon Kindertagesstätte und Primarstufe durchlaufen worden sind. Die integrative Lerngruppe sei dann auf Anforderung der Bezirksregierung innerhalb von 4 Wochen eingerichtet worden. Entsprechend gut ausgebildete Lehrkräfte hätten nicht zur Verfügung gestanden, die Räume hätten nicht zur Verfügung gestanden und es fehlte an Knowhow sowie der Bereitschaft, dieses schnell umzusetzen. Dieses dürfe in Zukunft nicht noch einmal passieren. Die Bereitstellung der Sachausstattung sei in Zusammenarbeit mit dem Schulträger zeitnah erfolgt. Problem seitens der Schule sei nunmehr Umsetzung, insbesondere die Verbesserung der Qualifikation der Lehrkräfte. Aufgrund der großen Klassen seien die SchülerInnen auf zwei Klassen aufgeteilt worden. Durch die Käthe-Kollwitz-Schule und die Bezirksregierung sei jeweils eine halbe Stelle zugewiesen worden.

Es werde nach Aussage von Herrn Dr. Hoffmann zu schnell über die Einrichtung von Räumen, die Standorte von Förderschulen usw. gesprochen. Im Vordergrund müsse aus seiner Sicht jedoch eher der Bedarf der Kinder stehen, nämlich eine wesentlich verbesserte, frühzeitige und intensive Betreuung und Diagnostik bereits in den frühen Lebensjahren. Er sei sich bewusst, dass dieses durch den Schulträger nicht gelöst werden könne.

 

Die Hauptschule sei nach Mitteilung von Herrn Stewen bereits seit vielen Jahren auf dem Weg. In diesem Schuljahr würden 47 SchülerInnen mit Förderbedarf beschult. Die personelle Ausstattung sei durch die Käthe-Kollwitz-Schule und die Regenbogenschule gewährleistet. Was ihm Sorge bereite sei die Ausstattung der Schule im Sinne von Material und Räumen. Hier sei man ständig im Austausch mit dem Schulträger, da eine ständige Optimierung erfolgen müsse.

 

Man habe als Hauptschule das Gefühl, bereits sehr viele SchülerInnen mit Förderbedarf aufgenommen und daher hier einen Schwerpunkt zu haben. Die Schule sei intensiv an einer Konzeptentwicklung beteiligt und erhalte hier auch Unterstützung der Schulaufsicht. Nach seiner Auffassung sei dieses jedoch speziell im Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung eine gemeinsame Aufgabe aller Schulen. Hier müsse eine gleichmäßige Aufgabenverteilung stattfinden. Kinder mit dem Förderbedarf Lernen sehe er jedoch ganz deutlich sehr nah an der Hauptschule. Die Realschule sei auch schon längere Zeit mit dabei. Wenn aber das Ziel verfolgt werde, dass Kinder mit dem Förderbedarf Lernen eventuell einen Regelschulabschluss machen könnten, so könne dieses eher an der Hauptschule und der Realschule sowie der Gesamtschule gelingen als am Gymnasium.

Nach seiner Einschätzung sei es, so Herr Stewen, sehr riskant im Falle der Schließung der Förderschulen alle Förderschüler zur Hauptschule zu schicken. Im Sinne des Dialoges und des Austausches sollte diese Entwicklung weiter verfolgt werden. Zur Zeit sei das Problem auch mit Blick auf die Systemgröße an der Hauptschule gut gelöst. Sollte jedoch die Anzahl der SchülerInnen mit Förderbedarf weiter steigen, so stoße die Hauptschule an ihre Grenzen.

 

Die Ausstattung in den Bereichen Arbeitslehre und Technik sei, erklärte Herr Kampmann, eine grundsätzliche Frage, über die man nachdenken müsse. Es sei noch nicht überall im Bewusstsein dass die SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen an einer Regelschule grundsätzlich den Bildungsanspruch mitbringen würden, der bedingt, dass ab Klasse 7 in praktischen Bereichen unterrichtet werde. Dieses sei nicht an allen Schulen sichergestellt. Auch nach Gesprächen mit dem Schulleiter, Herrn Wehlack, verfüge die Realschule nicht über die entsprechenden Fachräume.

Hinsichtlich der von Herrn Dr. Hoffmann beschriebenen Problematik des Zeitpunktes der Diagnostik sei nach Mitteilung von Herrn Kampmann anzumerken, dass sicherlich in der Sekundarstufe vermehrt Probleme auftreten würden gegenüber der Situation in der Primarstufe. Hier seien aber auch die Grundschulen zu schützen. An allen Grundschulen seien bereits Lehrerstellen aus dem Förderschulkapitel sowie Integrationshelfer vorhanden, so dass auch mit Blick auf die durchschnittlichen Klassengrößen eine Förderung ohne Feststellung eines Förderbedarfs erfolge. An der Schnittstelle zur Sekundarstufe änderten sich jedoch die Rahmenbedingungen.

 

Herr Heidler wies darauf hin, dass die Ängste der Eltern und Lehrer sicherlich ernst genommen werden müssten, es gebe aber auch positive Erfahrungen durch die inklusive Beschulung auch bei den Lehrkräften.
Er halte die Herangehensweise der Verwaltung für richtig, dass die Schulen zunächst ihre anstehenden Bedarfe benennen und hierüber anschließend diskutiert werden könne. Die Entwicklung ende nicht mit dem 01.08.2014 sondern gehe darüber hinaus und werde durch weitere landesrechtlichen Regelungen begleitet werden, zum Beispiel hinsichtlich der Konnexität. Hier müsse die Vereinbarung zwischen Land und kommunaler Spitzenverbände abgewartet werden.

 

Die Berichte der beiden Schulleiter legten nach Meinung von Herr Bucek zwei Konsequenzen nahe. Als erste Konsequenz sei eine gewisse Ratlosigkeit darüber festzustellen, wie es weitergehen könne. Dieses beziehe sich sowohl auf unterrichtliche Dinge wie auch die Organisation des Schulbetriebes vor dem Hintergrund der Inklusion. Nach seiner Einschätzung wäre es dann konsequent, das zu bündeln und im Sinne der inklusiven Schullandschaft in Kamen zu konzipieren.

 

Weiterhin stelle sich ihm die Frage, wie an den allgemeinbildenden Schulen mit den SchülerInnen umgegangen werde, die sitzenbleiben und den SchülerInnen mit Förderbedarf, die nicht sitzenbleiben könnten.

 

Herr Eckardt stellte fest, dass die letzte Frage den Rahmen sprenge. Bei vielen Fragen sei zu konstatieren, dass diese nicht durch den Schulträger gelöst werden können. Die Änderung von Rahmenbedingungen wie Stellenzuweisungen, Klassengröße erfolge durch landesrechtliche Regelungen, die abzuwarten seien.

 

Herr Kleinschnitger bekräftigte die Ausführungen von Frau Dirzus hinsichtlich der langen Erfahrung der Grundschulen im gemeinsamen Unterricht. Ein Problem sei nach seiner Auffassung jedoch im Förderbereich der emotionalen und sozialen Entwicklung festzustellen. Er forderte Frau Scharrenbach dazu auf, hier etwas zu machen, soweit es in ihrer Macht stehe. Wenn es darum gehe Schulstandorte zu schließen, sei seitens der Schulleitung und des Lehrerkollegiums der Südschule festzustellen, dass die SchülerInnen im Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung die größten Probleme bereiten würden.

 

Herr Eckardt teilte mit, er sei von Herrn Moka darauf hingewiesen worden, dass sich die Richtwerte noch ändern werden. Ob dieses ausreiche, sei eine andere Sache.

Bezüglich des Förderbedarfes der emotionalen und sozialen Entwicklung sei auch die Jugendhilfe eingeschaltet, hierzu könne Herr Dunker einige Ausführungen machen.

 

Herr Dunker informierte darüber, dass die Jugendhilfe im Falle des Förderbedarfs der emotionalen und sozialen Entwicklung im Rahmen des § 35 a Sozialgesetzbuch VIII „Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche“ zur Gestellung der Integrationshelfer beteiligt sei. Voraussetzung sei eine Stellungnahme der Schulen über den Entwicklungsverlauf des Kindes bzw. des Jugendlichen und die daraus resultierende Notwendigkeit eines Integrationshelfers, sowie ein Gutachten der gemeinsamen Erziehungsberatungsstelle Kamen/Bergkamen.

Die Dauer und Intensität einer Betreuung wird in einem Hilfeplanverfahren innerhalb der Jugendhilfe festgelegt. Weitere Hilfen könnten installiert werden, wenn diese notwendig sind.

Insgesamt sei eine steigende Tendenz erkennbar. Sie dürfe aber nicht dazu führen, dass diese Hilfeform als schulbegleitende Unterstützung zur Inklusion bewertet wird. Diese Hilfen seien individuelle Eingliederungshilfen für den Einzelnen nach vorausgegangener Diagnostik. Unterstützungen von Unterrichtsabläufen im Rahmen der Inklusion seien damit nicht gemeint.

 

Im Rahmen der Jugendhilfe sei man allerdings dabei, Alternativen zur Individuallösung Betreuungshilfen zu diskutieren. Hier werde auf Kreisebene Poolbildungen mehrerer Integrationshelfer in den Schulen, die nicht mehr auf die einzelne Person fixiert seien, geprüft.

 

Dadurch werde ermöglicht, dass ein Integrationshelfer in schulischen Angelegenheiten für mehrere SchülerInnen zuständig sein könnte. Gleichzeitig solle ein Verfahren über die Aufnahme von Integrationshelfern auf Kreisebene standardisiert werden. Dieses seien alles Entwicklungen, die genutzt werden sollen, um ein konstruktives System zu entwickeln, im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung unterstützend tätig zu werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Weingarten, ob seitens der Schulen auf den Pool der Integrationshelfer nur bei Kindern, für die ein Förderbedarf bereits festgestellt wurde, oder auch bei Kindern, bei denen Auffälligkeiten vorhanden seien aber Verfahren noch nicht eingeleitet wurden, zurückgegriffen werden könne, teilte Herr Dunker mit, dass die Überlegungen zur Poolbildung noch ganz am Anfang stehen würden. Welche Rahmenbedingungen entstehen werden, sei durch die Arbeitsgruppe auf Kreisebene zu erarbeiten. Eine einvernehmliche Lösung werde angestrebt, mit der gearbeitet werden könne.

 

Definitiv klar sei aber, dass eine Poolbildung nicht das oben dargestellte Hilfeplanverfahren ersetzen könne. Jugendhilfe trete nur dann ein, wenn eine diagnostizierte seelische Behinderung vorliege, bzw. Kinder von Behinderung bedroht seien. Insofern sei eine Förderung von Kindern die nicht diagnostiziert seien über die Jugendhilfe nicht vorgesehen.

 

Die Ausführungen von Herrn Bucek, dass die Schulleitungen ratlos seien, könnten nach Auffassung von Herrn Klanke nicht stehen gelassen werden. Die Schulleitungen gingen täglich mit der Thematik der Inklusion um und seien hier im Dialog mit dem Schulträger und dem Jugendamt. Im Ausschuss werde von den Experten berichtet und es sei Aufgabe der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierzu sei man auf die entsprechenden Hinweise der Experten aus Verwaltung und Schulen angewiesen. Die Politik solle sich nicht in Dinge einmischen, die Bestandteil der inneren Schulangelegenheiten seien.

 

Frau Weingarten fragte, ob in die vorliegenden Beschlüsse der Schulkonferenzen Einsicht genommen werden könne.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass die Verwaltung zunächst abwarten werde, bis alle Schulen Ihre Positionen beschrieben haben, diese dann gebündelt und eingeordnet und beraten würden. Was jetzt vorliege könne noch nicht vollständig sein, da die Schulen erst jetzt unter Beteiligung der Mitwirkungsgremien auf der Grundlage des durch den Landtag beschlossenen 9. Schulrechtsänderungsgesetztes damit beginnen könnten, ihre Positionen zu erarbeiten.

 

Herr Eckardt sagte zu, dass sobald eine verlässliche Datenauswertung vorliege, er zu einer weiteren Sitzung einladen werde.