Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 um einen Personalstrukturbericht erweitert wird.

 

Der Personalstrukturbericht umfasst dabei geschlechterdifferenzierte Angaben zu den Beschäftigten der Kernverwaltung in Bezug auf:

 

  • den Personalbestand,
  • die Besoldungs- und Entgeltstruktur,
  • die Beschäftigten nach Aufgabenbereich sowie
  • die Aus- und Fortbildungssituation.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Scharrenbach erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion. Der Stellenplan für das Haus­haltsjahr 2014 solle um einen Personalstrukturbericht, mit geschlechterdifferenzierten Angaben erweitert werden. Insbesondere in Bezug auf die Besoldungs- und Entgeltstruktur im Hinblick auf den Frauenförderplan.

 

Frau Dyduch erklärte, dass die Strukturdaten im vorliegenden Stellenplan und Frauenförderplan ausreichend seien. Weiter gebe es noch den internen Stellenplan mit geschlechterdifferenzier­ten Angaben. Mit den Angaben im geforderten Personalstrukturbericht sehe sie ein Problem mit dem Bundesdatenschutz. Auch könne für so eine Auswertung die Mitbestimmung des Personal­rats erforderlich sein. Sie sehe die Zielsetzung des Antrags nicht.

 

Frau Möller sprach sich für den Antrag der CDU aus. Allerdings unterstütze sie die Bedenken von Frau Dyduch hinsichtlich des Datenschutzes. Sie schlug vor, die einzelnen aufgeführten Punkte im Antrag zu prüfen, die ein Personalstrukturbericht umfassen könnte. Problematisch sehe sie den Punkt „Beschäftigte mit Zuwanderungshintergrund“. Sie sei für eine Verbesserung des Stellenplans durch die geschlechterdifferenzierten Angaben.

 

Herr Grosch teilte mit, dass seine Fraktion den Antrag für sinnvoll halte und ihn unterstützen werde. Er sehe den Bereich des Datenschutzes im vorliegenden Fall nicht für relevant. Es gebe andere Städte, die solche Daten veröffentlichten.

 

Frau Gerdes fragte nach der Meinung der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Der Bürgermeister erläuterte die besondere Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten und ergänzte, dass Frau Grothaus hier keine Stellungnahme zu dem Antrag abgeben werde.

 

Herr Kloß hielt den Antrag für sinnvoll und appellierte an die SPD, ihre Meinung zu überdenken.

 

Frau Hartig sprach die rechtlichen Bedenken, insbesondere im Punkt „Beschäftigung von Men­schen mit Behinderung“, an. Im Frauenförderplan seien Strukturen ausführlich dargestellt.

 

Frau Dyduch bat eindringlich darum, den Datenschutz im Personalbereich ernst zu nehmen. Sie halte die Punkte bzgl. des Zuwanderungshintergrundes und der Behinderung bei Beschäftigten nicht für notwendig. Die übrigen Punkte könnten in dem Stellenplan zusätzlich erfasst werden. Aller­dings wies sie darauf hin, dass diese Punkte auch im Frauenförderplan ersichtlich seien.

 

Frau Scharrenbach schlug vor, die angesprochenen Punkte aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen. Sie erläuterte, dass der Frauenförderplan nicht zielspezifisch sei und anders als der Stellenplan nur alle 3 Jahre vorgelegt werde. Sie sprach sich für eine Angabe der Altersstruktur im Stellenplan aus und halte den Antrag für wichtig.

 

Frau Schaumann bemerkte, dass der Beschlussvorschlag um den Zusatz der datenrechtlichen Bestimmungen erweitert werden müsse.

 

Frau Möller appellierte an die Kompromissbereitschaft aller Fraktionen, den Antrag mit den Än­derungen zu beschließen.

 

Frau Dyduch machte deutlich, dass sie keinen gesonderten Personalstrukturbericht wolle, son­dern eine Ergänzung zum Stellenplan. Die Ergänzung solle folgende Punkte erhalten: den Perso­nalbestand, die Besoldungs- und Entgeltstruktur, die Beschäftigten nach Aufgabenbereich und die Aus- und Fortbildungssituation. Die übrigen Forderungen seien aus datenschutzrechtli­chen Bedin­gungen nicht umsetzbar.

 

Frau Scharrenbach erklärte, es sei ihr gleich, ob ein gesonderter Personalstrukturbericht oder eine Ergän­zung als Anlage dem Stellenplan beigefügt werde. Sie fasste die Punkte zusammen, sprach sich aber erneut für den Punkt „Altersstruktur“ aus.

 

Der Bürgermeister stellte fest, dass der Gesamtpersonalbestand geschlechtsspezifisch im Frauenförderplan bereits aufgeführt sei. Er würde nun eine Ergänzung zum Vorspann des jährli­chen Stellenplans sein. Diese Ergänzung enthalte den Personalbestand, die Besoldungs- und Entgeltstruktur, die Beschäftigten nach Aufgabenbereichen und die Aus-und Fortbildungssitua­tion. Die Punkte „Zuwanderungshintergrund“ und „Menschen mit Behinderun­gen“ würden nicht erfasst.

 

Herr Krause stimmte für seine Fraktion dem Antrag zu.