Beschluss:

 

Der Ratsbeschluss 057/2012 Nr. 3 vom 05.07.2012 wird wie folgt geändert:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung des für den Wechsel der Versorgungskasse notwendigen Darlehens bis zu einer Höhe von ca. 19 Mio. Euro einschließlich Lohnsteuer zu.

Für ein Darlehen zur Durchführung von investiven Maßnahmen am Standort Kamen wird eine Bürgschaft in Höhe von 3 Mio. Euro zu Gunsten der Klinikum Westfalen GmbH übernommen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der Bürgermeister erläuterte die Beschlussvorlage zur Änderung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2012. Er erklärte, dass die Bürgschaftsfreigabe bis heute nicht erteilt worden sei, weil die Höhe des notwendigen Darlehens zur Ablösung der VBL-Mitgliedschaft noch nicht feststehe. Er betonte jedoch, dass der Darlehensbetrag sich mindern werde. Somit werde der ursprünglich beschlossene Bürgschaftsbetrag von 22 Mio. Euro nicht überschritten und in eine investive Bürg­schaft umgewidmet. Das vom Klinikum benötigte Darlehen in Höhe von 3 Mio. Euro werde zur schnelleren Umsetzung der Durchführung von investiven Maßnahmen benötigt. Der Einstieg in die Dialyse solle ermöglicht und die Raumstruktur der Stationen verbessert werden. Durch die Bürgschaft werde das Westfalen Klinikum bessere Konditionen bei der Aufnahme eines Dar­lehens bekommen.

 

Herr Grosch hinterfragte, ob er richtig verstanden habe, dass die Stadt Kamen nicht 3 Mio. Euro in das Krankenhaus investiere, sondern einen Teil der bestehenden Bürgschaft in eine investive Bürgschaft umwidmen werde.

 

Der Bürgermeister bestätigte, dass es sich um ein kommunalverbürgtes, darlehensfinanziertes Investitionsvorhaben handele, um im Interesse der Patienten den Investitionsstau im Kranken­haus schnellst möglichst aufzulösen.

 

Herr Kloß erklärte, dass er der Beschlussvorlage zustimmen werde, fragte aber nach, ob es sich um eine einmalige investive Bürgschaft handele.

 

Der Bürgermeister verdeutlichte, dass es keinen Zwang bei einer Bürgschaft gebe. Es handele sich nicht um eine „neue“ Bürgschaft, sondern um eine Zweckumwidmung. Er führte weiter aus, dass aufgrund des HSK bei einer Bürgschaft immer die Haushaltsaufsicht (hier Kreis Unna) zu­stimmen müsse. Diese liege vor. Im übrigen erhalte die Stadt Kamen eine Bürgschaftsprovision, sobald sie in Anspruch genommen sei.

 

Frau Gerdes sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die Bürgschaft aus.