Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, wie und mit welchen finanziellen Auswirkungen Kamen an die deutschlandweit einheitliche Behördenrufnummer „D115“ angeschlossen werden kann. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Rat der Stadt Kamen zu unterrichten. Eine Beschlussfassung in der Sache obliegt dem Rat der Stadt Kamen.


Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Eisenhardt nahm zu dem Antrag der CDU-Fraktion Stellung. Er erläuterte, dass das Ein­richten der einheitlichen Behördenrufnummer „115“ ein bürgerfreundlicher Service wäre, um öffentliche Ämter in Zukunft leichter zu erreichen. Seit 2006 werde sie mit hoher Akzeptanz er­folgreich in anderen Städten eingesetzt. Er bat die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die Einführung der Behördenrufnummer habe.

 

Herr Tost erklärte, dass die Verwaltung die „D115“ Entwicklung schon länger beobachte. Die Investitionskos­ten für die Einführung der Behör­denrufnummer seien überschaubar. Bei Betrieb eines eigenen Service-Centers in der Verwaltung würden 10.000 € pro Arbeitsstelle anfallen. Bei einer 5 Tage/Woche, von 7-18 Uhr würden 4 Mitar­beiter benötigt. Damit fallen 40.000 € Investitionskosten an. Pro Arbeitsplatz seien jährliche Personal- und Sachkosten in Höhe von 50.000 € zu kalkulieren. Somit entstünden hier Mehrkosten in Höhe von ca. 200.000 €/Jahr. Durch die Einstellung von 4 weiteren Mitarbeitern gäbe es keinen Einspareffekt, da die zentrale Info der Stadt Kamen beibehalten werde müsse. Laut Ministerium sei es für eine Kommune unter 200.000 Einwohnern finanziell nicht darstellbar, eine eigene Lösung zu entwickeln. Eine weitere Möglichkeit sei, sich einem beste­henden Service-Center einer anderen Kommune anzuschließen, z.B. dem der Stadt Dortmund. Die Stadt Kamen müsse sich an den Kosten beteiligen. Die Höhe könne er nicht benennen. Es müssten regelmäßig die TOP-100-Leistungen aktualisiert werden. Auch  dies löse höheren Aufwand in der Verwaltung aus. Somit sehe er auch für diese Alternative keine Vorteile. Letztlich sprach er sich für die städtische Rufnummer 148-0 aus. Auch diese sei in der Stadt bekannt und anerkannt. Hier seien bereits die Mitarbeiter aus dem Bürgerbüro in der Lage, eine Vielzahl von Fragen zu beantworten bzw. weiterzuleiten oder einen Rückruf mit dem Bürger zu verabreden. Herr Tost betonte, dass man somit eine örtliche Nähe zu den Mitar­beitern habe, die durch ein Call- oder Service-Center nicht gegeben sei. Er schlage vor, auf die Investiti­ons- und laufenden Kosten zu verzichten.

 

Frau Schaumann dankte Herrn Tost für den Bericht. Sie sei aber der Meinung, dass dieser nur Vermutungen darstelle und wünsche sich genauere Zahlen.

 

Herr Tost machte deutlich, dass sein Bericht nicht auf Vermutungen, sondern auf realen Berechnungen basiere, im Hinblick auf die Annahme zusätzlicher Kosten für ein Servicecenter mit 4 Mitarbeitern, die bei der vorgegebenen Betriebszeit unumgänglich seien.

 

Frau Dyduch sprach sich gegen den Antrag der CDU-Fraktion aus. Sie gehe nicht davon aus, dass eine Stadt wie Kamen ein Service-Center benötige. Im Hinblick auf das HSK sei sie er­staunt über diesen Prüfauftrag. Sie sehe keine Einsparungen, sondern es würden Kosten verur­sacht. Sie werde dem Antrag nicht zustimmen.

 

Frau Möller erläuterte für ihre Fraktion, dass die Behördenrufnummer 115 ihr vorher nicht be­kannt gewesen sei. Sie lobte den Service und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter der Telefon­zen­trale. Mit der 148-0 sei man in Kamen sehr zufrieden und daher halte sie den Prüfauftrag für überflüssig.

 

Herr Mösgen begrüßte das Lob von Frau Möller und gebe es gern an die Kollegen des Bürger­büros und der Servicebetriebe weiter. Er sehe keinen Ansatz, die ohnehin schon guten Service­leistungen der Verwaltung noch zu verbessern. Auch aus finanzieller Sicht sprach er sich gegen die Behördenrufnummer aus.

 

Herr Eisenhardt kritisierte den Verfahrensablauf. Er verdeutlichte, dass es im Antrag nicht darum gehe, ein eigenes Service-Cen­ter in der Verwaltung aufzubauen. Er erwarte zu dem An­trag eine schriftliche Stellungnahme, die seitens seiner Fraktion geprüft werde. Er stellte fest, dass die Behördenruf­nummer eine Erleichterung für Bürger aus anderen Kommunen wäre.

 

Der Bürgermeister unterstrich die Sorge, dass die D115 mehr kosten würde, als sie nutzbrin­gend sei.

 

Herr Eckhardt äußerte sich dahingehend, dass alle notwendigen und entscheidungsrelevanten Informationen zu der D115 gegeben worden seien. Er teilte mit, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.

 

Herr Grosch sah die Wichtigkeit des Antrages nicht. Er sei mit den Ausführungen zufrieden, wünsche sich aber eine schriftliche Stellungnahme.