Herr Eckardt begrüßte einleitend nochmals Herrn Dr. Habeck und regte an, nach dem Vortrag in einen offenen Dialog einzutreten und er erklärte, dass er daher zum Tagesordnungspunkt auf die Regelungen der Geschäftsordnung hinsichtlich der Anzahl und Dauer von Fragen und Stellungnahmen verzichten werde, soweit sie sich inhaltlich auf den Vortrag beziehen würden.
Einwände hiergegen wurden nicht erhoben.

 

Herr Dr. Habeck berichtete anhand einer Präsentation (siehe Anlage I) über die Grundlagen des durch den Kreis Unna beauftragten Gutachtens zur Schulorganisation für die Förderschulen im Hinblick auf die Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Es seien quantitative und qualitative Veränderungen im Kreis Unna zu verzeichnen, die nicht durch die Inklusion verursacht, jedoch hiermit im Zusammenhang stehen würden. Diese seien nicht nur isoliert auf die Stadt Kamen sondern über den gesamten Kreis Unna zu betrachten.
Es gehe ihm in dem Vortrag nicht um ein Ja oder Nein zur Inklusion, da es sich um ein nunmehr beschlossenes Gesetz handeln würde, sondern darum, was in der nachfolgenden Ausformung nötig und möglich sei. Das beauftragte Gutachten beziehe ausdrücklich nicht Stellung gegen Inklusion, sondern es nenne mögliche Förderorte im Kreis Unna für die im Gesetz vorgesehene Wahlmöglichkeit von Förderorten.
Gründe für Veränderungen an Schule seien allgemein sinkende Schülerzahlen und ein gleichzeitig verändertes Schulwahlverhalten. Das geänderte Schulwahlverhalten habe in den letzten Jahren insbesondere Auswirkungen auf die Hauptschulen und Förderschulen gehabt. Ein weiterer Grund seien die gesetzlichen Grundlagen. Die in 2006 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention sei von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert worden und sei daher für Bund, Länder und Kommunen verbindlich. Auf Landesebene sei aktuell das 9. Schulrechtsänderungsgesetz mit dem Ziel des gemeinsamen Lernens als Regelfall beschlossen worden.

 

Wesentlicher Bestandteil des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sei, so Herr Dr. Habeck, dass in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen werde und Schulträger auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen könnten. Die Förderortwahl soll bis auf weiteres für die Eltern möglich sein. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass auch ein entsprechendes Angebot vor Ort vorhanden sei.
Die Fortführung von Förderschulen sei nur unter zwingender Einhaltung der durch Verordnung festgelegten Mindestgrößen möglich. Danach kann eine Förderschule nur noch weiterbestehen, wenn beim Förderschwerpunkt Lernen 144 SchülerInnen und den Förderschwerpunkten Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung je 33 SchülerInnen in der Primar- und Sekundarstufe die Schule besuchten. Bei einer Unterschreitung der Mindestgröße sei die Bildung einer Eingangsklasse ab dem 01.08.2015 dann nicht mehr möglich. Bei Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gelte dieses ab dem Jahr 2016.

 

Im Kreis Unna gäbe es zurzeit acht Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, von denen zum heutigen Zeitpunkt nur zwei Förderschulen diese Mindestgrößen erreichen würden. Die anderen sechs Förderschulen seien demnach zu schließen.

 

Herr Dr. Habeck wies darauf hin, dass diese Verordnung in den letzten Jahren nicht vollzogen worden sei und Ausnahmen zugelassen worden seien. Diese Ausnahmen werde es aller Voraussicht nach nicht mehr geben.

Es sei jedoch möglich, einzelne Schulen als Teilstandorte zu führen. Dieser müsse jedoch ebenso wie der Hauptstandort mindestens die Hälfte der Mindestschülerzahl aufweisen. Teilstandorte sollen in angemessener Entfernung zu einander liegen, wobei hier keine konkrete Definition vorliege und den Kommunen gewisse Spielräume in der Beurteilung dieser Frage gegeben seien.

Nach einem Interview der Schulministerin Frau Löhrmann in der Rheinischen Post seien 227 von 306 Förderschulen Lernen im Land NRW nach Mindestgrößenverordnung zu schließen.

 

Hier setze nach Auffassung von Herrn Dr. Habeck die Frage nach dem weiteren Handeln an.

Bei einem Abwarten und dem sich daraus ergebenden Auslaufen der Förderschulen sei absehbar kein Förderschulangebot mehr vorhanden und die Eltern hätten damit keine Wahlmöglichkeit mehr.

 

Herr Dr. Habeck ging auf die räumliche Verteilung der Förderschulen im Kreis Unna ein.

Sein Auftrag sei es nunmehr in einem Gutachten Empfehlungen auszusprechen, in welcher Form Schulstandorte als Teilstandorte so zusammengelegt werden könnten, dass die Mindestgrößen erzielt würden. Ziel sei es, ein System zu erreichen, dass durch den Erhalt von zwei bis drei Schulen mit einer Anzahl von Teilstandorten eine flächendeckende, wohnortnahe Beschulung im Kreis Unna sichergestellt werde.

Hierzu seien Datengrundlagen zu erheben, um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Datengrundlage seien eine Bewertung der heute bestehenden Schulen nach räumlicher Ausstattung, baulicher Situation und vorhandene Angebote, Gespräche mit den Schulen, den Schulträgern und der Schulaufsicht sowie Nutzung vorliegender Statistikdaten und Daten der Qualitätsanalyse.
Die vorliegenden Daten der einzelnen Förderschulstandorte würden aufbereitet und bewertet und die zu erwartenden Schülerzahlen in Anlehnung an die Verluste der letzten Jahre bzw. alternativ unter Erwartung einer weiteren Steigerung der Verlustquote durch Hochrechnungen für die Jahre bis 2018 ermittelt. Die Schulbesuche und Interviews mit Schulen und Schulträger würden in einer qualitativen Analyse bewertet, die sich an der Matrix der Qualitätsanalyse orientieren und damit standardisiert und vergleichbar sein werde. Unterrichtsbesuche seien Angelegenheit der Schulaufsicht und würden daher nicht vorgenommen.

 

Zu jedem einzelnen Förderschulstandort werde es nach Mitteilung von Herrn Dr. Habeck einen standardisierten, quantitativen und qualitativen Bericht geben über die heutige Bewertung wie auch der Zukunftsfähigkeit. Zusammengeführt werden sollen die Bewertungen zu einer regionalen Perspektive bzw. einer kreisweiten Planung für einen zukunftssicheren Masterplan. Ergänzend erklärte Herr Dr. Habeck, dass Bestandteil des Gutachtens vor dem Hintergrund fiskalischer Zwänge auch die Betrachtung der Schülerströme und der damit verbundenen Fahrkosten sein könne, um eine weitere Entscheidungshilfe zu geben.

 

Vor Eintritt in die weitere Diskussion fragte Herr Eckardt, ob Einwände gegen eine Aufzeichnung der Redebeiträge zum Zwecke der Protokollführung bestehen würden. Einwände ergaben sich nicht.

 

Frau Scharrenbach erinnerte daran, dass die CDU-Fraktion in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der schulischen Inklusion in Kamen geworben habe. In einer Folie des Vortrages sei deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass man sich ab sofort mit den geplanten Veränderungen beschäftigen sollte. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe sei damals abgelehnt worden und insoweit beschäftige man sich nun in der heutigen Sitzung mit dem Thema.

Frau Scharrenbach wies Herrn Dr. Habeck darauf hin, dass die genannten Zahlen der durch Verordnung festgelegten Mindestgrößen veraltet seien. Es gebe einen neuen Entwurf, der deutlich nachgebessert worden sei und sich derzeit in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden befände. Der Auftrag des Gutachtens befände sich in Übereinstimmung mit der Auffassung der CDU-Fraktion, Überlegungen anzustellen, die Förderschulen der einzelnen Kommunen im Bereich Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu einer Kreisschule zu vereinen und mit Teilstandorten zu arbeiten. Das Wahlrecht der Eltern setze voraus, dass im Kreis Unna entsprechende Förderschulen vorhanden seien.

Das Gutachten werde jedoch erst im Frühjahr 2014 zur Verfügung stehen und damit nach der Anmelderunde der weiterführenden Schulen. Insoweit werde sich der Schul- und Sportausschuss mit Blick auf die Anmelderunden weiterhin mit dem Thema befassen müssen. Als Beispiel nannte Frau Scharrenbach die Bildung von Schwerpunktschulen. Das Wahlrecht der Eltern müsse für den Schuljahresbeginn 01.08.2014 gewahrt bleiben.

Es sei unbestritten, dass die Förderschulen des Kreises für die Förderschwerpunkte Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung weiterhin Bestand haben werden.

In die Betrachtungen des Gutachtens zur demografischen Entwicklung sollte nach Auffassung von Frau Scharrenbach auch die Entwicklung von Behinderung einfließen. Entwicklung bei Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten bereite Sorge auch schon im Bereich der Kindertagesstätten.

 

Herr Eckardt wies Frau Scharrenbach darauf hin, dass die Bildung der Arbeitsgruppe im letzten Schul- und Sportausschuss nicht abgelehnt worden sei, sondern der Antrag zurückgezogen wurde, da er gewisse Gesichtspunkte nicht beinhaltet habe und durch die Verwaltung vorgetragen worden sei, dass es zum Thema Inklusion eine breite Diskussion im Ausschuss geben werde.

 

Auf Anmerkung von Herr Kampmann, dass es sich in der Übersicht der Förderschulen im Kreis Unna bei einem großen Teil der Förderschulen Lernen um Verbundschulen handeln würde, erklärte Herr Dr. Habeck, dass ihm dieses bekannt sei.

 

Weiterhin regte Herr Kampmann an, dass in den gutachterlichen Untersuchungen der Aspekt Berücksichtigung finden sollte, dass ein großer Teil der Verbundschulen zwischenzeitlich bis zu 50 % SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beschulen würde.
Als weiteren Aspekt trug Herr Kampmann die Befürchtung vor, dass es bei einer nur noch stark reduzierten Anzahl an Förderschulen gerade für SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu einem nicht ausreichenden Angebot komme mit der Folge, dass verstärkt Maßnahmen der Jugendhilfe bis hin zur auswärtigen Unterbringung in Anspruch genommen werden müssten. Er fragte, inwieweit ein solcher Aspekt bei der Befragung der Schulträger eine Rolle spielen würde. Nach § 80 des Schulgesetztes seien Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Es sei daher aus seiner Sicht sinnvoll, die Jugendhilfeplanung mit zu berücksichtigen.

 

Herr Klanke erklärte, dass es eine Aufgabe der Politik sein werde mit dem Kreis Unna eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen und auch eine Einigung der Kommunen mit dem Kreis hinsichtlich einer Kostenaufteilung zu erzielen. Aber auch vor diesem Hintergrund sei es gut und richtig, dass neben den quantitativen auch qualitative Aspekte in dem Gutachten Berücksichtigung finden.

Er stelle sich die Frage, in wie weit es weiterhin möglich sein werde, bei einem sich verringernden Förderschulbestand die Serviceleistungen mit Blick auf den gemeinsamen Unterricht an den allgemein bildenden Schulen weiterhin zu gewährleisten.

 

Herr Dr. Habeck begründete den benötigten Zeitraum von einem halben Jahr zur Erstellung des Gutachtens unter anderem damit, dass nach den Erstgesprächen die Erfahrungen hieraus dazu dienen werden, dass Nachfrageprofil mit Blick auf Kreisspezifika zu schärfen. Hinsichtlich der Verbundschulen sei zunächst für jede einzelne Förderschule zu klären, welche als Verbundschule anerkannt sei.

Bezüglich der Befruchtung pädagogischen Effekte teilte Herr Dr. Habeck mit, dass dieses nicht Bestandteil des Gutachtens sein könne.

 

Herr Rieger wies darauf hin, dass Gegenstand der jetzigen Beratung nur ein kleines Segment im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung sei, nämlich die Fragestellung der Auswirkungen auf den Bestand und die weitere Arbeit von Förderschulen. Schulaufsicht und Schulleitung seien Bestandteil der Exekutive des Landes, insoweit müsse er keine politischen Gewichtungen vornehmen. Er machte deutlich, dass bereits schon jetzt, unabhängig von den politischen Beratungen im Lande, zurückgehende Schülerzahlen an den Förderschulen, insbesondere an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, zu verzeichnen seien und ein geändertes Elternwahlverhalten gegeben sei. Dieses hätte sich überlagert mit den Entwicklungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Insoweit sei es richtig in verschiedenen Richtungen zu beraten, wie im Rahmen einer inklusiven Schulentwicklung ein zumindest mittelfristig zukunftsfähiges Förderschulsystem im Kreis Unna erhalten werden könne.

Ihm sei wichtig, so Herr Rieger, immer wieder die Aufgabenverteilung im Blick zu behalten. Durch den Schulträger seien in Zukunft auch noch andere Entscheidungen zu treffen, beispielsweise die Frage der Einrichtung sogenannter Schwerpunktschulen.

Während die Beschulung von SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zukünftig Aufgabe jeder Schule sein werde, wird dieses für die übrigen Förderschwerpunkte nicht so sein. Hier habe der Schulträger die Möglichkeit der Einrichtung von Schwerpunktschulen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten oder bereits vorliegender Erfahrungen der jeweiligen Schule mit speziellen Förderschwerpunkten. Diese Schwerpunktschulen hätten nach dem Willen des Gesetzgebers und der Absicht der Landesregierung die Aufgabe, die pädagogische Beratung für andere allgemeine Schulen zu übernehmen. Hier werde sicherlich auch die Unterstützung der Kompetenzen durch Förderschulen, wo diese Expertise im hohen Maße vorhanden sei, erforderlich sein. Schulaufsicht, Schulleitungen und auch Landesregierung werden sich Gedanken darüber machen müssen, wie diese Expertise transferiert werden könne. Eines der weiteren Probleme sei zum Beispiel die Personalverteilung bei aufzulösenden Förderschulen. Neben den Schulen der Primarstufe würden zukünftig auch die Schulen der Sekundarstufe I festes sonderpädagogisches Personal haben.

Herr Rieger sprach sich dafür aus, dass die Beratungen durchaus ergebnisoffen darüber geführt würden, wie ein Förderschulsystem in sicherlich quantitativ reduzierter Form im Kreis Unna aussehen könne, so dass es den Interessen der Kommune als auch den Kommunen im Kreis Unna insgesamt entspricht. Bei einzelnen Standortentscheidungen sei sicherlich auch, wie von Herrn Dr. Habeck vorgetragen, auf qualitative Aspekte zu achten.

 

Man habe sich in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgetauscht und die CDU-Fraktion stimme mit diesen Ausführungen überein, so Frau Scharrenbach. Wichtig sei, dass auch dauerhaft kleine geschützte Räume erhalten werden können für Kinder mit Behinderungen, die im Regelschulsystem nicht zurecht kommen können. Hier sei im Ausschuss und mit den Schulleitungen ein sehr intensiver Austausch erforderlich.

Sie wies auf die besondere Systematik hin, dass eine Kreisförderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vorhanden sei, gleichzeitig vor Ort mit der Käthe-Kollwitz-Schule in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bönen eine Doppelstruktur für den gleichen Förderschwerpunkt gegeben sei. Hierüber müsse nachgedacht werden.

Da es das Kompetenzzentrum nur noch bis zum 31.07.2014 geben werde und damit auch der Stellenzuschlag entfalle, werde eine Unterstützung der anderen Schulen durch die Käthe-Kollwitz-Schule ab diesem Zeitpunkt schwierig. Eine allgemeine Beratung durch die Schwerpunktschulen sei eher schwierig, da neben den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie soziale und emotionale Entwicklung ein weiterer Förderschwerpunkt hinzukomme und dieses für das vorhandene Lehrpersonal eine Zusatzaufgabe darstelle.
Abschließend richtete Frau Scharrenbach die Frage an die Verwaltung, wie mit dem Thema Schwerpunktschulen weiter verfahren werde und ob hier eine Entscheidung noch vor der nächsten Anmelderunde oder erst nach Vorlage des Gutachtens getroffen werden soll, mit der Entscheidung, dass das System noch nicht zum In Kraft treten des Gesetzes zum 01.08.2014 aufgebaut werden soll. Weiterhin seien natürlich die Kosten und die Immobilienwerte sowie die Verträge mit der Gemeinde Bönen im Blick zu nehmen und im Gutachten einzuarbeiten.

 

Herr Eckardt merkte an, dass die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems sicherlich schwierig jedoch machbar sei. Es würden sich zahlreiche Fragestellungen ergeben, aber es gäbe genügend Kommunen, die bereits in der Entwicklung weiter seien. Auswirkungen seien nicht nur im Bereich der Förderschulen zu erwarten, sondern auch bei einzelnen Regelstandorten. Aus seiner Sicht seien Änderungen bei den Klassengrößen erforderlich. Anforderungen an Unterrichts- und Fachräume seien absehbar. Dieses sei ein Prozess, an dessen Anfang man stehe. Er sei froh, dass nunmehr ein rechtlicher Rahmen vorhanden sei, an den sich Schulaufsicht und Schulträger halten müssten. Dieser Rahmen sei zur Gestaltung der vorliegenden Aufgaben zu nutzen. Behinderte SchülerInnen und Menschen mit Behinderungen seien ansonsten auch Teil des gesellschaftlichen Lebens. Nur in Schulen habe es sich eingelebt, dass sortiert worden sei.

Man müsse sich über die Förderung und die bestmöglichen Standorte Gedanken machen. Es sei bereits auf allen Ebenen viel investiert worden, so bei den Lehrkräften als auch den Integrationshelfern und der Schulsozialarbeit. Diese Bereiche seien mit zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung werde nach Mitteilung von Herrn Brüggemann die vertraglichen Regelungen im Blick behalten und die weitere Steuerung der Entwicklung werde in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen. Herr Kampmann habe in mehreren Gesprächen auch seitwärts des aktuellen Tagesordnungspunktes die Verwaltungspositionen angereichert, wofür er sehr dankbar sei. Hinsichtlich der Einrichtung von Schwerpunktschulen wies Herr Brüggemann darauf hin, dass erst, nachdem das Anmeldeverfahren durchlaufen worden sei, festgestellt werden könne, welche Förderbedarfe bestehen würden und in welcher Ausprägung bzw. Sparte Behinderung auch tatsächlich zu begleiten sein werde. Er vertraue darauf, dass die Verwaltung in einem engen Austausch mit den Schulleitungen die notwendigen Informationen erhalten und darauf kurzfristig und flexibel reagieren werde. Natürlich werde dieses mit Blick auf die bestehenden Schulgebäude nicht ohne Schwerpunktzuweisungen gehen. Er zeigte sich davon überzeugt, dass diese Aufgabe gemeinsam von Schulträger und Schulleitungen bewältigt werde.